KachoWe Tageszeitung MM- fSr Stadt und LaO
Bez« gSp r« iS: Durch Dotenzusteklung und Post monatlich 2.— <LF, bei der Geschäfts-
stelle abgehvk 1.80 K^, Einzeln. 10 Erscheint wöcheml. S mal. Ist die Zeitung am Er-
scheinen verhindert, besteht kein Anrecht auf Entschädigung. — Anzeigenpreis! Di«
einspaltig« Millimeterzeile (Z4 nun breit) 10 Reklame! Die 70 nun breite Milli-
meterzeil« 2S — Bei gerichtlicher Beitreibung oder Konkurs erlischt jeder Rabatt.
Silagen bezw. besondere Abteilungen- Sonntag der Seele - Sesestunöe - Heimatwarte - Höhenfeuer - Funk und Schall - Die Scholle - Für die Frauenwelt - Soziale Zeitfragen
3 Schriftleitung und Geschäftsstelle! Heidelberg, Bergheimer Straste ZS-«, Hernspeecker
- Seschäftsstunden - Von?.Z0 bis 18 Uhr. - Sprechstunde» der
Von 11-Z0-1 S.Z0 Uhr. Anzergenschlust-SUHr, Samstag 8 Z0 Uhr vorm. Für telefontsch
übermittelte Aufträge wird keine Gewähr übernommen. — Postscheck-Konto Amt KarlSnL
Vr. 810S. Geschäftsstelle m Wiesloch: Fernsprech-.Anschluß Amt Wiesloch Ar/M,
Nr. 84 Seldelberg, Montag, 1V. Avril 1«K8.Mrg.
Ser Inhalt des Verussbeamten-GeseKes
Das Zentrum und die
deutsche Nation
ParteibuMamte werden entlassen / Ausnahmen und Milderungen sür nichtarische Beamte, die Frsntkampfer
waren / Eüuberungsaktjon muß bis
Berlin, 8. April. Das Gesetz zur Wiederherstel-
lung des Berufsbeamtentums ist heute im Reichs-
gesetzblatt erschienen und damit in Kraft getre-
ten. Als Beamte im Sinne dieses Gesetzes werden
unmittelbare und mittelbare Beamte des Reiches,
der Länder, Gemeinden usw. angesehen. Auch auf
die Bediensteten der Träger der Sozialversiche-
rung findet das Gesetz Anwendung, soweit sie
Rechte und Pflichten der Beamten haben. Schließ-
lich fallen hierunter auch die Richter und Lehrer
an Hochschulen usw. —
Im Gesetz wird die Bestimmung getroffen, wo-
nach Parteibuchbeamte, die ohne besondere Eig-
nung lediglich auf Grund ihrer Parteizugehörig-
keit Beamte wurden, zu entlassen sind. Das Gesetz
ist bis zum 30. September 1933 befristet. Zu die-
sem Gesetz wird von unterrichteter Seite ein Kom-
mentar gegeben, in dem u. a. erklärt wird:
Die nationale Erhebung bedarf zur Durchfüh-
rung ihrer Aufgaben vor allem auch der Kraft des
deutschen Berufsbeamtentums. Leider ist dieser
einst hochgeachtete Stand von dem Umsturz 1918
nicht unberührt geblieben. Namentlich zahlreiche
Angehörige der Novemberparteien ohne Aus- und
Vorbildung wurden rein aus parteipolitischen
Rücksichten in die Verwaltung gebracht. Nur durch
die Säuberung unserer Beamtenschaft von diesen
Zum Teil artfremden Elementen kann wieder eine
nationale Beamtenschaft geschaffen werden, die
ihren Sinn wie früher in höchster restloser Pflicht-
erfüllung sieht. Die Maßnahmen sind nur vor»
übergehender Natur. In möglichst kurz bemessener
Frist soll die im Dienste verbleibende Beamten-
schaft wieder in den vollen Genuß ihrer Rechte tre-
ten, wie Unabsetzbarkeit, Amtsbezeichnung, Titel,
Recht auf Gehalt und Pension, Hinterbliebenen-
versorgung usw.
2n K 1 wird der Zweck des Gesetzes be-
kannt gegeben.
Ln den KZ 2 bis 4 werden die Beamtenkatego-
rien genau gekennzeichnet, die vom Gesetz erfaßt
werden, und die einzelnen Maßnahmen, die
SegendieBeamtenderverschiedenen
Truppen möglich sind. Als schwerste Maß-
nahme kommt die Entlassung aus dem Dienst, als
leichteste die Versetzung in den Ruhestand mit allen
Ehren und vollen Pensionsbezügen in Frage.
Nach dem § 2 werden die seit dem 9. November
1918 eingetretenen Beamten, die für ihre Lauf-
bahn nicht vorgebildet sind, entlassen.
Es stehen ihnen ihre bisherigen Bezüge noch auf
drei Monate nach der Entlassung zu. Dagegen
entfallen für sie alle weiteren Ansprüche, wie z. B.
Wartegeld, Ruhegeld oder Hinterbliebenenversor-
gung.
