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Ortsbeschreibung.
Lehen, zu versichern. lim dieselbe Zeit empfingen aber auch von
demselben Grafen Eberhard der Ritter Hofwart das haibe Dorf Zaber-
felv als Lehen fnr feinen Tochicrmann, einen andern Albrecht von
Enzberg, ferner Lllbrecht des Mesners sivvn Güglingensj Sohn seinen
Theil des Dorfes, Kirchenfatz, Leute und Güter, als von Vaihingen
rührende Lehen (St.-A.). Den 3. Jan. 1390 hatte Hennel von
Sternenfels das halbe Dorf mit dem Kirchensatz und den 1l. Juli
1392 das ganze Dorf mit demselben — sowie das Dorf Namsbach
— im Lehensbesttze. Von nun an blieb es bis zum I. 1749 würt-
tembergisches Mannlehen der Familie, zum Thcil unter verschiedene
Mitglieder derselben gctheilt, und gehörte als folches zum Ritterkanton
Kraichgau. Stcrnlenfels war hier regierender Ober-, Grunds-, Gc-
richts- nnd Vogtsherr, hatte allein den Stab, alle Obrigkeit, Herr-
lichkeit, Gebot, Verbot, hohe und niedere Gerichte, Frevel, Strafen
und Bußen.
Jn Bezug auf dcn Zehenten hatte Sternenfels am großen
Zehenten die Psarrci am Weinzehenten Sternenfels und die
Pfarrei je dcn kleinen Zehentcn die Pfarrei allein. Zur Zeit
des Verkaufs an Württcmberg hatte der Ort 82 Häuser, worunter
23 zu 2 Haushaltungen eingerichtet, 46 Scheuern, und hatte als
Simplnm an die Ritterschast 269 fl. 5 kr. 6 Hllr. zu zahlen.
Das Ortswappen ist das sterncnfclsische.
Das hiesige Schloß wurde von Johann Adam von Slernenfels
in den I. 1587 —1619 erbant (vrgl. oben) und von Mitgliedern
der Familie längere Zcit bewohnt. Jm I. 1621 wurde es von
der mannsfeldifchen Armee geplündert und mußte der Jnhaber Hans
Walter von Sternenfels stüchten (Oe^uput. blpme. Lpirsns. Franken-
thal 1621. 4. S. 6).
Aus der Geschichte des Ortes ist folgendes hervorzuheben. Zm
I. 1514 brach auch hier der Arme Konrad aus, ohne daß übrigens
besondere Uebelthaten Vorgekommen wären. Die Aufrührer wurden
eingesperrt, jedoch den 8. Sept. 1514 gegen Ansstellung einer Ur-
phede entlassen; sie mußten den Wcin ersetzen, den sie einem Hans
Daumen ausgetrunken, zur Strafe gewiffe Gülten an die Herrschaft
entrichten. Einige der Anführer wurden etwas härter angelegt: hatten
Geldstrafen zu zahlen, dursten kein anderes Mesfer als ein Brod-
messer tragen, durften nicht mehr in die gemeine vffentliche Zeche
kommen u. s. w. Jn den I. 1523 und l 579 fanden Vergleiche
zwischen der Ortsherrschaft und den Unterthanen namentlich wegen
der Frohnen statt. — Jm I. 1602 wurde eine neue Vogtordnung,
welche vornehmlich in Vetreff der Ruggerichte Vorschriften gab, den
19. April 1610 wie sür Ochsenberg u. s. w. eine Erbordnung
zwischen Ehcqatten, welche ohne letztwillige Verfügunq sterben, einqe-
sührt (vrgl. Klunzinger 3, 238—241).
Ortsbeschreibung.
Lehen, zu versichern. lim dieselbe Zeit empfingen aber auch von
demselben Grafen Eberhard der Ritter Hofwart das haibe Dorf Zaber-
felv als Lehen fnr feinen Tochicrmann, einen andern Albrecht von
Enzberg, ferner Lllbrecht des Mesners sivvn Güglingensj Sohn seinen
Theil des Dorfes, Kirchenfatz, Leute und Güter, als von Vaihingen
rührende Lehen (St.-A.). Den 3. Jan. 1390 hatte Hennel von
Sternenfels das halbe Dorf mit dem Kirchensatz und den 1l. Juli
1392 das ganze Dorf mit demselben — sowie das Dorf Namsbach
— im Lehensbesttze. Von nun an blieb es bis zum I. 1749 würt-
tembergisches Mannlehen der Familie, zum Thcil unter verschiedene
Mitglieder derselben gctheilt, und gehörte als folches zum Ritterkanton
Kraichgau. Stcrnlenfels war hier regierender Ober-, Grunds-, Gc-
richts- nnd Vogtsherr, hatte allein den Stab, alle Obrigkeit, Herr-
lichkeit, Gebot, Verbot, hohe und niedere Gerichte, Frevel, Strafen
und Bußen.
Jn Bezug auf dcn Zehenten hatte Sternenfels am großen
Zehenten die Psarrci am Weinzehenten Sternenfels und die
Pfarrei je dcn kleinen Zehentcn die Pfarrei allein. Zur Zeit
des Verkaufs an Württcmberg hatte der Ort 82 Häuser, worunter
23 zu 2 Haushaltungen eingerichtet, 46 Scheuern, und hatte als
Simplnm an die Ritterschast 269 fl. 5 kr. 6 Hllr. zu zahlen.
Das Ortswappen ist das sterncnfclsische.
Das hiesige Schloß wurde von Johann Adam von Slernenfels
in den I. 1587 —1619 erbant (vrgl. oben) und von Mitgliedern
der Familie längere Zcit bewohnt. Jm I. 1621 wurde es von
der mannsfeldifchen Armee geplündert und mußte der Jnhaber Hans
Walter von Sternenfels stüchten (Oe^uput. blpme. Lpirsns. Franken-
thal 1621. 4. S. 6).
Aus der Geschichte des Ortes ist folgendes hervorzuheben. Zm
I. 1514 brach auch hier der Arme Konrad aus, ohne daß übrigens
besondere Uebelthaten Vorgekommen wären. Die Aufrührer wurden
eingesperrt, jedoch den 8. Sept. 1514 gegen Ansstellung einer Ur-
phede entlassen; sie mußten den Wcin ersetzen, den sie einem Hans
Daumen ausgetrunken, zur Strafe gewiffe Gülten an die Herrschaft
entrichten. Einige der Anführer wurden etwas härter angelegt: hatten
Geldstrafen zu zahlen, dursten kein anderes Mesfer als ein Brod-
messer tragen, durften nicht mehr in die gemeine vffentliche Zeche
kommen u. s. w. Jn den I. 1523 und l 579 fanden Vergleiche
zwischen der Ortsherrschaft und den Unterthanen namentlich wegen
der Frohnen statt. — Jm I. 1602 wurde eine neue Vogtordnung,
welche vornehmlich in Vetreff der Ruggerichte Vorschriften gab, den
19. April 1610 wie sür Ochsenberg u. s. w. eine Erbordnung
zwischen Ehcqatten, welche ohne letztwillige Verfügunq sterben, einqe-
sührt (vrgl. Klunzinger 3, 238—241).