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ist (nach wirths Manuscripten im Heidelberger Stadtarchiv II L. s2H),
so können wir hierin nur einen zusälligen Schreibfehler erkennen, da ein
derartiger Ausfall eines l, wie er in der später allgemein üblichen Form
Gettenbühel, Iettenbühl stattgesunden babe» nlüßte, der deutschen Sprache
fremd ist.

Den Unterschied dazu bildet wabrscheinlich „die Burg zu Berge" in
einer Urkunde von 1555 (winkelmann, ^etu imp. iaeä. II p. 487), d. b.
die obere Burg auf dem Ueidelberg, gewöhnlich blos „der Berg" genannt.
Diese ist wohl auch, als die damals noch einzige, in Urkunden von 1260,
128F rc. gemeint (Regesten der pfalzgrafen, No. 7s0u. 1(09).

In anderen Urkunden, seit etwa 1500, werden die beiden Burgen
zwar erwähnt (vergl. v. Lsorn, in den Mittheilungen II S. 47), aber nicht
mit Namen genannt.

Die obere, welche als pulverthurm 1557 durch einen Blitzschlag zer-
stört wurde, diente vielfach als Gefängniß, so noch im Bauernkrieg als
das des Bauernhauptmanns, Ldlen von Dalheim (Dallau). Äe hieß
damals schon „das alte Schloß", wovon der Sitz des Rurfürsten als Schloß
Gettenbühl unterschieden wird. Lo auch bei Uarer im Iahre 1555. (vgl.
Rosenberg, (Huellen, S. 65 und 94)-

Ferner heißt es in einer Notiz vom Iahr 1587 (nicht erst aus dem
17. Iahrhundert, wie Rosenberg sagt) bei Pithopoeus, ännsl. ^c. (cnä. ?<->!.
bst. 1854) kol. 5>> von dem Feldhauptmann (Zohann Aasimirs, peter Beutrich,
er sei gestorben „>n srce kleiilelderxcnsi, qusm äeltebnkl vocsnl".*)

Nach diesen Zeugnissen kann es keine Frage sein, daß der Name
Gettenbühel (Bühel, altdeutsch Buhil, ist eine Nebenform von Buckel —
Biegung, Bergrücken) nur für den bsügel des unteren Schlosses galt. Lrst
zu einer Zeit, als derselbe längst verschollen war, bezog man ihn auf das

*) Lin anderer Irrthum von Rosenberg, tlZuellen, S. 5t, Anin. 4, ist es, wenu er
in der Theilungsurknnde von tsio nach Rönig Ruxrechts Tod (bei Tolner, dist. psl.
iu Oocl. Oipl. p. 152 no. 205, wo p. tö5 „zwo vesten kseidelberg") einen bestimmten
Raum im unteren Schloß als Archiv bezeichnet wcrden läßt. Ls heißt darin vielmehr
so: „alle Briesf und Gemechte s—verträge), die. . . in dem Gewölb Zll kseidelberg
liegen", nicht aber „uff der Burge", wie Rosenberg beifügt.

ksicr ist entschieden die älteste kandkanzlei gemeint, welche in der Stadt in der
Nähe des Augustinerklosters lag. Die spätere Regierungskanzlei war dicht unten am
Burgweg, an Stelle des heutigen Ivaisenhanses. Sie hieß auch die unterc Ranzlei im
Gegensatz zu der auf dem Schloß bestndlichcn gcheimcn Rammerkanzlei, dem Bibliotheks-
bau svgl. Salzer, programm von t^78, S. 2t u. 4t, wonach aus diesen beiden die
Akten t68g durch die Franzosen fortgeschleppt wurden).
 
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