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Monimenta Hassiaca darinnen verschiedene zur hessischen Geschichte und Rechtsgelahrsamkeit dienende Nachrichten und Abhandlungen an das Licht gestellt werden — Dritter Theil.1750

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https://doi.org/10.11588/diglit.44990#0040
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Üomettici8 walteten auch zweifelsfrei) mancherley
Ousge politicas oder Staats-stailöns vor/ welche
Landgraf Friedrichen den Ernsten dergleichen in
Vorschlag zu bringen oder einzugehen vermochten.
Z. E. Es war nöthig / die Lolonce zwischen
Brandenburg und Hessen zu halten / oder
auch/ da ein Nachbar untreu würde/ den andern
desto gewisser zum Beystand und Rückenhalter zu
haben. Nicht minder that der Landgraf recht/
daß er sich zu beyden Theilen also vinculirte/ damit
wenn die übrige benachbarte Fürsten bevor die Kö-
nige der Cron Böhmen ihn feindlich antasteten/
er Lurch deren Hülfe selbigen desto gewachsener
ftyn möchte/ wiewohl auch dieserseits die rzza.
getroffene Vnion auf Lebenslang/ darwieder erli-
chermassen zur Verwahrung Lienete. Alles aber
war/ so viel Landgraf Friedrichen anrührte/ zu
desto füglicherer Erhaltung des gemeinen Frie-
dens auf allen Seiten/ und zu mehrerer Abhaltung
unversehener Ein- und Anfälle/ oder geschwinder
Ueberziehungen gemeynet/ bevor da in selbigen Zei-
ten nicht hergebracht war/ daß die Fürsten eine
beständige und reZuIirte ML auf den Beinen un-
terhielten/ sondern so oft Kriege und Fehden vorlie-
fen/ und Noth an Mann grenz/ musten dieAmt-
leutt/ Burgmänner/ Vasallen und gemeine Rit-
terschaft in gewisser Anzahl aufsitzen / und den
feindlichen Unternehmungen die Spitze bieten.
So gereichten überdies solcherley Lonst-merm-
räten/ wie auch die Hessische war / zu Hinter-
treibung der sonst unvermeidlichen blutigen Sui-
ten und weit aussehenden Doublen / welche sich
bey jählingen Vacaimn oder Abgang und Verän-
derung
 
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