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ren hätten, daß schon in den frühesten Zeiten der
Welt diese Tugend ausserordentlich geschähet wurde,
würde den Plan dieses Werks weit über das vor-
gesetzte Maaß ausdehne«.
Hinreichend sey es noch zu bemerken, daß Ly-
curgus, der berühmte Gesetzgeber, sowol als Py-
thagoras , der grosse Gelehrte, diese Tugend vor-
züglich angcpriesen. Vorzüglich der letzte, welcher
seine Schüler ganzer 7 Jahre schweigen ließ, ba-
nnt sie die schätzbare» Lehren, die er ihnen mitthei-
len wollte, lernen mochten; und hiedurch zeigte
man, daß die Verschwiegenheit die schönste und
edelste Kunst sey.
Ich will meint Anmerkungen mit einer so un-
terhaltenden, als lehrreichen Geschichte beschlies¬
sen; ein römischer Geschichtschreiber erzählt sie,
und ich werde sic ihrer ganzen Länge nach hersetzen.
Der römische Senat hatte befohlen, daß wäh-
rend der im Senathause zu haltenden Versamm-
lungen, die Senatoren ein jeder für sich die Er-
laubniß haben sollte, seinen Sohn mitzubringen/
allein diese sollten,/wenn cs die Gelegenheit erfor-
derte, abtretcn. Jedoch war diese Erlaubnis nicht
allgemein, sondern schränkte sich bloß auf die Söhne
der Edeln ein, weil diese von ihrer Kindheit an
in der Tugend der Verschwiegenheit geübet-wur-
den, und dcrohalben in ihren reifer« Jahren ge-
schickt waren, die allerwichtigste Rcgierungsge-
schaftc mit Treue und Weisheit zu verrichten.
Von
ren hätten, daß schon in den frühesten Zeiten der
Welt diese Tugend ausserordentlich geschähet wurde,
würde den Plan dieses Werks weit über das vor-
gesetzte Maaß ausdehne«.
Hinreichend sey es noch zu bemerken, daß Ly-
curgus, der berühmte Gesetzgeber, sowol als Py-
thagoras , der grosse Gelehrte, diese Tugend vor-
züglich angcpriesen. Vorzüglich der letzte, welcher
seine Schüler ganzer 7 Jahre schweigen ließ, ba-
nnt sie die schätzbare» Lehren, die er ihnen mitthei-
len wollte, lernen mochten; und hiedurch zeigte
man, daß die Verschwiegenheit die schönste und
edelste Kunst sey.
Ich will meint Anmerkungen mit einer so un-
terhaltenden, als lehrreichen Geschichte beschlies¬
sen; ein römischer Geschichtschreiber erzählt sie,
und ich werde sic ihrer ganzen Länge nach hersetzen.
Der römische Senat hatte befohlen, daß wäh-
rend der im Senathause zu haltenden Versamm-
lungen, die Senatoren ein jeder für sich die Er-
laubniß haben sollte, seinen Sohn mitzubringen/
allein diese sollten,/wenn cs die Gelegenheit erfor-
derte, abtretcn. Jedoch war diese Erlaubnis nicht
allgemein, sondern schränkte sich bloß auf die Söhne
der Edeln ein, weil diese von ihrer Kindheit an
in der Tugend der Verschwiegenheit geübet-wur-
den, und dcrohalben in ihren reifer« Jahren ge-
schickt waren, die allerwichtigste Rcgierungsge-
schaftc mit Treue und Weisheit zu verrichten.
Von