Der § 3 drückt aus. daß Deutschland
künftig hin nur von deutschen Beam-
ten geleitet und regiert werden soll. Er
lagt, Beamte, die nicht arischer Abstammung sind,
Ünd in den Ruhestand zu versetzen. Das betrifft
vor allem jüdische Beamte, die aber, soweit sie
von früheren Regierungen als Beamte angestellt
sind, mit allen Ehren und mit voller Pension ent-
lassen werden. Der Begriff „arisch" ist so aufzu-
fassen, daß die Nachprüfung sich bis auf die Groß-
eltern erstreckt. Wenn ein Teil der Großeltern jü-
disch war, so treten diese Bestimmungen in Kraft.
Es werden aber Ausnahmen gemacht, und
Zwar für alte Beamte, die bereits am 1. August
l914 Beamte gewesen sind und für solche, die im
Weltkriege für das Deutsche Reich oder seine Ver-
bündeten gekämpft haben, oder auch für solche Be-
amte, deren Väter und Söhne im Weltkriege ge-
fallen sind.
Der 8 4 behandelt die politisch unzuver-
lässigen Beamten, die in ihrer bisherigen
Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie
jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat
Eintreten. Sie können aus dem Dienst entlassen
werden.
Die weiteren Paragraphen betreffen die Mög-
lichkeit der Versetzung von Beamten in
andereAemter, gleichwertigen oder vielleicht
auch geringeren Ranges, wobei die Betroffenen die
bisherige Amtsbezeichnung und das bisherige
Diensteinkommen beibehalten. So wird u. a. im 8
6 gesagt, daß Stellen von Beamten, die nicht dienst-
unfähig sind und in den Ruhestand versetzt werden,
uicht wieder besetzt werden dürfen. Die in den
Ruhestand versetzten Beamten nicht arischer Ab-
stammung oder die politisch unzuverlässigen Ve-
30. Svtemtm 1933 durchgrWrt sein
amten erhalten kein Ruhegeld, wenn sie nicht min-
destens eine zehnjährige Dienstzeit zurückgelegt
haben; Härten sollen vermieden werden.
Was die Reichsminister anbelangt, soweit diese
1918 ernannt worden sind, so werden sie in ihren
Bezügen auf das Reichsministergesetz zurückge-
schraubt. Soweit diese Minister zu viel an Pen-
sionen bezogen haben, müssen sie diese Beträge ab
1. April 1933 zurückzahlen.
Das Gesetz findet sinngemäße Anwendung auf
Arbeiter und Angestellte.
SM« und Ehrenzeichen
Berlin, 8. April. Die Wiedereinführung von
Orden, Titeln und Ehrenzeichen liegt eigentlich
in der gleichen Linie. Die Abschaffung dieser äu-
ßeren Symbole der Anerkennung und Bewertung
von Verdiensten um den Staat ist schon immer
auch von Kreisen, die politisch nicht zur Rechten
gehörten, als ein psychologischer Fehler bezeichnet
worden. Vielfach haben sich auch außenpolitische
Schwierigkeiten daraus ergeben, daß die Annahme
von fremden Orden verboten war und daß ande-
rerseits keine Möglichkeit bestand, ausländischen
Persönlichkeiten staatliche Zeichen der Anerken-
nung zu verleihen. Die Schaffung des Adlerschil-
des und die Verleihung der eigentlich rein priva-
ten Roten Kreuz-Medaille waren Verlegenheits-
lösungen, die dieses Manko der Weimarer Verfas-
sung nur besonders stark illustrierten.
Neue Wehe:
Berlin» 8. April. Die Neichsregierung hat
am 7. April ein Gesetz über Aenderung der
Kraftfahrzeugsteuer und ein Gesetz über Er-
höhung der Rennwettsteuer beschlössen. Der
wesentliche Inhalt der Gesetze besagt:
Kraftfahrzeugsteuer
In Zukunft sind neue, d. h. nach dem 31.
März 1933 erstmalig zum Verkehr zugelassene
Personenkrafträder und Personenkraftwagen
steuerfrei, und zwar nicht nur in der Hand
des ersten Erwerbers, sondern überhaupt.
In formeller Hinsicht ist vorgesehen, daß in
Zukunft bei monatlicher Zahlung der Steuer
anstelle von Vierteljahreskarten mit Pau-
schalungen nur Monatskarten ausgestellt wer-
den. Für Kraftdroschken ist der Reichsfinanz-
minister zur Anordnung gewisser Erleichte-
rungen ermächtigt.
Rennwettsteuer.
Die Reichsregierung hat beschlossen, den
Steuersatz für die beim Buchmacher abge-
schlossenen Wetten dem für Totalisatorwetten
anzugleichen, das heißt die Buchmachersteuer
um 10 v. H. auf 13^ v. H. des Wetteinsatzes
zu erhöhen. Für die Buchmachersteuer wird
die Schlüsselung dahin geändert, daß die
Steuer auf die Länder zu einem Drittel nach
dem Aufkommen in den einzelnen Ländern
und zu nach der Bevölkerungszahl verteilt
wird. Das Gesetz tritt mit dem 1. Mai in
Kraft.
