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Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Hrsg.]
Nassauische Annalen: Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 45.1918-1921(1921)

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Zedler, Gottfried: Die Bleidenstädter Traditionen
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5. Roths Versuche, die Echtheit der Bleidenstädter Traditionen zu erweisen
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https://doi.org/10.11588/diglit.60615#0379
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Roths Rettungsversuche

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erklärt, dass die sogenannten Beweise für die Unechtheit der Bieidenstädter
„Urkunden und Überlieferungen“ auf Äusserlichkeiten, im Ausdruck beruhten.
Die Übersetzung des "Wortes Traditionen mit Überlieferungen zeigt schon, wie
fern Spielmann diese Dinge liegen, über die er sich ein Urteil erlaubt. Da er
aber seine Geschichte Nassaus 6 Jahre nach dem Erscheinen des Wibel’schen
Aufsatzes veröffentlichte, ohne von diesem auch nur die geringste Notiz zu
nehmen, und deshalb von der Kritik in gebührender Weise zur Rechenschaft
gezogen wurde, so glaubte er, gestützt auf die Roth’schen „Forschungen“ (vgl.
auch die Vorrede zum 3. Bande der Geschichte von Nassau), die bei der Ab-
fassung des Buches ihm in dieser Beziehung untergelaufenen Irrtümer auf diese
billige Art und Weise nachträglich rechtfertigen zu können.
Roth unternimmt es, in diesem neuen Aufsatz den Lesern der Nassovia
bekannt zu geben, dass ein glückliches Ungefähr oder nach anderer Auffassung ein
Zufall seine früheren Ausführungen über die Bieidenstädter Rentenverzeichnisse
und Urkunden bestätige, nachdem er zuvor noch einmal deren Eigenartigkeit und
Ursprünglichkeit hervorgehoben und zu diesem Zweck — oder um seinen Auf-
satz zu längere? — den Inhalt des früheren Verzeichnisses der Hauptsache nach
in die deutsche Sprache übertragen hat. Aus dem Nachlass des 1880 ver-
storbenen Mainzer Geschichtsforschers Hennes, führt er aus, sei mit anderen
Papieren durch Kauf ein mit eingeklebten Zetteln und schriftlichen Nachträgen
versehenes Schreibpapierexemplar von Bodmanns Rheingauischen Altertümern
in den Besitz des Pfarrers Zaun zu Kiedrich gelangt. Die Nachträge seien
von der Hand Kindlingers und das Exemplar sei aus dessen Nachlass nach-
einander in den Besitz des Domkapitulars Dahl und dann des Professors Hennes
gekommen. Der spätere ungenannte Besitzer des Exemplars habe ihm nun, als er ihm
seine Arbeiten über Bleidenstadt in den Jahrgängen 1913 und 1914 der Nassovia
gezeigt habe, ein Quartheftchen Papier in der Schrift des 18. Jahrhunderts ge-
geben mit der Angabe, dass das Heftchen in Bodmanns Buch gelegen habe.
Es habe die beiden Rentenverzeichnisse Bleidenstadts, nicht aber auch die Ur-
kunden enthalten und sei’früher in Schunks Besitz gewesen. „Das Manu-
skript“, fährt Roth fort, „beginnt mit dem Summarium etc. und hat den Zusatz
von Schunks Hand: Ex libro copiali abbatis Sifridi in Bleidenstadt “ Es
scheine, dass Schunk zum Bieidenstädter Archiv zu Mainz Zugang gehabt und
dort eine Abschrift der Güterverzeichnisse erhalten habe, die dann, an Schott
gekommen sei, der solche seinen Sammlungen einverleibt und möglicherweise
an Schunk zurückgegeben habe. Wohin das Bieidenstädter Kopialbuch als
Vorlage gelangte, sei nicht bekannt. Sein Urheber, Abt Sifrid, der um 1358
lebte, habe sich bestrebt, seine Abtei zu neuem Glanz zu bringen, und zu diesem
Zweck auch das Kopialbuch als belangreiche Rechtsquelle angelegt. In den
Bieidenstädter Rentenverzeichnissen fehlten die bei Schott vor den einzelnen
Posten angegebenen Zahlen, die somit späterer Zusatz seien. Am Rande der
meisten Einträge in Schunks Handschrift stehe: vacat, da Bleidenstadt im
18. Jahrhundert nur noch an wenigen der früheren Rentenorte Bezüge gehabt
habe. Das Sch unk’sehe Manuskript scheine demnach zu einem amtlichen
Gebrauch hergestellt gewesen zu sein und sei dann als rechtlich belanglos an
 
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