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Kunst-Auktionshaus G. Adolf Pohl <Hamburg> [Editor]
Nachlässe Robert Wichmann und Werner von Heynitz - Weicha, aus sächsischem Museums- und anderem Privat-Besitz: Gemälde, Japan- und China-Porzellan, Holzskulpturen, Zinn, Gläser, Textilien, Möbel usw.; Versteigerung: 8., 9., 10. März [1927] — Hamburg, 1927

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.33100#0013
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VERSTEIGrElRUN G S-BEDIN GrUN GrEN

1. Die Ausstellung der zura Verkauf gelangenden Kunstgegenstände

findet vom Montag, den 28. Februar bis Sonnabend, den 5, März
täglich von 10 bis 5 Uhr, und Montag, den 7. März, bis 1 Uhr nach-
mittags, statt.

2. Durch die Besichtigung ist jedermann Gelegenheit gegeben, sich von
der Eigenschaft der Versteigerungsgegenstände zu überzeugen, es
werden Einwendungen nach der Versteigerung nicht mehr berück-
sichtigt.

3. Die Sachen werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich be-
finden, ohne für Fehler, Mängel oder Benennung einzustehen.

Da das Verzeichnis nur als Führer dienen soll, wird für die darin ent-
haltenen Angaben keine Gewähr geleistet.

Die Herkunft der einzelnen Gegensiände wird den Käuiern au!
Wunsch mitgeteilt,

4. Bei Gemälden verstehen sich die angegebenen Maße ohne Rahmen,
Ueber die Reihenfolge der einzelnen Nummern während der Ver-
steigerung behält sich der Versteigerer das Recht von Abänderungen
vor.

5. Mit dem Zuschlag ist der Gegenstand in den Besitz des Käufers über-
gegangen. Die Zahlung hat sofort in Reichsmark oder anderen wert-
beständigen Zahlungsmitteln zu erfolgen. Auch muß eine ange-
messene Anzahlung geleistet werden. Diejenigen Käuler, die vor der

Auktion ein dem Ankaufswert entsprechendes Depot hinterlegl
haben, sind hiervon belreit.

6. Erfolgt ein doppeltes Gebot, so wird der Gegenstand noch einmal
ausgeboten, bei Streitigkeiten entscheidet das Los. (Gesetz vom
10. Juli 1902).

7. Gesteigert wird nach folgenden Grundsätzen: Niedrigstes Gebot 50
Pfennig, bis Mk. 3.— um 50 Pfennig, bis Mk. 20.— um 1 Reichsmark,
bis Mk. 100.— um 5 Reichsmark, bis Mk. 200.— um 10 Reichsmark

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