NolksauMrung mö Vropaganöa
Das neue Reichsministerium nimmt seine
Arbeit aus.
Berlin, 8. April. Die Organisation des am
13. März neugeschaffenen Reichsministeriums
für Volksaufklärung und Propaganda ist be-
endet.
In das Ministerium sind organisch alle Ge-
biete, die dem Begriff der Volksaufklärung
und der Propaganda für die Idee des natio-
nalen Staates zugehören, in sieben großen
Abteilungen eingeordnet worden.
Das Ministerium gliedert sich in folgende
sieben Abteilungen: 1. Haushaltung und Ver-
waltung, 2. Propaganda, 3. Rundfunk, 4.
Presse, 5. Film, 6. Theater, 7. Volksbildung.
Im Rahmen des Ministeriums wird ferner
eine Zentralstelle für geistigen Aktivismus ge-
schaffen.
In der ersten Besprechung der Abteilungs-
leiter betonte der Minister noch einmal, daß
in allen Fragen künstlerischer und kultureller
Nie Gleichschaltung der Beamten-
organisationen
Berlin, 9. April. Der Reichsminister des In-
nern hat den Reichstagsabgeordneten Spren-
ger zum ehrenamtlichen Reichskommissar
für Veamtenorganisationen ernannt.
Er hat den Auftrag, die Gleichschaltung der beste-
henden Beamtenorganisationen mit der Regierung
der nationalen Erhebung durchzuführen. Im Rah-
men dieser Aufgabe ist das Aufgabengebiet der
Beamtenorganisationen neu bestimmt worden. Ein
Zusammenschluß von Beamten in der Form von
Gewerkschaften darf nicht mehr stattfinden; die
Befassung mit Warenwirtschaft ist eben-
falls untersagt.
Der Reichsbund der höheren Beam-
ten Veröffentlicht eine Erklärung, in der er sich
mit seiner Eingliederung in den neuaufgebauten
Deutschen Veamtenbund einverstanden erklärt. Die
Art der Eingliederung wird vom Reichskommissar
Spenger im Einvernehmen mit der Vertretung
des Reichsbundes der höheren Beamten bestimmt.
Damit ist die Einheit der deutschen Beamtenschaft
in organisatorischer Hinsicht wieder hergestellt. Der
neugeordnete Beamtenbund umfaßt nunmehr 1,3
Millionen deutscher Beamten unter natronalsozia-
listischer Führung.
Betätigung, sei es nun Rundfunk, Film, The-
ater, Schrifttum, sowie auch in der Presse nie-
mals ein Geist öden Muckertums einziehen
dürfe, sondern daß gerade das Neichsministe-
rium für Volksaufklärung und Propaganda
sehr genau unterscheiden werden zwischen
volkszerstörendem Kunstbolschewismus aus der
einen Seite und der vor muffiger Intoleranz
zu schützenden geistigen Schaffenstätigkeit.
Nie Persönlichkeiten der Statthalter
Berlin, 9. April. Das Contibüro meldet:
Das Gesetz über die Gleichschaltung der Län-
der und die Ernennung der Statthalter
hat natürlich in Berliner politischen Krei-
sen zahlreiche Kombinationen über die Persön-
lichkeiten der Statthalter ausg-elöst, die teil-
weise der Wirklichkeit ziemlich nahe kommen
dürften. So werden u. a. genannt für Sach-
sen der SA.-Gruppenführer und Reichskom-
missar für Sachsen Manfred v. Killinger,
als Ministerpräsident der Gauleiter Mutsch-
mann, M. d. R., für beide Mecklenburg der
Reichstagsabgeordnete Friedrich Hilde-
brand, nationalsozialistischer Gauleiter. In
Mecklenburg-Schwerin dürfte die bisherige Re-
gierung Granzow im Amt bleiben während
in Mecklenburg-Strelitz der deutschnationale
Staatsminister v. Michael abberufen wer-
den dürfte, nachdem jetzt infolge der Gleich-
schaltung der Landtage die NSDAP, die abso-
lute Mehrheit in Mecklenburg-Strelitz hat. Man
rechnet damit, daß die Zusammenschlußbestrebun-
gen zwischen beiden Ländern ernstere Formen
annehmen und gegebenenfalls Ministerpräsi-
dent Granzow auch die Regierung von Meck-
lenbuvg-Strelitz übernimmt. Für den Freistaat
Hessen wird der nationalsozialistische Gau-
leiter Jakob Sprenger in Frankfurt a. M.
als Statthalter genannt, während die national-
fozialistische Regierung Werner im Amte blei-
ben dürfte. Für Baden nennt man den
bisherigen Reichskommissar für Baden, den
Gauleiter Wagner, M. d. R., sür Bayern
den Reichskommissar General v. Epp. lieber
die Persönlichkeiten der Ministerpräsidenten
dürfte wohl für beide Länder noch keine Klar-
heft herrfchen. Für Braunschweig und Anhalt
wird ein gemeinsamer Statthalter bestellt wer-
den, ebenso für Oldenburg und Lippe sowie für
die drei Hanscistädte.
