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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0147
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(im Lorseber Kloster) am 13. April im 15. Jahre (855) des Königs Ludowig. Namenszei-
chen des Bischofs Samuel, welcher befohlen hat, daß diese Tauschurkunde ausgestellt werde.

URKUNDE 1171 (8. Juli 769 — Reg. 404)
Schenkung des Bereger in der Gemarkung Ormsheim unter König Karl

In Christi Namen, am 8. Juli im 1. Jahr der Herrschaft des Kaisers (richtig: Königs)
Karl. Ich, Bereger, mache eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib
im Lorscher Kloster ruht, das in pago renensi (im Oberrheingau) liegt. Meine Gabe komme
auch jenen Gottesknechten zugute, welche eben dort in Dienstbarkeit leben. Nach meinem
Willen soll meine Schenkung für ewig bestehen bleiben, und ich bestätige, daß sie aus
vollkommen freiem Willen erfolgt. Ich schenke in pago worma.t( iensi = im Wormsgau),
und zwar in der Gemarkung

Autmaresheim (Ormsbeimer Hof w. Frankenthal s. Worms) den dritten Teil von dem
ganzen Güterbesitz, den mir meine Schwester Huna übergeben hat, nämlich von all dem,
was sie selbst in jenem Dorf besessen hat, seien es nun Äcker, Hofreiten, Wiesen oder
Wasserrechte. Ich schenke, übergebe und übertrage den dritten Teil von allem in das Eigen-
tumsrecht und unter die Herrschaft des Hl. Nazarius, damit er es auf ewig besitze. Ge-
schehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.

URKUNDE 1172 (28. März 782 — Reg. 1741)

Schenkung des Fridiulf in der Gemarkung Ottersheim unter König

Karl und Abt Helmerich

Ich, Fridiulf, will im Namen Gottes zu meinem Seelenheil ein gutes Werk vollbringen.
Ich entrichte eine milde Gabe an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Lorscher
Kloster ruht, das in pago renensi (im Oberrheingau) gelegen ist. Diese Gabe sei auch über-
reicht jener nach Heiligkeit strebenden Mönchsschar, welche ebendort unter dem ehrwürdi-
gen Abt Helmerich ihrem Dienst nachkommt. Ich will, daß meine Zuwendung für alle
Zeiten wirksam bleibe und erkläre, daß sie auf vollkommen freiem Willen beruht. Ich
schenke in pago wormatfzensz — im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung

Autersheim (Ottersheim nw, Grünstadt) eine mir gehörige Hofreite. Ich schenke, über-
gebe und übertrage sie als immerwährendes Eigengut in das gesetzliche Recht und unter
die Herrschaft des Hl. Nazarius. Von diesem Tag an sollt ihr das Recht haben, dieselbe zu
behalten, zu verschenken, zu vertauschen oder sonstwie damit zu machen, was ihr wollt.
In allen Belangen sollt ihr freie und uneingeschränkte Vollmacht haben. Diese gegenwär-
tige Schenkung soll jederzeit dauerhaft und beständig verbleiben. Geschlossen und gefer-
tigt. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Kloster) am 28. März im 14. Re-
gierungsjahr (782) des Königs Karl.

URKUNDE 1173 (28. Juli 774 — Reg. 1059)

Schenkung von Haidrich und Herrad in der Gemarkung Ottersheim
unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 28. Juli im 6. Regierungsjahr (774) des Königs Karl beabsichti-
gen wir, Haidrich und Herrath, bewogen durch göttliche Eingebung, eine fromme Stiftung
 
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