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Kunst-Auktionshaus G. Adolf Pohl <Hamburg> [Hrsg.]
Versteigerung einer Sammlung Gemälde aus niederrheinischem und anderem Besitz, sowie aus dem Nachlaß Théodore Gudin †: Sammlungen alter und neuer Japan- und China-Kunstgegenstände, Silbergerät u. Schmucksachen, Bronze- und Marmorfiguren, Fayencen, Porzellane und Kristalle; Perser Teppiche, Möbel, Musikinstrumente, türk. Zimmer-Einrichtungen usw.; Versteigerung am 21., 22., 23. und 24. März 1921 — Hamburg, 1921

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https://doi.org/10.11588/diglit.33117#0005

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V ersteigerungs- Bedingungen

t. Die Ausstellung der zum Verkauf gelangenden Kunstgegensiände findet vom
Montag, den 14. März bis Sonnabend, den 19. März, iäglich von 10bis5Uhr
siati.

2. Durch die Besichtigung ist jedermann Gelegenheit gegeben, sich von der
Eigensdhaft der Versteigerungsgegenstände zu überzeugen, es werden Ein~
wendungen nach der Versieigerung nicht mehr berücksichiigt.

3. Die Sachen werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich befinden.

Da das Verzeichnis nur als Fiihrer dienen soll, wird fiir die darin enihalienen
Angaben keine Gewähr geleistet.

4. Bei Gemälden verstehen sich die angegebenen Ma§e ohne Rahmen.

öber die Reihenfolge der einzelnen Nummern während der Versteigerung
behält sich der Versteigerer das Recht von Änderungen vor.

5. Mit dem Zuschlage ist der Gegenstand in den Besife des Käufers iiberge-
gangen. Die Zahlung hat sofori in deutscher Reichswährung zu erfolgen,
eventuell mu§ eine angemessene Anzahlung geleistet werden. Diejenigen
Käufer, die vor der Auktion ein Depot hinterlegf haben, sind hiervon befreit.

6. Erfolgt ein doppeltes Gebot, so wird der Gegenstand noch einmal ausgeboten,
bei Sfreiligkeiten entscheidet das Los. (Gesetz vom 10. Juli 1902.)

7. Gesteigert wird bis zu Mk. 200.— um Mk. 5. — , von Mk. 200.— an um Mk. 20. — ,
über Mk. 1000.— um Mk. 50—, iiber Mk. 10000.— um Mk. 500. — . Das übliche
Aufgeld beträgt 10% der Kaufsumme. Luxussteuer haf der Käufer nicht
zu zahlen.

8. Kaufaufträge werden zu den Bedingungen des Katalogs reell ausgeführt
ohne besondere Berechnung. Erfeilte Kaufauffräge können nicht wieder
zurückgezogen werden.

9. Die Abnahme der Erwerbungen hal von den Käufern an dem Versleigerungs-
tage nachmiitags von 3 bis 6 Uhr zu erfolgen. Nicht abgeholie Ware wird
auf Rechnung und Gefahr des Käufers gelagert und spätestens nach 4 Wodien
auf dessen Koslen wieder versteigert. Eür den evt. Ausfall haftet der Käufer,
ohne Anspruch auf evt. Mehrerlös.

10. Andere Vereinbarungen haben vor der Versteigerung sfatfzufinden und
werden schriftlich niedergelegt.

HAMBURG, im März 1921

Alierwall 40 G. Adolf Pohl
 
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