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Orlsbeschreibung.
sowie die rioch zu nennende von 1307, nicht die St. Martinspfarr-
kirche, sondern die nrspriingltche Kapelle) mit allen Zugehörungen,
bewog die 4 Chorherren des Cyriaknsstifles zu Gunsten des Cister-
cienserordens auf ihre Pfründen zu verzichten und setzte die Nonnen
von dem benachbarten Lauterstein (vgl. u. Hausen bei Massenbach) in
diese Kirche ein. Nicht ganz klar ist, ob damals die Nonnen in
Zhmmern wirklich schon eingegangen waren, oder ob es sich hier um die
Vereinigung der zwei getrennten Vereine zu Lauterstein und zu Zim-
mern handelte, oder ob die schoi» in Zimmern befindlichen, seit Kurzcm
aber erst dahin gekommcneu Klosterfrauen unmittelbar vorher einige
Zeit in Lauterstein waren und in der Urkunde noch als die Nonnen
von Lanterstein bezeichnet werden. Ausvriicklich verordnete Erkinger
hicbei (wohl im Hinblick auf die friiheren Ortswechscl der Nounen),
wenn die Nonnen eine Ortsveränderung vornähmcn, solle die ganze
Schenkung nichtig sein und aller Besitz dcs Klosters im Zabergäu
an ihn und seine Erbcn zuriicksallen und behielt sich und seincn Erben
das Recht der Schirmer und Stifter vor. Giiter zu Lauterstein ver-
kauftcn die Nonnen im I 1292 um 100 Pfv. Heller an den Pfarr-
Rektor zu Jöhlingen, Schwicker von Bruchsal, und erwarben sich
mit dem Gelde 20 Malter Korn, 1 Fuder Wein und 2 Psv. Hellcr,
um damit ein ewiges Licht aus dem Marienaltar und zwei bei Nacht
brennende Lampen vor dem Nicolausaltar und im Krankcnhaus an-
zufchaffen.
Dem Klostcr blicb der Name Marienthal, doch kommt schon
im I. 1277 einfach „elaustium ckoiuiimrum in 2imern" (Äione
2, 102), das deutsche „Kloster Frauenzimmern", vor. Das Siegel des
Konvents zeigte die Verkündigung Mariä mit der Umschrifl: 8. 6on-
ventu? valli8 8to Nnrie (z. B. Urk. v. 1360).
Das Kloster hatte sich mehrerer päbstlichen Schirm- und Schutz-
bullen zu erfreuen. So bestätigte ihm den 3. Mai 1268 Pabst
Clemens IV. alle von seinen Vorfahren erthcilten Freiheiten und
ebenso alle von Königen, Fürsten oder Anderen bewilligten Freihciten
unv Befreiungen von weltlichen Abgaben, sah sich aber an demsclben
Tage veranlasit, wegen Bevriickungen und Bclästigungcn des Klosters,
desgleichen — wie auch noch später, dcn 1. Aug. 1282, Pabst
Martin IV. — wegen Wiederzurückbringens veräußerter Güter desfelben
Anordnuugen zu treffen. — K. Heinrich VII. nahm es auf instan-
diges Bitten seines Kanzlers, des Llbts Heinrich von ViUers in
Brabant, dcn ^5. Aug. 1309 in seinen und des Reiches besondereu
Schutz und befreite es wenigstens im Allgemcinen, d. h. wenn nicht
der König selbst es verlange, vou der bisherigen Verpflichtung zur
Stellung von Frohnfuhren.
Die dem Kloster im I. 1246 geschenkte Kirche bezw. Kapelle
genügte dcmselbcn nicht, wcßhalb es einen Neubau beabsichtigte und
Orlsbeschreibung.
sowie die rioch zu nennende von 1307, nicht die St. Martinspfarr-
kirche, sondern die nrspriingltche Kapelle) mit allen Zugehörungen,
bewog die 4 Chorherren des Cyriaknsstifles zu Gunsten des Cister-
cienserordens auf ihre Pfründen zu verzichten und setzte die Nonnen
von dem benachbarten Lauterstein (vgl. u. Hausen bei Massenbach) in
diese Kirche ein. Nicht ganz klar ist, ob damals die Nonnen in
Zhmmern wirklich schon eingegangen waren, oder ob es sich hier um die
Vereinigung der zwei getrennten Vereine zu Lauterstein und zu Zim-
mern handelte, oder ob die schoi» in Zimmern befindlichen, seit Kurzcm
aber erst dahin gekommcneu Klosterfrauen unmittelbar vorher einige
Zeit in Lauterstein waren und in der Urkunde noch als die Nonnen
von Lanterstein bezeichnet werden. Ausvriicklich verordnete Erkinger
hicbei (wohl im Hinblick auf die friiheren Ortswechscl der Nounen),
wenn die Nonnen eine Ortsveränderung vornähmcn, solle die ganze
Schenkung nichtig sein und aller Besitz dcs Klosters im Zabergäu
an ihn und seine Erbcn zuriicksallen und behielt sich und seincn Erben
das Recht der Schirmer und Stifter vor. Giiter zu Lauterstein ver-
kauftcn die Nonnen im I 1292 um 100 Pfv. Heller an den Pfarr-
Rektor zu Jöhlingen, Schwicker von Bruchsal, und erwarben sich
mit dem Gelde 20 Malter Korn, 1 Fuder Wein und 2 Psv. Hellcr,
um damit ein ewiges Licht aus dem Marienaltar und zwei bei Nacht
brennende Lampen vor dem Nicolausaltar und im Krankcnhaus an-
zufchaffen.
Dem Klostcr blicb der Name Marienthal, doch kommt schon
im I. 1277 einfach „elaustium ckoiuiimrum in 2imern" (Äione
2, 102), das deutsche „Kloster Frauenzimmern", vor. Das Siegel des
Konvents zeigte die Verkündigung Mariä mit der Umschrifl: 8. 6on-
ventu? valli8 8to Nnrie (z. B. Urk. v. 1360).
Das Kloster hatte sich mehrerer päbstlichen Schirm- und Schutz-
bullen zu erfreuen. So bestätigte ihm den 3. Mai 1268 Pabst
Clemens IV. alle von seinen Vorfahren erthcilten Freiheiten und
ebenso alle von Königen, Fürsten oder Anderen bewilligten Freihciten
unv Befreiungen von weltlichen Abgaben, sah sich aber an demsclben
Tage veranlasit, wegen Bevriickungen und Bclästigungcn des Klosters,
desgleichen — wie auch noch später, dcn 1. Aug. 1282, Pabst
Martin IV. — wegen Wiederzurückbringens veräußerter Güter desfelben
Anordnuugen zu treffen. — K. Heinrich VII. nahm es auf instan-
diges Bitten seines Kanzlers, des Llbts Heinrich von ViUers in
Brabant, dcn ^5. Aug. 1309 in seinen und des Reiches besondereu
Schutz und befreite es wenigstens im Allgemcinen, d. h. wenn nicht
der König selbst es verlange, vou der bisherigen Verpflichtung zur
Stellung von Frohnfuhren.
Die dem Kloster im I. 1246 geschenkte Kirche bezw. Kapelle
genügte dcmselbcn nicht, wcßhalb es einen Neubau beabsichtigte und