Während für die meisten größeren Länder
die Persönlichkeit des Statthalter schon festzu-
stehen scheint, weiß das Conti-Büro über die
Besetzung des StaMalteramteZ in Wür t te m-
berg noch nichts zu berichten.
Eine Rede des Prälaten Schreiber in Köln.
Am Donnerstag traten, wie kurz gemeldet, die
Vertrauensleute des Rheinischen Zentrums in
Köln zu einer Tagung zusammen, in deren
Mittelpunkt die Ausführungen des Reichstags-
abgeordneten Universttätsprofessor Dr. Schrei-
ber standen, der die Haltung des Zentrums ein-
gehend darlegte. Es ist, so sagte er, vom Reichs-
kanzler am 23. März zum Ausdruck gebracht wor-
den, daß die Rechte des Reichspräsidenten nicht
berührt werden, daß die Länder nach wie vor
ihre Geltung haben, daß die Volksvertretung ein-
berufen werden soll, daß das Prinzip der Unab-
hängigkeit der Richter gewahrt werden soll. Die-
ses und anderes sind Fundamentalansätze einer
Politik, die inmitten aller Umwälzung organifche
Linien erkennen lassen . Zum anderen hat die
Reichsleitung unzweideutig zum Ausdruck ge-
bracht, daß es
Rechtssphären gibt, die ihre Selbständigkeit
in sich tragen.
Mit Bezug darauf hat der deutsche Episkopat
auf jene öffentlichen und feierlichen Erklärungen
verwiesen, durch die die Unverletzlichkeit der ka-
tholischen Glaubenslehre und den unveränder-
lichen Aufgaben und Rechten der Kirche Rechnung
getragen sowie die volle inhaltliche Geltung der
von den einzelnen deutschen Ländern mit der
Kirche abgeschlossenen Staatsverträgen durch die
Reichsregierung ausdrücklich zugefichert wird.
Der Reichskanzler hat gleichzeitig die Bedeu-
tung der christlichen Bekenntnisse als „wichtiger
Faktoren der Haltung unseres Volkes" ausdrück-
lich festgestellt. Das ist eine überaus sympathische
Aeußerung. Wir begegnen uns gern mit Eedan-
kengängen, daß das deutsche Volkstum ohne eine
Einwirkung vom Religiöfen her brüchig und
schal, leer und inhaltlos wird. Wir reichen jedem
die Hand, der den Volkstumskampf unter Ein-
schaltung christlicher Beweggründe und Ziele zu
führen gedenkt. Wenn weiter der Reichskanzler
davon ausdrücklich gesprochen hat, daß in den
Schulen das Mitwirkungsrecht der Konfessio-
nen gesichert und gewährleistet fein soll, so stim-
men wir auch hier diesem Rechtsstandpunkt zu.
Wir haben stets den Gedanken formuliert, daß
die Bekenntnisschule eine vorbildliche Erzie-
hungsschule darstellen muß und daß unter den
erzieherischen Faktoren die Kirche an hervor-
ragender Stelle mit herangezogen werden muß.
Es ist in dem langjährigen Ringen um das
Reichsschulgesetz
in aller Oeffentlichkeit von uns erklärt worden,
daß der Artikel 146 der Reichsverfassung, so gut
er gemeint gewesen sein mag, keine ausreichende
Sicherung der Bekenntnisschule und keine wirk-
liche Lösung eines Problems bedeutet. Wenn im
Rahmen eines Ermächtigungsgesetzes der ver-
bogene Artikel 146 der Weimarer Verfassung eine
gerechte und befriedigende Lösung findet, werden
wir darin einen Fortschritt der deutschen Ent-
wicklung sehen.
Die Rede des Reichskanzlers im Reichstag war
im übrigen eine Einladung zur Mit-
arbeit an weite Kreise, die die Lebensauf-
gaben des deutschen Volkstums bejahen. Wo im-
mer die konkrete Mitarbeit erfolgt, wird über
einzelne Wege, die einzuschlagen sind, bald vom
Sachlichen, bald vom Grundsätzlichen her eine
gewisse Verschiedenheit der Auf-
fassungen bestehen können. So wird auch da»
deutfche Staatswesen eine sachliche Diskussion
über Mittel und Methoden nicht entbehren kön-
nen. Auch der Kanzler hat das Recht auf eine
positive Kritik anerkannt. Ohne Kritik
wird jedes Staatswesen erstarren. Förderlich ist
allerdings nur jene von Lessing näher umschrie-
bene Kritik, die sich fruchtbar und aufbauend an-
läßt. Sie ist unendlich wertvoller als die wesen-
lose Konjunkturkurve derer, die, ohne innerlich
überzeugt zu sein, die Stellung wechseln.
Wenn weiter, wie wir hören, stärker sitt-
liche Werte in die deutsche Politik eingesprengt
werden sollen, gehen wir mit. Dahin weisen uns
auch die
Verpflichtungen vom Religiösen her.
