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Münchener Punsch: humoristisches Originalblatt — 18.1865

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https://doi.org/10.11588/diglit.25834#0317
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309

Sisher war es Rechtspraris, nach mehr als zehnjähriger
Abwesenheit das preußische Staatsbnrgerrecht als erloschen zn
betrachten.

Der Gefangene 1)r. May, der sich daranf berufen wollte,
wurde demungeachtet für einen preußischen Unterthan erklärt.

Daraus erhellt also, daß man nicht nur zum Verlust,
sondern auch zum Besitz der preußischen Nationalcocarde
verurtheilt werden kann.

Mapl und Sepperl, S chusterbub en.

Marl. Also es ist nicht wahr, daß Bayern und Sachsen an die
Großmächte eine Co llekti v-Depesche gerichtet haben?

Sepperl. Nein. Zwei machen ja anch noch kein Collegimm,
nnd den Dritten, scheint's, haben s' nicht mehr dazu 'bracht!

M arl. Nicht einmäl den mehr!

Prophezciung.

Am jüngsten Tag, wo sich a ll e Körper rühren, wird auch der
Müncheu - Jngolstädter Bahnkörper erstehen.

^Äie ans der Einsetzung einer eigenen Commission nnd dem Erlaß
eines sehr ermnnternden Ausschreibens hervorgeht, ist die bayrische
Regiernng lebhaft bestrebt, Bavern eine in jeder Beziehung wür-
dige Vertretung bei der Pariser Ausstellung zn sichern.

Es fragt sich nnr, ob dann die von Bayerns Jndustriellen erwor-
benen Medaillen an die so Ausgezeichneten dieses Mal anch wieder
dnrch Packtrciger vertragen werden, wie es nach der letzten Londoner
Jndustrieausstellung geschah? Man erinnert sich noch des wahrhaft er-
hebenden Eindruckes, den diese schone Art von Preisevertheilung anf die
Gekrönten geniacht hat! Zum ewigen Angedenken sollen Einige die be-
zahlte Marke sogar dem Preise beigelegt nnd anfgehoben haben.
 
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