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Moller, Georg; Gladbach, Ernst
Denkmähler der deutschen Baukunst (Band 1): Beiträge zur Kenntniss der deutschen Baukunst des Mittelalters: enthaltend eine chronologisch geordnete Reihe von Werken, aus dem Zeitraume vom achten bis zum sechszehnten Jahrhundert von Georg Moller — Darmstadt, 1821

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https://doi.org/10.11588/diglit.8366#0031
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19

der ewigen Piegeln des Menschenverstandes verbunden zu seyn , als gerade Lei der
Baukunst.

Dieser Geringschätzung unserer vaterländischen Bauwerke scheint jedoch jetzt eine
täglich allgemeiner werdende richtige Würdigung derselben zu folgen. Seitdem Männer
wie Göthe, Herder und Georg Forster ihre Achtung jener Meisterwerke so kräftig aus-
gesprochen haben, ist wenigstens die Aufmerksamkeit des Publikums geweckt worden.
Durch die Herausgabe alter Bauwerke und durch geschichtliche Untersuchungen haben
sich die Herrn Boi/seree, Büscliing , Costenoble , Fiorillo , Frick , Hundeshagen ,
Quaglio , Stieglitz und manche Andere, (*) theils gerechte Ansprüche auf den Dank
des gebildeten Publikums bereits erworben, theils darf man noch der Herausgabe be-
deutender Werke von ihnen entgegensehen. Da aber die Menge alter Gebäude, welche
entweder bisher gar nicht, oder unvollkommen bekannt sind, so grofs ist, und jährlich
viele derselben zu Grunde gehen, so würde es sehr wünschenswerth seyn, dafs auf
Veranlassung der r».egierungen ein mit historischer und artistischer Kritik abgefafstes Ver-
zeichnifs der in den verschiedenen Ländern Deutschlands befindlichen merkwürdigen
alten Gebäude, worin das der Erhaltung würdige von dem Schlechten gesondert wäre,
aufgestellt und bekannt gemacht würde. Indem man auf diese Weise eine Uebersicht
des Vorhandnen erhielte, würden diese Werke zugleich unter den Schutz der Publizität
gesetzt und dem Vandalismus mit welchem an vielen Orten unwissende Unterbehörden
diese Gebäude nur als gute Steinbrüche ansehen und benutzen, durch die Furcht vor
öffentlicher Schande ein Damm entgegen gesetzt. (**)

(*) Als vorzügliches Beispiel der Achums vaterländischer Knnstdenkmähler verdient die Wiederherstellung des herrlichen
Schlosses Marieubnrg in Pren&en, welche gegenwärtig auf den Vorschlag und unter der Leitung des Herrn ,ou Schoeu,
Oberpräsideuten von Westjiienfseu durch patriotische Beiträge bewirkt wird, aufgeführt zu werden.

(**) Des Grofsherz.ogs von Hessen Königliche Hoheit desseu erleuchteter Deukungsweise Nichts fremd ist, was Wissenschaft
und Kunst befördern kann, hat bereits im Jahr l8i3 eine Verordnung erlassen, welche die Ernallmig und Bekanntmachung
der im Gröfsherzoglhura Hessen befindlichen Alterthümer bezweckt. Da bisher, so viel dem Herausgeber bekannt geworden
ist, noch in keinem andern Lande eine ähnliche Verfügung besteht, so wird es nicht uninteressant seyn , dieselbe liier abgedruckt
zu finden.

LUDEWIG von Gottes Gnaden Grofsherzog von Hessen und bei Rhein etc. etc.

In Erwägung, dafs die noch vorhandenen Deukmähler der Baukunst zu den wichtigsten und interessantesten Urkunden
der Geschichte gehören , indem sich aus ihnen auf die frühem Sitten , Geistesbildung und den bürgerliche!) Zustand der Ka-
tion schliefsen läfst, und daher die Erhallung derselben blichst wünschenswert!» ist, verordnen Wir Folgeudes;

J.) Unser Oher-Baukolleg wird beauftragt, Alle in dem Grofsbcrzoglhum Hessen befindliche Ueberreste aller Baukunst,
wnlche in Hinsicht auf Geschichte oder Kunst verdienen erhalten zu werden, in ein genaues Vcrzeichnifs bringen zu
lassen, wobei der gegenwärtige Zustand zu beschreiben und die in ihnen befindlichen alten Kunstwerke, als Gemälde,
Bildsäulen und dergleichen mit zu bemerken sind.

i.) Wegen der Ausarbeitung des geschichtlichen Theiles in diesem Vcrzeichnifs , hat das genannte Colleg diejenigen Gelehr-
ten, welchen die Geschichte jeder Provinl am hc'.anntesteu ist, zur Mitwirkung für diesen patriotischen Zweck einzu-
laden, und sind ihnen zu dem Ende aus den Archiven die nüthigen Nachrichten miUutbeileu.

3) Die vorzüglichsten dieser Werke, oder die am meisten baufälligen sind nacli und nach genau aufzunehmen und die
Zeichnungen derselben nebst der Beschreibung in unserm Museum zu deponiren.

4.) Unser 0ber-Bankollcg wird hierdurch beauftragt, Uns das Verzcichnifs dieser der Erhallung oder Abbildung werth-
geaclneieu Gebäude zur Genehmigung vorzulegen, sieh wegen der Erhaltung und Ausbesserung derselben mit den
verschiedenen Behüideu in Verbindung zu setzen und Uns darüber die geeigneten Vorschläge zu machen.
 
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