Wenn wir politisch positiv gerichtet sind, geschieht
es deshalb, weil wir aus der religiösen Ver-
pflichtung, vom Glauben her, in uns Bindungen,
kategorische Imperative und zugleich Weckrufe
verspüren. Nur aus dem Glauben stammen die
stärksten Bewegungen der Menschheit. Der Primat
Bez« gSp r« iS: Durch Dotenzusteklung und Post monatlich 2.— <LF, bei der Geschäfts-
stelle abgehvk 1.80 K^, Einzeln. 10 Erscheint wöcheml. S mal. Ist die Zeitung am Er-
scheinen verhindert, besteht kein Anrecht auf Entschädigung. — Anzeigenpreis! Di«
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meterzeil« 2S — Bei gerichtlicher Beitreibung oder Konkurs erlischt jeder Rabatt.
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3 Schriftleitung und Geschäftsstelle! Heidelberg, Bergheimer Straste ZS-«, Hernspeecker
- Seschäftsstunden - Von?.Z0 bis 18 Uhr. - Sprechstunde» der
Von 11-Z0-1 S.Z0 Uhr. Anzergenschlust-SUHr, Samstag 8 Z0 Uhr vorm. Für telefontsch
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Vr. 810S. Geschäftsstelle m Wiesloch: Fernsprech-.Anschluß Amt Wiesloch Ar/M,
Nr. 84 Seldelberg, Montag, 1V. Avril 1«K8.Mrg.
Ser Inhalt des Verussbeamten-GeseKes
Das Zentrum und die
deutsche Nation
ParteibuMamte werden entlassen / Ausnahmen und Milderungen sür nichtarische Beamte, die Frsntkampfer
waren / Eüuberungsaktjon muß bis
Berlin, 8. April. Das Gesetz zur Wiederherstel-
lung des Berufsbeamtentums ist heute im Reichs-
gesetzblatt erschienen und damit in Kraft getre-
ten. Als Beamte im Sinne dieses Gesetzes werden
unmittelbare und mittelbare Beamte des Reiches,
der Länder, Gemeinden usw. angesehen. Auch auf
die Bediensteten der Träger der Sozialversiche-
rung findet das Gesetz Anwendung, soweit sie
Rechte und Pflichten der Beamten haben. Schließ-
lich fallen hierunter auch die Richter und Lehrer
an Hochschulen usw. —
Im Gesetz wird die Bestimmung getroffen, wo-
nach Parteibuchbeamte, die ohne besondere Eig-
nung lediglich auf Grund ihrer Parteizugehörig-
keit Beamte wurden, zu entlassen sind. Das Gesetz
ist bis zum 30. September 1933 befristet. Zu die-
sem Gesetz wird von unterrichteter Seite ein Kom-
mentar gegeben, in dem u. a. erklärt wird:
Die nationale Erhebung bedarf zur Durchfüh-
rung ihrer Aufgaben vor allem auch der Kraft des
deutschen Berufsbeamtentums. Leider ist dieser
einst hochgeachtete Stand von dem Umsturz 1918
nicht unberührt geblieben. Namentlich zahlreiche
Angehörige der Novemberparteien ohne Aus- und
Vorbildung wurden rein aus parteipolitischen
Rücksichten in die Verwaltung gebracht. Nur durch
die Säuberung unserer Beamtenschaft von diesen
Zum Teil artfremden Elementen kann wieder eine
nationale Beamtenschaft geschaffen werden, die
ihren Sinn wie früher in höchster restloser Pflicht-
erfüllung sieht. Die Maßnahmen sind nur vor»
übergehender Natur. In möglichst kurz bemessener
Frist soll die im Dienste verbleibende Beamten-
schaft wieder in den vollen Genuß ihrer Rechte tre-
ten, wie Unabsetzbarkeit, Amtsbezeichnung, Titel,
Recht auf Gehalt und Pension, Hinterbliebenen-
versorgung usw.
2n K 1 wird der Zweck des Gesetzes be-
kannt gegeben.
Ln den KZ 2 bis 4 werden die Beamtenkatego-
rien genau gekennzeichnet, die vom Gesetz erfaßt
werden, und die einzelnen Maßnahmen, die
SegendieBeamtenderverschiedenen
Truppen möglich sind. Als schwerste Maß-
nahme kommt die Entlassung aus dem Dienst, als
leichteste die Versetzung in den Ruhestand mit allen
Ehren und vollen Pensionsbezügen in Frage.
Nach dem § 2 werden die seit dem 9. November
1918 eingetretenen Beamten, die für ihre Lauf-
bahn nicht vorgebildet sind, entlassen.
Es stehen ihnen ihre bisherigen Bezüge noch auf
drei Monate nach der Entlassung zu. Dagegen
entfallen für sie alle weiteren Ansprüche, wie z. B.
Wartegeld, Ruhegeld oder Hinterbliebenenversor-
gung.
