unmittelbares Eingreifen bestimmt werden kann, so kommt
doch sehr viel darauf an, in welchem Sinn die verschiedenen
Einrichtungen, die der Pflege der Kunst dienen, verwaltet
■werden. Durch zu starke Einwirkung kann eben so viel ge-
schadet wie durch schwächliches Gewährenlassen versäumt
werden. Der Staat aber befindet sich in der schwierigen Lage,
dafs ihm der für die Leitung der Kunst erforderliche persön-
liche Wille durchaus fehlt. All die verschiedenartigen Auf-
gaben, die ihm obliegen, kann er nur mit Hilfe von Sach-
verständigen, die er zu Kommissionen vereint, ausführen: die
Leitung der Kunstschulen wie die Erteilung von Aufträgen
zur Herstellung monumentaler Werke und endlich die Er-
werbung von Kunstwerken für die öffentlichen Sammlungen.
Kommt es auch bei der Verwaltung überhaupt darauf an, den
richtigen Mittelweg zwischen Fortschritt und Beharrlichkeit zu
finden, so verlangt doch die Kunst, ebenso wie die Wissen-
schaft, viel mehr nach Freiheit als nach Stetigkeit. Diesem
Umstände wird durch die bestehenden Einrichtungen nicht ge-
nügend Rechnung getragen. Die Kommissionen, -welche den
Staat zu beraten haben, sind viel zu wenig geeignet, den
Wandlungen des Bedürfnisses auf künstlerischem Gebiet zu
folgen und damit den Fortschritt zu fördern. Während die
Stellung des Staates zur Kunst sich im Laufe der Zeiten
wesentlich geändert hat, ist die Art der Verwaltung der Kunst-
angelegenheiten nahezu die gleiche geblieben. Hierin, steht
zu hoffen, wird die Zukunft Wandel schaffen.
Als der Staat im siebzehnten Jahrhundert, in Frankreich
unter der Herrschaft des Absolutismus, die Leitung der Kunst
in seine Hand nahm, galt es mit ihrer Hilfe den Glanz des
Hof halts erhöhen, die Industrie leistungsfähig machen und
die Würde des Staates nach aufsen vertreten. Solche Auf-
gaben werden die Künstler stets locken, lassen sich aber nur
bei einem persönlichen Regiment durchführen. Im Laufe
des achtzehnten Jahrhunderts wandelte sich diese gesunde
Art, die Kunst zu praktischen Zwecken zu verwenden, in eine
mehr philanthropische Weise um, welche in der Pflege der
Kunst eine ideale Bildungsaufgabe des Staates erblickte. Das
liefs sich noch zur Zeit des aufgeklärten Despotismus einiger-
mafsen, wenn auch mit mehr als zweifelhaftem Erfolg, durch-
führen: als aber mit dem neunzehnten Jahrhundert allerorten
das parlamentarische Regiment aufkam, zeigte es sich mehr
und mehr, dafs bei einer solchen Gestaltung der Dinge der
ausschlaggebende Wille, auf den in Fragen der Kunst alles
ankommt, nicht zur Geltung zu gelangen vermochte. Die
Volksvertretungen, auf den Ausdruck der Masseninteressen
nicht aber persönlicher Anschauungen angelegt, befafsten
sich nur selten und sprungweise mit künstlerischen Fragen;
der Staat, der selbständige Entschliefsungen zu treffen hatte,
aber Organe zur Entscheidung der Kunstfragen nicht besafs,
sah sich mehr und mehr genötigt, zu den Künstlern selbst,
die er zu Kommissionen vereinigte und die somit in eigener
Sache zu bestimmen hatten, als den berufenen Sachverstän-
digen seine Zuflucht zu nehmen.
Wie in Frankreich, dem Lande, welches durch das ganze
neunzehnte Jahrhundert der übrigen Welt das Beispiel in
künstlerischen Dingen gegeben hat, so blieb auch in den
anderen Ländern, trotz der veränderten Lage, die Art der
Kunstpflege die gleiche. Die Folge davon war ein steter
Kampf zwischen den Bestrebungen des Staates und denen
der aufserhalb der offiziellen Einrichtungen stehenden, nach
Fortschritt ringenden Künstler. Das Volk wurde durch dieses
Schauspiel, das sich vor seinen Augen vollzog, irre gemacht
und mufste glauben, dafs es sich hier um eine Auflehnung
wider die Staatsgewalt handle, während es doch nur einen
Kampf für rein ideale Interessen galt.
