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48 _klONIKIKNI-ä.
nach Simonis und Judä in Kutscher Sprache^ „«
wie davon auch beyBecklern?. 274.tt/-.272.H. ,,
ingleichen Lünigen .r/. des Reichs-Arch. ,>!
i. Abst ss. 205. die Abschriften mirgethcilet werden. ,>!
Und es ist merkwürdig / daß da sonst durchgehends P
der Kayser nur des Müssen beständige Treue und Z
Dienste rühmet/ die er ihm erwiesen/ wovor er
selbigetn einige besondere Gnade und Wohlthaten
geniessen zu lassen pflichtig wäre / er in dem reut- c
schen Gleißberger-Documenr noch überdieses den c.
Umstand beyfüget: »daß der Belehnte nicht min- at
»der dessen Sohne/ Marggraf Ludewigen zu Bram ?
»denburg / gleich seinem eignen Herren/ dem Land- de!
»gras Friedrichen/ vornehmlich zu trefflichen Dien- B
»ste gestanden und noch stünde.» Hieraus last in
sich denn ohne Zwang der Schluß ziehe»/ es möge
der Zeit der Musse/ indem er wegen anderer An-
gelegenheiten und Geschäfte von seinen Herren an
den Kayser nach Italien verschicket worden/ zu der «
oberwehnten Luemusl - Anweisung des Landes de«
Missen und seiner drey Städte ein grosses mitge- W
würket / und wie der Kayser hierauf erst gefallen/
die Sache auf das nachdrücklichste angepriesen ha- die
ben. Hiezu kam/ daß gleichwie die Vögte bekannt- «di
lich in sothaner Provinz von Alters her eine starke lH
Macht/ einen gewaltigen Anhang unter dem Adel/ «
und selbst auch nicht wenig ansehnliche Güther hat- Ä
ten / also eben angeregter Kayser Ludewig zu Ein- »d
gang seiner Regierung/ und ehe noch dieBefteun-
düngmitdemLandgrafenergiengindemJahr izi6. -,st
den 8. Apr. dieselbe in dieser Pflege zu Landrichtern B
verordnet / »daß die Mannschaft und Untertanen ->S
»ihnen lediglich zu Gebote stehen und gehorsam »s«
 
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