Der § 3 drückt aus. daß Deutschland
künftig hin nur von deutschen Beam-
ten geleitet und regiert werden soll. Er
lagt, Beamte, die nicht arischer Abstammung sind,
Ünd in den Ruhestand zu versetzen. Das betrifft
vor allem jüdische Beamte, die aber, soweit sie
von früheren Regierungen als Beamte angestellt
sind, mit allen Ehren und mit voller Pension ent-
lassen werden. Der Begriff „arisch" ist so aufzu-
fassen, daß die Nachprüfung sich bis auf die Groß-
eltern erstreckt. Wenn ein Teil der Großeltern jü-
disch war, so treten diese Bestimmungen in Kraft.
Es werden aber Ausnahmen gemacht, und
Zwar für alte Beamte, die bereits am 1. August
l914 Beamte gewesen sind und für solche, die im
Weltkriege für das Deutsche Reich oder seine Ver-
bündeten gekämpft haben, oder auch für solche Be-
amte, deren Väter und Söhne im Weltkriege ge-
fallen sind.
Der 8 4 behandelt die politisch unzuver-
lässigen Beamten, die in ihrer bisherigen
Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie
jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat
Eintreten. Sie können aus dem Dienst entlassen
werden.
Die weiteren Paragraphen betreffen die Mög-
lichkeit der Versetzung von Beamten in
andereAemter, gleichwertigen oder vielleicht
auch geringeren Ranges, wobei die Betroffenen die
bisherige Amtsbezeichnung und das bisherige
Diensteinkommen beibehalten. So wird u. a. im 8
6 gesagt, daß Stellen von Beamten, die nicht dienst-
unfähig sind und in den Ruhestand versetzt werden,
uicht wieder besetzt werden dürfen. Die in den
Ruhestand versetzten Beamten nicht arischer Ab-
stammung oder die politisch unzuverlässigen Ve-
30. Svtemtm 1933 durchgrWrt sein
amten erhalten kein Ruhegeld, wenn sie nicht min-
destens eine zehnjährige Dienstzeit zurückgelegt
haben; Härten sollen vermieden werden.
Was die Reichsminister anbelangt, soweit diese
1918 ernannt worden sind, so werden sie in ihren
Bezügen auf das Reichsministergesetz zurückge-
schraubt. Soweit diese Minister zu viel an Pen-
sionen bezogen haben, müssen sie diese Beträge ab
1. April 1933 zurückzahlen.
Das Gesetz findet sinngemäße Anwendung auf
Arbeiter und Angestellte.
SM« und Ehrenzeichen
Berlin, 8. April. Die Wiedereinführung von
Orden, Titeln und Ehrenzeichen liegt eigentlich
in der gleichen Linie. Die Abschaffung dieser äu-
ßeren Symbole der Anerkennung und Bewertung
von Verdiensten um den Staat ist schon immer
auch von Kreisen, die politisch nicht zur Rechten
gehörten, als ein psychologischer Fehler bezeichnet
worden. Vielfach haben sich auch außenpolitische
Schwierigkeiten daraus ergeben, daß die Annahme
von fremden Orden verboten war und daß ande-
rerseits keine Möglichkeit bestand, ausländischen
Persönlichkeiten staatliche Zeichen der Anerken-
nung zu verleihen. Die Schaffung des Adlerschil-
des und die Verleihung der eigentlich rein priva-
ten Roten Kreuz-Medaille waren Verlegenheits-
lösungen, die dieses Manko der Weimarer Verfas-
sung nur besonders stark illustrierten.
Neue Wehe:
Berlin» 8. April. Die Neichsregierung hat
am 7. April ein Gesetz über Aenderung der
Kraftfahrzeugsteuer und ein Gesetz über Er-
höhung der Rennwettsteuer beschlössen. Der
wesentliche Inhalt der Gesetze besagt:
Kraftfahrzeugsteuer
In Zukunft sind neue, d. h. nach dem 31.
März 1933 erstmalig zum Verkehr zugelassene
Personenkrafträder und Personenkraftwagen
steuerfrei, und zwar nicht nur in der Hand
des ersten Erwerbers, sondern überhaupt.
In formeller Hinsicht ist vorgesehen, daß in
Zukunft bei monatlicher Zahlung der Steuer
anstelle von Vierteljahreskarten mit Pau-
schalungen nur Monatskarten ausgestellt wer-
den. Für Kraftdroschken ist der Reichsfinanz-
minister zur Anordnung gewisser Erleichte-
rungen ermächtigt.
Rennwettsteuer.
Die Reichsregierung hat beschlossen, den
Steuersatz für die beim Buchmacher abge-
schlossenen Wetten dem für Totalisatorwetten
anzugleichen, das heißt die Buchmachersteuer
um 10 v. H. auf 13^ v. H. des Wetteinsatzes
zu erhöhen. Für die Buchmachersteuer wird
die Schlüsselung dahin geändert, daß die
Steuer auf die Länder zu einem Drittel nach
dem Aufkommen in den einzelnen Ländern
und zu nach der Bevölkerungszahl verteilt
wird. Das Gesetz tritt mit dem 1. Mai in
Kraft.
NolksauMrung mö Vropaganöa
Das neue Reichsministerium nimmt seine
Arbeit aus.
Berlin, 8. April. Die Organisation des am
13. März neugeschaffenen Reichsministeriums
für Volksaufklärung und Propaganda ist be-
endet.
