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Kunst-Auktionshaus G. Adolf Pohl <Hamburg> [Hrsg.]
Galerie Rave (Band 2): Galerie Rave ... und Gemälde alter und neuer Meister: Japan-, China- und Orient-Kunstgegenstände, Porzellane, Kristalle und Gläser, Bronzen, Marmorfiguren, Orient-Teppiche und Verbindungsstücke, Stilmöbel und moderne Zimmer-Einrichtungen ; Versteigerung: 2. [bis] 4. September [1926] — Hamburg, 1926

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https://doi.org/10.11588/diglit.24066#0009
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Versteigerungs - Bedingungen

1. Die Ausstellung der zum Verkauf gelangenden Kunstgegenstände
findet vom Montag, den 30. August, bis Mittwoch, den 1. September,
täglich von 10 bis 5 Uhr statt.

2. Durch die Besichtigung ist jedermann Gelegenheit gegeben, sich von
der Eigenschaft der Versteigerungsgegenstände zu überzeugen, es
werden Einwendungen nach der Versteigerung nicht mehr berück-
sichtigt.

3. Die Sachen werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich be-
finden, ohne für Fehler, Mängel oder Benennung einzustehen.

Da das Verzeichnis nur als Führer dienen soll, wird für die darin ent-
haltenen Angaben keine Gewähr geleistet.

4. Bei Gemälden verstehen sich die angegebenen Maße ohne Rahmen.
Ueber die Reihenfolge der einzelnen Nummern während der Ver-
steigerung behält sich der Versteigerer das Recht von Abänderungen
vor.

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5. Mit dem Zuschlag ist der Gegenstand in den Besitz des Käufers über-
gegangen, Die Zahlung hat sofort in Reichsmark oder anderen wert-
beständigen Zahlungsmitteln zu erfolgen. Auch muß eine ange-
messene Anzahlung geleistet werden. Diejenigen Käufer, die vor der
Auktion ein dem Ankaufswert entsprechendes Depot hinterlegt haben,
sind hiervon befreit.

6. Erfolgt ein doppeltes Gebot, so wird der Gegenstand noch einmal
ausgeboten-; bei Streitigkeiten entscheidet das Los. (Gesetz vom
10. Juli 1902).

7. Gesteigert wird nach folgenden Grundsätzen: Niedrigstes Gebot 50
Pfennig, bis Mk. 3.— um 50 Pfennig, bis Mk. 20.— um 1 Reichsmark
bis Mk. 100.— um 5 Reichsmark, bis Mk. 200.— um 10 Reichsmark
u. s. f. Ausnahmen sind zulässig. Das übliche Aufgeld beträgt 10
Prozent der Kaufsumme,

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