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Die Lehren des Veda. 121

der Hindus verstehen, der dieselben nicht auf ihren wahren Ur-
sprung im Veda zurückzuführen vermag.

Ich erinnere mich noch, wie vor vielen Jahren, als ich zu-
erst den Text und Kommentar des Eigveda herauszugeben an-
fing, eine gewisse vielleicht nicht ganz uninteressierte Partei
behauptete, der Veda sei vollkommen wertlos, kein noch so ge-
lehrter Mensch in Indien könne ihn lesen, und er sei ohne jeden
Nutzen sowohl für Missionäre als für jeden anderen, der die
Herzen der Einheimischen zu erforschen oder zu beeinflussen
wünsche. Man sagte, wir müssten das spätere Sanskrit studieren,
die Gesetze des Manu, die epischen Gedichte, und ganz beson-
ders die Puräwas. Der Veda sei recht gut für deutsche Gelehrte,
aber nicht für Engländer.

Solche unwissende Behauptungen hatten selbst vor dreißig
Jahren keine Entschuldigung, denn in eben denselben Büchern,
in den Gesetzen des Manu, im Mahäbhärata und den Puräwas,
wird der Veda tiberall für die höchste Autorität in allen reli-
giösen Angelegenheiten erklärt1. »Ein Brahmane«, sagt Manu,
»der nicht gelehrt ist in der heiligen Schrift, wird in einem
Augenblick vernichtet, wie trockenes Gras am Feuer.« »Ein
zwiegeborner Mann (d. i. ein Brähmawa, ein Kshatriya und ein
Vaisya), der nicht den Veda studiert hat, sinkt schnell, selbst
wenn er am Leben bleibt, zu der Stellung eines Äüdra herab,
und seine Nachkommen nach ihm.«

Wie weit die Willkür einer unwissenden Behauptung ge-
trieben werden kann, zeigt sich darin, dass dieselben Autori-
täten , welche die Wichtigkeit des Veda für ein historisches
Studium des indischen Geistes in Abrede stellten, kühne An-
klagen gegen jene listigen Priester, die Brahmanen, schleu-
derten, als hätten sie ihre heilige Litteratur einem jeden, der
nicht zu ihrer eigenen Kaste gehörte, vorenthalten wollen. Nun
sind aber die Brahmanen so fern von jener Vorenthaltung gewesen,
dass sie sich vielmehr immer bemüht und oft vergeblieh bemüht
haben, das Studium ihrer heiligen Litteratur einer jeden Kaste,
die Äüdras ausgenommen, zur Pflicht zu machen, und die eben
aus Manu angeführten Stellen zeigen, was für Strafen gedroht
 
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