Für das neue Jahrhundert steht nun zu hoffen, dafs all-
mählich die Einsicht sich Bahn brechen werde, der Staat
könne die Aufgabe, die ihm über den Kopf gewachsen ist,
in der bisherigen Weise nicht weiter verfolgen, sondern
müsse in erweitertem Mafs die Entwickelung der Kunst
wieder sich selbst überlassen. Jetzt wird vom Staat der
Studiengang des angehenden Künstlers nicht nur in seinen
Anfangstadien, sondern bis zum Schlufs dadurch bedingt, dafs
er bestimmte Meister mit der Aufgabe, auch den letzten
Unterricht zu erteilen, betraut; die Werke der Künstler
werden für die Staatssammlungen erworben, nicht etwa
blofs um aufstrebende oder verkannte Talente zu fördern,
sondern mit der Absicht, Werke von dauerndem Wert, die
geeignet seien, das Kunstempfinden zu läutern, festzuhalten;
endlich werden Aufträge zur Ausschmückung von Schulen,
Kirchen und sonstigen öffentlichen Gebäuden mit monumen-
talen Werken erteilt, wobei es viel mehr darauf abgesehen
ist, den Künstlern Beschäftigung zu verschaffen, als die Kunst
durch freies Gewährenlassen zu fördern. Die Entschliefsung
über all diese wichtigen und schwierigen Fragen wird aber
nicht an einer Stelle getroffen, welche eine andere als die
blofs formale Verantwortung zu übernehmen vermöchte,
sondern sie erfolgt zumeist auf Grund des einfachen Majo-
ritätsbeschlusses von Kommissionen, die zum überwiegenden
Teil aus staatlich angestellten, somit bei den Beschlüssen
mehr oder weniger interessierten Künstlern bestehen.
Eine Aenderung in diesen Dingen wird nicht so bald
erfolgen, denn das Bewufstsein, dafs hier ein Wandel nötig
sei, mufs erst geweckt werden. Bis dies geschehen, läfst sich
also eine Erörterung über diese Fragen ohne alle Erregung
anstellen.
Was den Kunstunterricht betrifft, so ist nach all dem
Streit über Zweck und Beruf der Akademieen wohl das eine
Ergebnis als feststehend anzusehen, dafs nur der Unterricht
in den Elementen der Kunst eine Berechtigung hat, während
es den Kunstjüngern überlassen bleiben mufs, sich die weitere
Ausbildung auf eigene Hand zu verschaffen. Nur was an
der Kunst erlernbar ist, das Handwerk, läfst sich in schul-
mäfsiger Weise beibringen; alles übrige beruht auf Uebung
und Talent, mufs von dem Lernenden selbst erarbeitet werden,
kann wohl durch Beispiel, Aufmunterung und Kritik ge-
fördert werden, zieht aber seine Hauptkraft aus der inneren
Nötigung, dem göttlichen Trieb, der nach möglichst treuer
Gestaltung des eigenartigen Inhalts drängt, daher einer Pflege
nicht nur nicht bedarf, sondern ihr vielmehr widerstrebt.
