Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Verein Historisches Museum der Pfalz [Hrsg.]; Historischer Verein der Pfalz [Hrsg.]
Pfälzisches Museum: Monatsschrift d. Historischen Vereins der Pfalz und des Vereins Historisches Museum der Pfalz — 18.1901

DOI Heft:
Nr. 3 (1. März 1901)
DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.63190#0065
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
42

Pfalzgräfin Magdalene hat den Ausgang des Streites nicht mehr erlebt/
sie hatte aber zeit ihres Lebens keinen nennenswerten Vorteil von jenen vorläufigen
Abmachungen des Jahres >630 gehabt/ weil man damals die ihr zugesprochene
Entschädigungssumme uicht flüssig machen konnte oder wollte. Ihre Tochter Marin
Elisabeth in Lauterecken wartete in den letzten schweren Lebens- und Leidenstagen/
die nach dem Hiutritt ihres fürstlichen Gemahls Georg Gustav und nach der un-
günstigen Wendung seit der nördlinger Schlacht für sie eingetreten waren, mit
großer Sehnsucht darauf, daß ihr Anteil an der jülich'schen Erbschaft ihrer Mutter
endlich zur Auszahlung komme/ denn sie befand sich in der schlimmsten Geldver-
legenheit und war genötigt, die kostbaren Kleinodien, den Silberschatz und Hausrat
an frankfurter Juden zu verpfänden. Aber sie starb, ohne daß sich ihre Hoffnungen
erfüllt hätten. Eigentümlich wird inan berührt, und von tiefem Mitleid mit der
schwer geprüften Frau erfüllt, wenn nian die hierauf bezüglichen Stellen in ihrem
am >7. Juli 1637 verfaßten Testamente durchlieft und daraus ersieht, wie sich
Maria Elisabeth bis zum letzten Augenblick mit dieser Angelegenheit beschäftigte
und in ihr gewissermaßen den letzten Hoffnungsanker erblickte, der die Ihrigen aus
verzweifelter Lage retten, vor einem finanziellen Zusammenbruch bewahren könnte.
Sv bestimmte sie in ihrem Testamente: „Weiter soll unser Sohu erhalten 3000
Goldgulden von dem mütterlichen Heiratsgut, ferner 4000 Gulden aus deni
mütterlichen angelegten Geld, welche uns von unserm mütterlichen Testamente zu
erben gebühren, item das gesamte Erbteil, so uns von unserer Mutter vermacht
und das wir von der jülichschen Erbschaft privat zu fordern haben." Item
noch 1000 fl, die uns unsere Frau Mutter prvlegiert und deswegen auf Bergzabern
verwiesen."')
Die Verbindung der jülicher Herzogin Magdalene nut dem zweibrücker Fürsten-
hause hat auch in heraldischer Beziehung bemerkenswerte Aenderungen zur Folge
gehabt. Das zweibrücker Familienwappen erhielt durch Angliederung der vom
Hause Jülich, Cleve und Berg geführten Wappenschilds eine wesentliche Zugabe.
Das Stammwappen der Familie war der blauweiße Rauten-Schild der Herzoge
in Bayern und der goldene Löwe in schwarzem Feld, das Wappen der Pfalzgrafen
bei Rhein. Dazu war durch die Verbindung des Pfalzgrafen Stephan nut der
Erbtochter Anna von Veldenz das velzenzer Wappen gekommen, der blaue,
goldgekrönte Löwe in weißem Feld/ endlich unter Pfalzgraf Wolfgang aus der
sponheimischen Erbschaft das Wappen der Hinteren Grafschaft Sponheim, ein
sechzehnmal rot und weiß geschachtes Feld, gemäß den Bestimmungen des Neu-
burger Vertrags vom 22. Mai 1567. (Geh. Hansarchiv, München, K. 22. L. 3
Nr. 4016.) Nach dem Aussterben des jülich'schen Herzogengeschlechts im I. 1609
hatten die zweibrücker Fürsten Anspruch auf die Führung der Wappen dieser Familie
und fügten folgende Schilde ihrem Wappen bei:
1. Den schwarzen, ungekrönten Löwen in goldenem Felde für Jülich.
2. Acht goldene, in Form eines gemeinen und eines Andreas-Kreuzes aus
einem silbernen Schilde hervorwachsende Lilienstäbe in rotem Feld für Cleve.
3. Den biaugekrönten roten Löwen in weißem Feld für Berg.
4. Einen aus drei silbern und rot geschachten Reihen zusammengesetzten
Querbalken in weißem Feld für Mark.
5. Den berühmten rnvensburger Sparreuschild, drei rote, über sich gekehrte
Sparren in weißem Feld für Ravensburg.
Außer Pfalz-Zweibrücken ergänzten auch Pfalz-Neuburg, die Kurfürsten von
Brandenburg und Kursachsen ihr Familienschild durch einzelne dieser jülich-elevischcn
und bergischen Wappen. (Schluß folgt.) .

') Geh. Haus-Archiv München L. 2. 4.. 4 I4o 3907.
 
Annotationen