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Preuschen, Georg Ernst Ludwig
Behauptete Landeshoheit des marggrävlichen Gesamthauses Baden überhaupt, wie auch der Baden-Durlachischen Linie insonderheit, über das in der Marggravschaft Baden gelegene Gotteshaus Schwarzach und dessen Zubehörungen: Mit Urkunden Num. I. bis LXXXVI. und einer Landcharte — Carlsruhe, 1763 [VD18 13894064]

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https://doi.org/10.11588/diglit.31338#0078
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68 IV. Abschnitt. Anerkannte marggrävl. Landeshoheit

schahe es, als ein Vorspiel der jetzigen Zeiten. Die Sache ge-
diehe bis nach Rom, ward aber im Jahre 1579 dergestalt beige-
leget, daß der Abt, durch den unter der Ziffer l-XVIll in das lür-
künden Buch eingetragenen Revers sein bisheriges Vergehen be-
reuete, wiederrufte und den Marggraven für des Gotteshauses
Schmarzach Laudesfürsten aberrnalen erkannte.
In einem Gotteshaus Lehenbriefe für David Hofmann,
und der Wittums Bestätigung für dessen Ehefrau, wird Marg-
grav Philips des Gotteshauses Landesfürst genennet: wir
Johann Caspar, sahen solche an, AVdt, Prior und Con-
vent - - - bekennen, daß wir - - - mit wissen
des Durchlauchtigen - - - - Herrn philipsen M. z. B. rc.
als unsers Gotteshauses Landesfürsten/ Erb-Schutz-und
Gchirmsherrn, auch Lastenvsgten rc. Der Landstags Ab-
schied vom Jahre i;82. wobei von wegen des Gotteshauses
Schwarzach Veit Koffarrh erschienen (§. UXXlll.) und werinne
der Marggrav durchaus Laudesfürft genennet wird/ ist oben
bereits angczeiget werde« / mithin auch die Ancrkänmis dieses
Abts zur Genüge dargethan.
Eben gedachter Abt Johann Caspar liesse sich zwar im
Jahre 158z/ bei der Gelegenheit/als Marggrav Philips denen
«chwarzachischcn Vtaabsangchörigen den neu angelegten Lichte-
tenauer Wochenmarkt zu besuchen verboten hatte, übermal ein-
koiunren, sieh deni Gehorsame des fürstlichen Hauses zu entzie-
hen : Allein eben dasselbe gäbe den herrlichsten Anlaß, die Marg-
grävitche Landeshoheit in ihrem vollkommensten Glanze zu sehen.
Dann Marggrav Philipp begegnete diesem Beginnen mit dcrih-
rne ar-gewohnten (Standhaftigkeit, und das Gotteshaus ist noch
geständig, daß der damalige Convent, an der Auflehnung des da-
maligen Abte» keinen Theil genommen habe, auch zeiget die An-
n. pxix. läge l.XlX. daß annoch int Jahre 162z Abt und Convent solches
Beginnen gemisbÄiget und verabscheuet haben. Wie dann
auch der aufrührische Abt Johann Caspar, als er von den» üb-
len Ausgange seines pflichtvergessenen Handels, endlich selbst über-
zeuget wurde, und er die damit verdiente Ahndung besorgte, sich
flüchtig gemacher, und seine Abtei freywiliig verlassen hat. Die
oben (§. l.XXiV.) angezogene Vorstellung derer Untersassen des
Gotteshauses bewähret, wie sehr nach dessen Entweichunge, auch
diese ein solches Unternehmen verabscheuet, da sie den Marggra-
ven, als ihren gnädigsten Landcsfürsten ersuchet haben, ihnen,
als getreuen Unterthanen, in ihren Anliegen zu Hülse zu
kommen, so fort die von dem entwichenen Abte, so wohl ihnen
zugcfügte Beschwerungen, als die aufgelegte Landesherrschafrli-
che ousrs, in etwas zu mildern.

§. XL.
 
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