Damit verträgt sich nicht die jetzt wohl ziemlich allge-
mein eingeführte Anstellung von wirklichen Lehrern für den
höheren Unterricht. Der Staat kann seine Meisterateliers an
tüchtige Künstler, die er an die Stätte des Kunstunterrichts
fesseln will, zeitweilig unter Gewährung eines so reichlich
wie möglich bemessenen Ehrensolds vergeben; doch braucht
er diese Künstler nicht zum Lehren zu verpflichten, als Be-
amte anzustellen, sie mit fester Versorgung und Pensions-
ansprüchen auszustatten. Denn in erster Linie sollen sie
auf ihre schöpferische Thätigkeit angewiesen bleiben, die
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doch sehr viel darauf an, in welchem Sinn die verschiedenen
Einrichtungen, die der Pflege der Kunst dienen, verwaltet
■werden. Durch zu starke Einwirkung kann eben so viel ge-
schadet wie durch schwächliches Gewährenlassen versäumt
werden. Der Staat aber befindet sich in der schwierigen Lage,
dafs ihm der für die Leitung der Kunst erforderliche persön-
liche Wille durchaus fehlt. All die verschiedenartigen Auf-
gaben, die ihm obliegen, kann er nur mit Hilfe von Sach-
verständigen, die er zu Kommissionen vereint, ausführen: die
Leitung der Kunstschulen wie die Erteilung von Aufträgen
zur Herstellung monumentaler Werke und endlich die Er-
werbung von Kunstwerken für die öffentlichen Sammlungen.
Kommt es auch bei der Verwaltung überhaupt darauf an, den
richtigen Mittelweg zwischen Fortschritt und Beharrlichkeit zu
finden, so verlangt doch die Kunst, ebenso wie die Wissen-
schaft, viel mehr nach Freiheit als nach Stetigkeit. Diesem
Umstände wird durch die bestehenden Einrichtungen nicht ge-
nügend Rechnung getragen. Die Kommissionen, -welche den
Staat zu beraten haben, sind viel zu wenig geeignet, den
Wandlungen des Bedürfnisses auf künstlerischem Gebiet zu
folgen und damit den Fortschritt zu fördern. Während die
Stellung des Staates zur Kunst sich im Laufe der Zeiten
wesentlich geändert hat, ist die Art der Verwaltung der Kunst-
angelegenheiten nahezu die gleiche geblieben. Hierin, steht
zu hoffen, wird die Zukunft Wandel schaffen.
Als der Staat im siebzehnten Jahrhundert, in Frankreich
unter der Herrschaft des Absolutismus, die Leitung der Kunst
in seine Hand nahm, galt es mit ihrer Hilfe den Glanz des
Hof halts erhöhen, die Industrie leistungsfähig machen und
die Würde des Staates nach aufsen vertreten. Solche Auf-
gaben werden die Künstler stets locken, lassen sich aber nur
bei einem persönlichen Regiment durchführen. Im Laufe
des achtzehnten Jahrhunderts wandelte sich diese gesunde
Art, die Kunst zu praktischen Zwecken zu verwenden, in eine
mehr philanthropische Weise um, welche in der Pflege der
Kunst eine ideale Bildungsaufgabe des Staates erblickte. Das
liefs sich noch zur Zeit des aufgeklärten Despotismus einiger-
mafsen, wenn auch mit mehr als zweifelhaftem Erfolg, durch-
führen: als aber mit dem neunzehnten Jahrhundert allerorten
das parlamentarische Regiment aufkam, zeigte es sich mehr
und mehr, dafs bei einer solchen Gestaltung der Dinge der
ausschlaggebende Wille, auf den in Fragen der Kunst alles
ankommt, nicht zur Geltung zu gelangen vermochte. Die
Volksvertretungen, auf den Ausdruck der Masseninteressen
nicht aber persönlicher Anschauungen angelegt, befafsten
sich nur selten und sprungweise mit künstlerischen Fragen;
der Staat, der selbständige Entschliefsungen zu treffen hatte,
aber Organe zur Entscheidung der Kunstfragen nicht besafs,
sah sich mehr und mehr genötigt, zu den Künstlern selbst,
die er zu Kommissionen vereinigte und die somit in eigener
Sache zu bestimmen hatten, als den berufenen Sachverstän-
digen seine Zuflucht zu nehmen.
Wie in Frankreich, dem Lande, welches durch das ganze
neunzehnte Jahrhundert der übrigen Welt das Beispiel in
künstlerischen Dingen gegeben hat, so blieb auch in den
anderen Ländern, trotz der veränderten Lage, die Art der
Kunstpflege die gleiche. Die Folge davon war ein steter
Kampf zwischen den Bestrebungen des Staates und denen
der aufserhalb der offiziellen Einrichtungen stehenden, nach
Fortschritt ringenden Künstler. Das Volk wurde durch dieses
Schauspiel, das sich vor seinen Augen vollzog, irre gemacht
und mufste glauben, dafs es sich hier um eine Auflehnung
wider die Staatsgewalt handle, während es doch nur einen
Kampf für rein ideale Interessen galt.
