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2. Die Lorscher Musikhandschriften in der Bibliotheca Palatina -

ein kommentierter Katalog

Zur Edition:

Die Edition hat zum Ziel, die durch Lorsch überlieferten Gesangstexte in
der Bibliotheca Palatina in übersichtlicher Form wiederzugeben und zu
ldentifizieren. Dre Zeilenanordnung der Handschrift wurde aufgelöst. Poe-
tische Formen wurden entsprechend ihrer Verse, in der Regel nicht aber
in deren Binnenstruktur dargestellt. Der Lesbarkeit wegen wurden auch
alle Abkürzungen, die zum Standardrepertoire der mittelalterlichen
Schreiber gehörten1 aufgelöst. Dies ist besonders im Hinblick auf die Sil-
benneumierung geschehen, welche die abgekürzten Worte so behandelt,
als stünden sie in ihrer Vollform da. Nur Zweifelsfälle wurden in ihrer
Kurzform belassen. Entgegen der mittelalterlichen Schreibweise wird in
der Wiedergabe auch zwischen u und v unterschieden. Ansonsten richtet
sich die Textwiedergabe nach der Schreibweise der Handschrift, auch
wenn diese nicht den heutigen orthographischen Gepflogenheiten ent-
spricht. Allein die Groß- und Kleinschreibung wurde zur besseren Lesbar-
keit angepaßt. Auf Satzzeichen, die nicht dem mittelalterlichen Original-
text entsprechen, wurde weitgehend verzichtet. Ein neuer Satz wird - so-
fern nicht anders ersichtlich- durch einen neuen Zeilenbeginn markiert.

Alle direkten Textwiedergaben sind in Kursivschrift gehalten. Neumierte
Textpassagen sind zudem unterstrichen. Sind Gesangstexte nur aus-
schnittswerse m anderen Texten, z.B. Missalen, zitiert, so erschemen die-
se Zitate zudem in Fettschrift, um sie vom übrigen Text leichter zu unter-
scheiden. Dies entspricht zudem der mittelalterlichen Praxis, in der sol-
che Zitate auch in einer anderen Schrift, manchmal auch in einer an-
deren Farbe eingefügt worden sind.

Die einzelnen Gesänge werden zunächst im Incipit (d.h mit den ersten
Worten] fett kursiv dargestellt. Ist der Text in der Handschrift nicht län-
ger als das wiedergegebene Incipit, so wird dies durch * gekennzeichnet.
Auf eine zweite Wiedergabe wurde dann verzichtet. Die liturgische Ein-
ordnung bezieht sich auf die Stelle, in der der genannte Gesang üblicher-
weise gesungen wurde. Da die Stellung der Gesänge im Mittelalter nur
zum Teil festgelegt war, und vor allem im Stundengebet lokale Freiheiten
üblich waren, können auch Diskrepanzen zwischen "Lorscher” und ”offi-
zieller” römisch-fränkischer Liturgie auftreten.

Die Literaturhinweise beziehen sich nur auf Werke, die für die Musik-
zeugnisse relevant sind. Allgemeine Literatur zu den Handschriften ist in
der Regel ausgespart. Auch der Katalog Bischoffs ersetzt nicht das Desi-
derat einer detaillierten Beschreibung der Handschriften der ehemaligen
Lorscher Klosterbibliothek. Die Handschriftenkataloge der Vatikanischen
Bibliothek sind teilweise ungenau, nur sehr kurz, veraltet und geben
dadurch auch keine Hinweise auf brauchbare Sekundärliteratur. Zudem
fehlen bisweilen genaue Größenangaben. Eine solche Beschreibung, die
auch Bischoff nicht durchgängig vornimmt, konnte aber im enggesteck-
ten Rahmen einer Magisterarbeit nicht generell durchgeführt werden.

1 dazu zählen alle nach Hoepli/Capelli eindeutig auflösbaren Abkürzungen
 
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