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Paulus, Eduard [Editor]; Hartmann, ... [Compiler]
Beschreibung des Königreichs Württemberg (Band 55): Beschreibung des Oberamts Brackenheim: mit drei Tabellen, einer Karte des Oberamts, drei lithogr. Ansichten und einem Grundriß — Stuttgart, 1873

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https://doi.org/10.11588/diglit.11584#0236
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218

Ortsbeschreibung.

liche Pfarrer für das mainzisch gebliebene Nen-Clcebronn, wie aus
bem Folgenden noch genauer sich ergeben wird, und so nennt das
Speirer Divcesanregister aus der 2. Hälste des 15. Jahrhunderts,
als in das Landkapitel Bönnigheim gehörend, eine Plebanie und eine
Frühmesse zu Cleebronn (d. h. letztere zu Alt-Cleebronn, vrgl. ob. VII, 2).

Den 23. Jan. 1494 verkaufte das Domkapitel zu Speier mit
Einwilligung des Bischofs Ludwig seine Besitzungen, insbesondere sein
Drittel am großcn und kleineu Zehenten zu Cleebroun, sowie zu
Bönnigheim und Erligheim, weil ihm dieselben zu weit entlegen, an
drei Gcbrüder von Wöllwarth, wozu es noch — nicht in kaufsweise
sondern gutwillig die Kirchensätze au den beiden erstgenannten Orten
folgen ließ. Jn der Familie Wöllwarth ging dieser Besitz durch
mehrcre Hände, alleiu die Gemeinde Cleebronu beklagte sich, daß sie
in pfarrlicher Hinsicht sehr schlecht versehen, uud daß nameutlich auch
die Kirche und das Pfarrhaus iu sehr schlechten Zuftand gerathen
seien. Weil sedoch die Vormünder der Kinder des Georg Reinhart
von Wöllwarth größeren Aufwand nicht machen wollten, so verkauften
sie den 10. Jul. 1572 um 750 fl. Kirchensatz, Jus Patronatus
und Kollatur der Pfarrei, dazu den 3. Theil des großeu unv kleinen
Zehenteu zu Cleebronn an Bernhard deu Jüngeren von Liebenstein,
welcher bercits die anderen zwei Drittel an jenen Zehenteu besasi
(St.-A.). Da nun aber dieser Liebensteiu in der Gegeud überhaupt
bedeutenden kurmainzischeu Pfandlehensbesitz — darunter Neu-Clee-
bronn selbst — inne hatte, so trug er dem Erzbisthum seinen Eigen-
thumsbesitz in der Gegend zu Lehen auf, und hatte nunmehr, nach
dem Verzehchnisse seiner Lehen vom 10. Sept. 1589 (St.-A,), als
kurmainzisches Lehen auch „dcn Kirchcnsatz, Jus Patronatus und Koj-
latur der Pfarr St. Michaelsberg uff dem Berg zu Cleebronn samt
den dazu gchörigeu Gebewen, wie solche uff dem Berg ringsherumb-
mauret, und aller darzu gehöriger Gerechtsame, von Verwaltern ssollte
wohl heißen: Wöllwarthen) erkauft." Weil sowohl die Familie Lieben-
stein, als die Wöllwarth evangelisch wurden, so war nicht nur die
Gemeiude Neu-Cleebronu, sondern auch der Gottesdienst auf dem
Michaelsberg in Ler Zwischenzeit evangelisch geworden. Uebrigens
wurde durch obigen Verkauf vom I. 1572 dem Wunsche der Ge-
meinde, iu kirchlicher Beziehuug besser verseheu zu werden, nicht in
genügender THeise entsprochen, vielmehr mußten sich die Neu-Cleebron-
ner jetzt zur Befriedigung ihrer kirchlichen Bedürfnisse nach Alt-Clee-
bronn wenden. Sie gaben im I. 1603 cinen Beitrag von 200 fl.
zu den Baukosten der Kirche und Schule in Alt-Cleebronn, jedoch
als sreiwillig und mit der Bedingung, daß sie beide gemeinschaftlich
benützen dürfen, und daß, wenu sie über kurz oder lang eine eigene
Kirche oder Schule baueu, deßgleichen einen eigenen Pfarrer oder
Schulmeister halteu würden, die 20 fl., die sie bisher dem Pfarrer
 
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