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Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Hrsg.]
Nassauische Annalen: Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 54.1934

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Ergänzungen und Berichtigungen
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https://doi.org/10.11588/diglit.62286#0298
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Ergänzungen und Berichtigungen
1, Zu Dr. Kruse, Wilhelm von Oranien und Anna von Sachsen
Anmerkung 20, Kap. 3, Seite 37 bezw. 171: Ueber die sächsischen Hofdamen, welche Anna von Sachsen
nach Dresden begleitet haben, heißt es Dresden Locat. 8510 (a) fol. 20: „Die zwo meisnische Jungfrauwen,
ein Carlowitzen vnnd Mangoltin, so mit der Princessin Inn Brabanndt gezogenn, seindt es
drundenn halt müde worden, vnd wider zu Haus gezogenn, wie dann die Hoifmeisterin, so ein Miltitzin
von Reisenn (Riesa ?) ist, auch thun wollenn, hait aber vf begerenn der princeß inverwilligt, bis vf kunfftigc
Osternn zu plaibenn.“ — Ebenda wird erzählt, daß zu Oraniens Hochzeit drei Kaufleute, einer aus Nürnberg
und zwei aus Antwerpen, mit Kleinodien im Werte von 100 000 Gulden erschienen seien, um ihre Schätze
den in Leipzig versammelten Fürsten feilzubieten. Auf der Rückreise seien die Kaufleute vor den Toren der
Stadt Maastricht von drei Reitern überfallen und um Kleinodien im Werte von 30 000 Gulden beraubt worden.
Einer der Reiter habe einen Brief mit falschem Namen fallen lassen des Inhalts, daß er König Philipp in
etlichen Zügen treulich gedient habe, aber nicht bezahlt worden sei, darum wolle er so lange rauben, bis
zu dem Seinen gekommen, (S. auch Anm. 18 zu Seite 54.)
Seite 65, neunte Zeile von oben, lies: Hamburg statt Homburg.
Zu Seite 86 oben: Das hier erwähnte Heiratsgut von Agnes von Hessen spielte später noch eine Rolle.
Als Agnes ihre zweite Ehe einging, wurde am 1. Januar 1556 zwischen ihr, bezw. ihrem Vater Philipp von
Hessen, und Johann Friedrich dem Mittleren von Sachsen ein Vertrag geschlossen, wonach die 30 000 Taler,
welche Agnes mit in die Ehe brachte, beim Tode von Johann Friedrich wieder an Agnes oder deren Erben
zurückfallen sollten. Als Friedrich der Mittlere im Mai 1595 starb, erhoben Moritz und Emilia von Oranien
als Annas Kinder und Erben Anspruch auf dieses Kapital. Da die Originalverschreibung nicht auffindbar
war, kam es zu langwierigen, bis zum Jahre 1607 dauernden Verhandlungen zwischen Nassau und Hessen,
die von nassauischer Seite durch den Dillenburger Rat Erasmus Stöwer geführt wurden. (Vgl. Haag.
Hausarchiv 2125.)
Zu S. 156—157: Die Anlagen 1 und 2 gehören nicht zu Seite 35, sondern zu Seite 34.
Zu Seite 180: Bei dem Spalte 3 aufgeführten Riedesel von Eisenbach ist der Vorname Vollpracht
irrtümlich auf Seite 181, Spalte 3 gesetzt. Die betreffenden Zeilen sind also zusammen zu lesen.
II. Zu Dr. Wagner, Neue Untersuchungen zur älteren Geschichte Nassaus und des nassauischen
Grafenhauses
Seite 191, Zeile 49: gewesen statt wesen. —• Seite 195, Zeile 17: ein Vetter, der Enkel einer
Schwester, statt ein Oheim, der Bruder. — Seite 199, Zeile 28: schloß Eitstein, Walrabinstein... statt
schloß Walrabinstein... — Seite 209, Zeile 50: östliche statt örtliche. — Seite 213, Zeile 45: weil es
statt weil er. — Seite 218, Zeile 11: In den Origines Nassoic a e statt In der Origines Nassoica. — Seite
222, Zeile 25: von Orten statt vom Osten. — Seite 225, Zeile 19: Während statt Währennd.
 
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