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Will, Georg Andreas
Der Nürnbergischen Münz-Belustigungen ... Theil: in welchem so seltene, als merkwürdige Schau- und Geldmünzen sauber in Kupfer gestochen, beschrieben und aus der Geschichte erläutert worden ...: ... nebst einem Vorbericht, die Sammlung der Nürnbergischen Goldgülden enthaltend — Nürnberg, 1.1764

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https://doi.org/10.11588/diglit.44432#0065
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lich wurde es für einen Geldtisch, MensLMum?.riL, genommen, und
bald som rechnen eine Rechendank, bald vom wechseln eine wechs
sswank genenner. So nahmen die Maischen die , verstunden
auch manchmal, so wie die alten deutschen Urkunden, einen Gerichts-
ort / trjbrmzj, seZZio riel LiuölLS, drunter. In der erwähnten
Mittlern Latinitat sagte man bald Lgncus, bald Lancum, bald
und schrieb diese Wörter bald mit, bald ohne k, 62NLKU8,
u. s, w. ( Siehe et I^ZltLUÜi Qlollarjz-) Wir
kriegten aber nicht nur das Wort BanHuen, welches wir-eigentlich
Banken schreiben sollten - sondern auch die Sachs von den Jtali-
änern. So wie die Einrichtung des Nürnbergischen Vormund-
Amres von Venedig herkam, und von dem Doge und der Republik
daselbst auf Verlangen des Nürnbergischen Magistrats die Gefttze
Md Ordnungen dazu sind mitgetheiler worden: (stehe !)n. M.
Nsr-j äs luch'cio tuLLlgri VsriN. 8.Ljpud1. d^or° 1745°) so hat auch
Venedig vornemlich das Muster zu der Einrichtung der Nürnbergi-
schen blühenden Lsnco publics gegeben. Es hat zwar unser Magi-
strat bey Venedig, Amsterdam und Hamburg zugleich Bericht wegen
der Banco eingezogen, und deswegen stchen auch diese drey Städte
nebst der unsrigen vereint auf vorliegender Medaille: doch hat sich
Nürnberg nach dem Venediger Fuß besonders gerichtet. So Heist
es in T^ileri 0erm3N. p. 104. ^rL3 IgorimberZenstum numäris-
vu!§0 die Banco / more Veneto öisposttä ell°
Wir wollon mit dießmaliger Beyseiksetzung der Venediger / Am-
sterdamer und Hamburger Banquen von der Nürnbergischen alleine
reden. Nürnberg trieb vor uralten Zeiten Handel, und schon zu An-
fang des izten Jahrhunderts war derselbe in gutem Ansehen und
Ruff. Es ist ein altes Sprichwort : tTtürnberger Hand gehr
durch alle Land; welches so wo! von dem Handel, als den Hand-
werken und Kunstsachen unserer Landesleute wahr ist. Wer den Grund
und die Beschaffenheit unserer Stadtgesetze, oder sogenannten Re-
formation , studiert, wird wissen, daß bey denselben das, was
man heutzutage den Geist derGeftye nennt, gar oft in dem von te her
zum Handel und Gewerbe eingerichteten Zustand der Stadt zu suchen
sey. Es erhielte auch der Magistrat die vom K. Maximilian l. im
Jahre 1508, und K. Carl V. 1^20 ertheilte und von deren glorwür-
digsten Nachfolgern im Reiche bestattigte Freyheit, daß vonKauf-
E L manns-
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