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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0185
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179

URKUNDE 1272 (11. April 768? — Reg. 270)

Schenkung des Bobbo im gleichen Weiler unter König Pipin und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 11. April im 13. (richtig wohl: 16.) Jahr (765 bzw. 768) des
Königs Pippin. Ich, Bobbo, mache eine Schenkung an den heiligen Märtyrer Nazarius,
dessen Leib (erst seit 11. Juli 765) im Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, dem der ehrwür-
dige Gundeland (765 —778) als Abt vorsteht. Nach meinem Willen soll meine Gabe für
alle Zeiten in Kraft bleiben, und ich versichere, daß sie vollkommen freiwillig gereicht
wurde. Ich .schenke einen Weinberg in pago wormatfzensi = m Wormsgau) und zwar in
der Gemarkung

Kyrcheim (Kirchheim a. d. Eck s. Grünstadt). Im Namen Gottes soll er ewiges Eigen-
tum bleiben. In diesem Sinne erfolgte feierliches Handgelöbnis. Geschehen in monasterio
laurissamensi (im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.

URKUNDE 1273 (27. März 782 — Reg. 1738)

Schenkung des Heriwig in der Grolsheimer Gemarkung unter Karl dem Großen

und Abt Helmerich

Ich, Heriwig, wende im Namen Gottes dem heiligen Märtyrer Nazarius eine Gabe zu.
Sein Leib ruht im Kloster Laurissam (Lorsch), dem der ehrwürdige Helmerich als Abt vor-
steht. Ich wünsche meiner Spende ewigen Bestand und erkläre, daß sie auf einem voll-
kommen freien Willensentscheid meinerseits beruht. Ich schenke in pago wormatfiensi —
im Wormsgau), in der Gemarkung

Graulfesheim (Grolsheim s. Bingen!R.) fünf Joch Ackerland als ewiges Eigentum. Das
Abkommen ist damit rechtswirksam geworden. Geschehen in monasterio laurissamensi (im
Lorscher Kloster) am 27. März im 14. Jahr (782) des Königs Karl.

URKUNDE 1274 (25. Februar 772 — Reg. 732)
Schenkung des Godold im gleichen Weiler unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 25. Februar im 4. Jahr (772) des Königs Karl. Ich, Godolf,
mache eine Vergabung an den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Kloster Laures-
sam (Lorsch) ruht, wo der ehrwürdige Gundeland als Abt waltet. Ich bestimme, daß meine
Spende für alle Ewigkeit gültig bleiben soll und bekräftige den gänzlich freien Willen,
mit dem ich sie gegeben habe. Ich schenke in pago wormat(iensi — im Wormsgau), und
zwar in der Gemarkung

Graulfisheim (Grolsheim s. Bingen/R.) drei Morgen Land. Mit Rechtswirksamkeit von
heute schenke, übergebe und übertrage ich sie im Namen Gottes in der Weise, daß ihr von
diesem Tag an das Recht haben sollt, sie innezuhaben, zu behalten, zu verschenken, zu
vertauschen oder sonstwie nach eurem Gutdünken damit zu verfahren. In allen Belangen
möget ihr freie Verfügungsgewalt haben. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lor-
scher Kloster). Tag und Zeit wie oben.
 
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