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Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung [Hrsg.]
Nassauische Annalen: Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung — 60.1943/​1948

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May, Karl Hermann: Beiträge zur Geschichte der Herren zu Lipporn und Grafen von Laurenburg
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https://doi.org/10.11588/diglit.62668#0040
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32 Karl Hermann May

21. August 1125 bzw. 1105 mutet uns zu, daß Meinhard nach IJahresfrist
oder bei Offenlassung des ungesicherten Datums doch jedenfalls zu Lebzeiten
die grundverschiedene Anordnung getroffen habe, daß einmal das älteste
Glied. der Sponheimer Sippe, dann aber er selbst und der jeweils älteste seiner
Nachkommenschaft die Vogtei ausüben solle. Die Formulierung der Fälschung
„Es ist mein Wille, daß Zeit meines Lebens kein anderer als ich selbst Vogt
ist‘, richtet sich mit Nachdruck gegen die Bestimmungen vom 7. Juni 1124
und verrät damit des Fälschers Wunsch, Meinhard selbst als denjenigen hin-
zustellen, der anderslautende Regelungen entweder verwirft oder als erzwun-
gen oder gar gefälscht brandmarkt.

Bei der Frage nach der Tendenz der Fälschung wird darauf noch zurück-.
zukommen sein. Zunächst haben wir uns aber noch mit weiteren Fälschungs-
merkmalen zu befassen. Die Fälschung behauptet, daß Meinhard die von sei-
nem Vater begonnene Klosterstiftung mit Zustimmung seiner Gattin Mechtild
und seines Bruders, des Grafen Rudolf, vollendet habe. Nun hat aber Mein-
hard gar keinen gräflichen Bruder Rudolf gehabt. Der Fälscher hat ihn zu
Unrecht aus der Urkunde vom 7. Juni 1124 herausgelesen. Da ist allerdings
gesagt, daß Herr Meinhard von Sponheim und seine Gattin Mechtild, Graf
Rudolf und seine Gattin Rigard, von göttlicher. Eingebung getrieben, zum
Altar des seligen Martin kamen und für ihres und der Ihrigen Heil und in
der Hoffnung ewiger Vergeltung die Kirche in Sponheim mit allem Eigen;
tum und allen Rechten, wie sie diese nach Erbrecht bis zu diesem Tage be-
sessen hatten, in frommer Weihung der Mainzer. Kirche zu dauerndem Eigen-
tum un*er der Bedingung übergeben haben, daß dort Mönche nach der Regel
des heiligen Benedict eingesetzt würden. Es werden zunächst die Lehen und
Güter de: Kirche aufgezählt, welche Meinhard und Mechtild, Graf Rudolf
und Rigard gemeinsam gehörten, und dann Schenkungen hinzugefügt, welche
Meinhard und Rigard besonders machten. Das Verwandschaftsverhältnis von
Meinhard und Rigard wird in der Urkunde nicht näher bestimmt. Indes wis-
sen wir seit Witte ??°®, daß Richardis die Tochter des Magdeburger Vogtes
und Stadtgrafen Hermann von Sponheim-Freckleben (um 1065—1118) ?°% und
Gattin Rudolfs von Stade (1082—1124) ?°', Markgrafen der sächsischen Nord-
mark, war. Als Enkelin Siegfrieds von Sponheim (um 991/10253—1065) ®°°, der
durch seine Ehe mit Richardis von Lavant in Kärnten Fuß faßte und Stamm-
vater der späteren Herzöge von Kärnten aus dem Hause Sponheim wurde,
hatte Richardis offenkundig Besitzanteile in der Urheimat ihres Geschlechtes
ererbt. So erklärt es sich auch, daß von ihren Kindern die Töchter Richardis
und Adelheid Nonnen zu Rupertsberg wurden. ?®® Der Fälscher hatte von
solchen Zusammenhängen keine Ahnung. Er sah, was ja an sich nahelag,
in dem Grafen Rudolf einen Bruder Meinhards von Sponheim und ahnte
nicht, daß diese ihm selbstverständliche genealogische Deutung ihm unter an;
derem zum Verhängnis werden könne. — Witte, welcher unsere Fälschung
nur für interpoliert hielt, nahm an einem Grafen Rudolf als Bruder Mein-
hards von Sponheim keinen Anstoß. Er glaubte ihn in einer chronikalischen
Nachricht des Gislebert von Mons?!® wiederzufinden. Dieser berichtet
nämlich, daß sein Herr, Graf Balduin V. von Hennegau, Flandern und Mark-
graf von Namur, auf der Rückreise vom kaiserlichen Hof in Hagenau die
Orte Selz, Speyer, Worms, Sponheim und Kirberg berührte, das Land seiner
Verwandten, der Söhne des Grafen Rudolf, und zwar der Ritter Heinrich,
Simon und Ludwig, sowie der Geistlichen Albert, Gottfried und Friedrich,
und fügt hinzu, daß der Kaiser Simon von Sponheim als Begleiter mit-
gab. Da aber die genannten Söhne eines Grafen Rudolf von Sponheim in die
Generation von Meinhards Enkeln gehören, muß dieser Rudolf als Sohn
Meinhards angesetzt werden. ?!! Auf alle Fälle ist ein Rudolf von Sponheim:

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