BIBLIOTHEK DES KUNSTGEWERBE-
MUSEUMS ZU LEIPZIG.
v ei »itigerungs-Bedingungen
Die Sammlung wird gegen bare Zablung versteigert.
Der Ersteher hat auf den Zusdhlagspreis ein Aufgeld
von 10 Prozent zu entridhten.
Der Unterzeichnete behältsich dasRecht vor,Nummern
zu vereinigen oder zu trennen.
Das geringste zuläßige Gebot ist 1 Mark, iiber den
Betrag von 100 Mark wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über
den Zusdhlag nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt
werden, so wird diefraglicheNummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleidher Zeit
dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Ab-
gabe eines höheren Gebotes erfolgfos bleibt, so ent-
sdheidet das Los. {Verfügung vom 10. VII. 1902.)
Die Kunstblätter werden in dem Zustande versteigert,
in dem sie sich befmden.
Durch die öffentliche Besicbtigung ist jedermann
Gelegenheit geboten, sidh v'on der Erhaltung der Blätter
zu überzeugen. Reklamationen wegen Beschaffenbeit
oder irrtümlicber Angaben im Kataloge können daher
nacb erfolgtem Zuschlag nicbt berüdcsicbtigt werden.
Aufträge
iibernimmt außer den bekannten Buch= und Kunst-
handlungen des In= und Auslandes auch <gegen Be-
rechnung der iiblichen Provision) der Llnterzeichnete
MAX PERL, Budh- und Kunst-Antiquariat
Leipziger Straße Nr. 89 Berlin SW Eingang Markgrafenstr.
Fernspredier: Amt Zentrum, Nr. 4868.
V erkaufsordnung:
Montag, den 14. April, vormittags 10 l/2 Llhr: Nr. 1—198
nadimittags 4 Uhr: Nr. 199—446
Besichtigung der Sammlung:
Freitag, den 11. und Sonnabend, den 12. April, von 10 Uhr
vormittags bis 6 Llhr nachmittags.
Die Auktion findet in den neuen erweiterten Raumen statt.
MUSEUMS ZU LEIPZIG.
v ei »itigerungs-Bedingungen
Die Sammlung wird gegen bare Zablung versteigert.
Der Ersteher hat auf den Zusdhlagspreis ein Aufgeld
von 10 Prozent zu entridhten.
Der Unterzeichnete behältsich dasRecht vor,Nummern
zu vereinigen oder zu trennen.
Das geringste zuläßige Gebot ist 1 Mark, iiber den
Betrag von 100 Mark wird um wenigstens 5 Mark gesteigert.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über
den Zusdhlag nicht sofort zwischen den Beteiligten erledigt
werden, so wird diefraglicheNummer nochmals ausgeboten.
Wenn zwei oder mehrere Personen zu gleidher Zeit
dasselbe Gebot abgeben und die Aufforderung zur Ab-
gabe eines höheren Gebotes erfolgfos bleibt, so ent-
sdheidet das Los. {Verfügung vom 10. VII. 1902.)
Die Kunstblätter werden in dem Zustande versteigert,
in dem sie sich befmden.
Durch die öffentliche Besicbtigung ist jedermann
Gelegenheit geboten, sidh v'on der Erhaltung der Blätter
zu überzeugen. Reklamationen wegen Beschaffenbeit
oder irrtümlicber Angaben im Kataloge können daher
nacb erfolgtem Zuschlag nicbt berüdcsicbtigt werden.
Aufträge
iibernimmt außer den bekannten Buch= und Kunst-
handlungen des In= und Auslandes auch <gegen Be-
rechnung der iiblichen Provision) der Llnterzeichnete
MAX PERL, Budh- und Kunst-Antiquariat
Leipziger Straße Nr. 89 Berlin SW Eingang Markgrafenstr.
Fernspredier: Amt Zentrum, Nr. 4868.
V erkaufsordnung:
Montag, den 14. April, vormittags 10 l/2 Llhr: Nr. 1—198
nadimittags 4 Uhr: Nr. 199—446
Besichtigung der Sammlung:
Freitag, den 11. und Sonnabend, den 12. April, von 10 Uhr
vormittags bis 6 Llhr nachmittags.
Die Auktion findet in den neuen erweiterten Raumen statt.