Für das neue Jahrhundert steht nun zu hoffen, dafs all-
mählich die Einsicht sich Bahn brechen werde, der Staat
könne die Aufgabe, die ihm über den Kopf gewachsen ist,
in der bisherigen Weise nicht weiter verfolgen, sondern
müsse in erweitertem Mafs die Entwickelung der Kunst
wieder sich selbst überlassen. Jetzt wird vom Staat der
Studiengang des angehenden Künstlers nicht nur in seinen
Anfangstadien, sondern bis zum Schlufs dadurch bedingt, dafs
er bestimmte Meister mit der Aufgabe, auch den letzten
Unterricht zu erteilen, betraut; die Werke der Künstler
werden für die Staatssammlungen erworben, nicht etwa
blofs um aufstrebende oder verkannte Talente zu fördern,
sondern mit der Absicht, Werke von dauerndem Wert, die
geeignet seien, das Kunstempfinden zu läutern, festzuhalten;
endlich werden Aufträge zur Ausschmückung von Schulen,
Kirchen und sonstigen öffentlichen Gebäuden mit monumen-
talen Werken erteilt, wobei es viel mehr darauf abgesehen
ist, den Künstlern Beschäftigung zu verschaffen, als die Kunst
durch freies Gewährenlassen zu fördern. Die Entschliefsung
über all diese wichtigen und schwierigen Fragen wird aber
nicht an einer Stelle getroffen, welche eine andere als die
blofs formale Verantwortung zu übernehmen vermöchte,
sondern sie erfolgt zumeist auf Grund des einfachen Majo-
ritätsbeschlusses von Kommissionen, die zum überwiegenden
Teil aus staatlich angestellten, somit bei den Beschlüssen
mehr oder weniger interessierten Künstlern bestehen.
Eine Aenderung in diesen Dingen wird nicht so bald
erfolgen, denn das Bewufstsein, dafs hier ein Wandel nötig
sei, mufs erst geweckt werden. Bis dies geschehen, läfst sich
also eine Erörterung über diese Fragen ohne alle Erregung
anstellen.
Was den Kunstunterricht betrifft, so ist nach all dem
Streit über Zweck und Beruf der Akademieen wohl das eine
Ergebnis als feststehend anzusehen, dafs nur der Unterricht
in den Elementen der Kunst eine Berechtigung hat, während
es den Kunstjüngern überlassen bleiben mufs, sich die weitere
Ausbildung auf eigene Hand zu verschaffen. Nur was an
der Kunst erlernbar ist, das Handwerk, läfst sich in schul-
mäfsiger Weise beibringen; alles übrige beruht auf Uebung
und Talent, mufs von dem Lernenden selbst erarbeitet werden,
kann wohl durch Beispiel, Aufmunterung und Kritik ge-
fördert werden, zieht aber seine Hauptkraft aus der inneren
Nötigung, dem göttlichen Trieb, der nach möglichst treuer
Gestaltung des eigenartigen Inhalts drängt, daher einer Pflege
nicht nur nicht bedarf, sondern ihr vielmehr widerstrebt.
Damit verträgt sich nicht die jetzt wohl ziemlich allge-
mein eingeführte Anstellung von wirklichen Lehrern für den
höheren Unterricht. Der Staat kann seine Meisterateliers an
tüchtige Künstler, die er an die Stätte des Kunstunterrichts
fesseln will, zeitweilig unter Gewährung eines so reichlich
wie möglich bemessenen Ehrensolds vergeben; doch braucht
er diese Künstler nicht zum Lehren zu verpflichten, als Be-
amte anzustellen, sie mit fester Versorgung und Pensions-
ansprüchen auszustatten. Denn in erster Linie sollen sie
auf ihre schöpferische Thätigkeit angewiesen bleiben, die
C 242 3