In das Ministerium sind organisch alle Ge-
biete, die dem Begriff der Volksaufklärung
und der Propaganda für die Idee des natio-
nalen Staates zugehören, in sieben großen
Abteilungen eingeordnet worden.
Das Ministerium gliedert sich in folgende
sieben Abteilungen: 1. Haushaltung und Ver-
waltung, 2. Propaganda, 3. Rundfunk, 4.
Presse, 5. Film, 6. Theater, 7. Volksbildung.
Im Rahmen des Ministeriums wird ferner
eine Zentralstelle für geistigen Aktivismus ge-
schaffen.
In der ersten Besprechung der Abteilungs-
leiter betonte der Minister noch einmal, daß
in allen Fragen künstlerischer und kultureller
Nie Gleichschaltung der Beamten-
organisationen
Berlin, 9. April. Der Reichsminister des In-
nern hat den Reichstagsabgeordneten Spren-
ger zum ehrenamtlichen Reichskommissar
für Veamtenorganisationen ernannt.
Er hat den Auftrag, die Gleichschaltung der beste-
henden Beamtenorganisationen mit der Regierung
der nationalen Erhebung durchzuführen. Im Rah-
men dieser Aufgabe ist das Aufgabengebiet der
Beamtenorganisationen neu bestimmt worden. Ein
Zusammenschluß von Beamten in der Form von
Gewerkschaften darf nicht mehr stattfinden; die
Befassung mit Warenwirtschaft ist eben-
falls untersagt.
Der Reichsbund der höheren Beam-
ten Veröffentlicht eine Erklärung, in der er sich
mit seiner Eingliederung in den neuaufgebauten
Deutschen Veamtenbund einverstanden erklärt. Die
Art der Eingliederung wird vom Reichskommissar
Spenger im Einvernehmen mit der Vertretung
des Reichsbundes der höheren Beamten bestimmt.
Damit ist die Einheit der deutschen Beamtenschaft
in organisatorischer Hinsicht wieder hergestellt. Der
neugeordnete Beamtenbund umfaßt nunmehr 1,3
Millionen deutscher Beamten unter natronalsozia-
listischer Führung.
Betätigung, sei es nun Rundfunk, Film, The-
ater, Schrifttum, sowie auch in der Presse nie-
mals ein Geist öden Muckertums einziehen
dürfe, sondern daß gerade das Neichsministe-
rium für Volksaufklärung und Propaganda
sehr genau unterscheiden werden zwischen
volkszerstörendem Kunstbolschewismus aus der
einen Seite und der vor muffiger Intoleranz
zu schützenden geistigen Schaffenstätigkeit.
Nie Persönlichkeiten der Statthalter
Berlin, 9. April. Das Contibüro meldet:
Das Gesetz über die Gleichschaltung der Län-
der und die Ernennung der Statthalter
hat natürlich in Berliner politischen Krei-
sen zahlreiche Kombinationen über die Persön-
lichkeiten der Statthalter ausg-elöst, die teil-
weise der Wirklichkeit ziemlich nahe kommen
dürften. So werden u. a. genannt für Sach-
sen der SA.-Gruppenführer und Reichskom-
missar für Sachsen Manfred v. Killinger,
als Ministerpräsident der Gauleiter Mutsch-
mann, M. d. R., für beide Mecklenburg der
Reichstagsabgeordnete Friedrich Hilde-
brand, nationalsozialistischer Gauleiter. In
Mecklenburg-Schwerin dürfte die bisherige Re-
gierung Granzow im Amt bleiben während
in Mecklenburg-Strelitz der deutschnationale
Staatsminister v. Michael abberufen wer-
den dürfte, nachdem jetzt infolge der Gleich-
schaltung der Landtage die NSDAP, die abso-
lute Mehrheit in Mecklenburg-Strelitz hat. Man
rechnet damit, daß die Zusammenschlußbestrebun-
gen zwischen beiden Ländern ernstere Formen
annehmen und gegebenenfalls Ministerpräsi-
dent Granzow auch die Regierung von Meck-
lenbuvg-Strelitz übernimmt. Für den Freistaat
Hessen wird der nationalsozialistische Gau-
leiter Jakob Sprenger in Frankfurt a. M.
als Statthalter genannt, während die national-
fozialistische Regierung Werner im Amte blei-
ben dürfte. Für Baden nennt man den
bisherigen Reichskommissar für Baden, den
Gauleiter Wagner, M. d. R., sür Bayern
den Reichskommissar General v. Epp. lieber
die Persönlichkeiten der Ministerpräsidenten
dürfte wohl für beide Länder noch keine Klar-
heft herrfchen. Für Braunschweig und Anhalt
wird ein gemeinsamer Statthalter bestellt wer-
den, ebenso für Oldenburg und Lippe sowie für
die drei Hanscistädte.
Während für die meisten größeren Länder
die Persönlichkeit des Statthalter schon festzu-
stehen scheint, weiß das Conti-Büro über die
Besetzung des StaMalteramteZ in Wür t te m-
berg noch nichts zu berichten.
Eine Rede des Prälaten Schreiber in Köln.
Am Donnerstag traten, wie kurz gemeldet, die
Vertrauensleute des Rheinischen Zentrums in
Köln zu einer Tagung zusammen, in deren
Mittelpunkt die Ausführungen des Reichstags-
abgeordneten Universttätsprofessor Dr. Schrei-
ber standen, der die Haltung des Zentrums ein-
gehend darlegte. Es ist, so sagte er, vom Reichs-
kanzler am 23. März zum Ausdruck gebracht wor-
den, daß die Rechte des Reichspräsidenten nicht
berührt werden, daß die Länder nach wie vor
ihre Geltung haben, daß die Volksvertretung ein-
berufen werden soll, daß das Prinzip der Unab-
hängigkeit der Richter gewahrt werden soll. Die-
ses und anderes sind Fundamentalansätze einer
Politik, die inmitten aller Umwälzung organifche
Linien erkennen lassen . Zum anderen hat die
Reichsleitung unzweideutig zum Ausdruck ge-
bracht, daß es
Rechtssphären gibt, die ihre Selbständigkeit
in sich tragen.
Mit Bezug darauf hat der deutsche Episkopat
auf jene öffentlichen und feierlichen Erklärungen
verwiesen, durch die die Unverletzlichkeit der ka-
tholischen Glaubenslehre und den unveränder-
lichen Aufgaben und Rechten der Kirche Rechnung
getragen sowie die volle inhaltliche Geltung der
von den einzelnen deutschen Ländern mit der
Kirche abgeschlossenen Staatsverträgen durch die
Reichsregierung ausdrücklich zugefichert wird.
Der Reichskanzler hat gleichzeitig die Bedeu-
tung der christlichen Bekenntnisse als „wichtiger
Faktoren der Haltung unseres Volkes" ausdrück-
lich festgestellt. Das ist eine überaus sympathische
Aeußerung. Wir begegnen uns gern mit Eedan-
kengängen, daß das deutsche Volkstum ohne eine
Einwirkung vom Religiöfen her brüchig und
schal, leer und inhaltlos wird. Wir reichen jedem
die Hand, der den Volkstumskampf unter Ein-
schaltung christlicher Beweggründe und Ziele zu
führen gedenkt. Wenn weiter der Reichskanzler
davon ausdrücklich gesprochen hat, daß in den
Schulen das Mitwirkungsrecht der Konfessio-
nen gesichert und gewährleistet fein soll, so stim-
men wir auch hier diesem Rechtsstandpunkt zu.
Wir haben stets den Gedanken formuliert, daß
die Bekenntnisschule eine vorbildliche Erzie-
hungsschule darstellen muß und daß unter den
erzieherischen Faktoren die Kirche an hervor-
ragender Stelle mit herangezogen werden muß.
Es ist in dem langjährigen Ringen um das
Reichsschulgesetz
in aller Oeffentlichkeit von uns erklärt worden,
daß der Artikel 146 der Reichsverfassung, so gut
er gemeint gewesen sein mag, keine ausreichende
Sicherung der Bekenntnisschule und keine wirk-
liche Lösung eines Problems bedeutet. Wenn im
Rahmen eines Ermächtigungsgesetzes der ver-
bogene Artikel 146 der Weimarer Verfassung eine
gerechte und befriedigende Lösung findet, werden
wir darin einen Fortschritt der deutschen Ent-
wicklung sehen.
Die Rede des Reichskanzlers im Reichstag war
im übrigen eine Einladung zur Mit-
arbeit an weite Kreise, die die Lebensauf-
gaben des deutschen Volkstums bejahen. Wo im-
mer die konkrete Mitarbeit erfolgt, wird über
einzelne Wege, die einzuschlagen sind, bald vom
Sachlichen, bald vom Grundsätzlichen her eine
gewisse Verschiedenheit der Auf-
fassungen bestehen können. So wird auch da»
deutfche Staatswesen eine sachliche Diskussion
über Mittel und Methoden nicht entbehren kön-
nen. Auch der Kanzler hat das Recht auf eine
positive Kritik anerkannt. Ohne Kritik
wird jedes Staatswesen erstarren. Förderlich ist
allerdings nur jene von Lessing näher umschrie-
bene Kritik, die sich fruchtbar und aufbauend an-
läßt. Sie ist unendlich wertvoller als die wesen-
lose Konjunkturkurve derer, die, ohne innerlich
überzeugt zu sein, die Stellung wechseln.
Wenn weiter, wie wir hören, stärker sitt-
liche Werte in die deutsche Politik eingesprengt
werden sollen, gehen wir mit. Dahin weisen uns
auch die
Verpflichtungen vom Religiösen her.
Wenn wir politisch positiv gerichtet sind, geschieht
es deshalb, weil wir aus der religiösen Ver-
pflichtung, vom Glauben her, in uns Bindungen,
kategorische Imperative und zugleich Weckrufe
verspüren. Nur aus dem Glauben stammen die
stärksten Bewegungen der Menschheit. Der Primat