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Probst, Hansjörg
Neckarau (Band 2): Vom Absolutismus bis zur Gegenwart — Mannheim, 1989

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https://doi.org/10.11588/diglit.3003#0413
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2.4. Der Bezirksbeirat

Nach der Gemeindeordnung von 1955 war es den größeren Städten ermöglicht wor-
den, in Vororten und Stadtteilen Bezirksbeiräte von maximal zwölf Mitgliedern ein-
zurichten. In Mannheim wurde 1958 unter Oberbürgermeister Reschke von dieser
Möglichkeit Gebrauch gemacht. So gibt es auch in Neckarau/Almenhof seit 1958
den Bezirksbeirat (BBR). Er wird von den Parteien entsprechend ihrem örtlichen
Wahlergebnis beschickt und besteht aus zwölf Räten. Dem Bezirksbeirat kommen
zwar keine Entscheidungsbefugnisse zu, er muß aber von der Verwaltung und den
Gemeinderatsausschüssen vor allen Entscheidungen, die den Stadtteil betreffen, ge-
hört werden. Zweimal im Jahr findet eine öffentliche Bezirksbeiratssitzung unter
der Leitung des Oberbürgermeisters oder eines von ihm ernannten Vertreters statt,
deren Tagesordnung der Bezirksbeirat in vorherigen nichtöffentlichen Sitzungen
unter dem Vorsitz des Gemeindesekretärs festlegt. Der Bezirksbeirat hat hier völlig
freie Hand. Er kann jederzeit Auskünfte verlangen und seine Meinung zu Gehör
bringen. Die öffentlichen Sitzungen erfreuen sich eines immer größeren Interesses.
So hat es der Bezirksbeirat verstanden, im öffentlichen Bewußtsein des Vororts eine
zentrale Stellung einzunehmen. In der Regel gibt der Bezirksbeirat einstimmige Vo-
ten ab, wenn es sich um Neckarauer Ortsprobleme handelt. Inzwischen ist das Ge-
wicht des Bezirksbeirates so groß geworden, daß es kaum eine lokalbezogene Ge-
meinderatsentscheidung mehr gibt, in die das Votum des Bezirksbeirats keinen Ein-
gang gefunden hätte.

Die Amtszeiten des Bezirksbeirates richten sich nach den Wahlperioden des Ge-
meinderats, die jeweilige parteipolitische Zusammensetzung ebenfalls nach der des
Gemeinderates. Eine herausgehobene Position haben die Sprecher der einzelnen
„Fraktionen", die einerseits die Meinung ihrer Parteifreunde vertreten und formu-
lieren und andererseits Ansprechpartner für die Verwaltung und den Gemeindese-
kretär sind.

1. Amtszeit (15. 11. 1958-31.10.1960)

SPD: Robert Blase, Karl Breiling, Emil Frey, Max Schorb, Fritz Steimer; CDU:
Friedrich Eisenhuth, Karl Rieser, Georg Mölber, Dr. Hans Syren; FDP: Jean Kei-
tel; ML: Friedrich Bing.

2. Amtszeit(1.11.1960-31. 5.1963)

SPD: Robert Blase, Karl Breiling, Emil Frey, August Sauer, Max Schorb, Fritz Stei-
mer; CDU: Friedrich Eisenhuth, Georg Mölber, Karl Rieser, Heinrich Röttger;
ML: Friedrich Bing, Heinz Steiger.

3. Amtszeit (1. 6. 1963-31. 3.1966)

SPD: Karl Breiling, Günter Burghardt, Rudolf Lerche, Karl Lenze, August Sauer,
Max Schorb; CDU: Helmut Dietzel (bis 15. 4. 1965) Paul Glocker, Richard Mellin-
ger (ab 15. 4.1965), Heinrich Mölber, Heinrich Röttger. ML: Georg Bauer, Fried-
rich Bing.

4. Amtszeit (1. 4. 1966-9. 5. 1969)

SPD: Karl Breiling, Günter Burghardt, Robert Hessenauer, Günther Neunreither,
Adolf Niebel, Max Schorb; CDU: Elfriede Arnold, Friedrich Eisenhuth, Paul
Glocker, Wilhelm Mölber, Heinrich Röttger; ML: Friedrich Bing.

5. Amtszeit (10. 5. 1969-8. 6. 1972)

SPD: Karl Breiling, Günther Neunreither, Adolf Niebel, Heinrich Pühler (v. 30. 4.
an) Reinhard Reinisch (bis zum 30. 4. 1970), Max Schorb, Helmut Wetzel; CDU:
Wihlelm Mölber, Heinrich Röttger, Rudolf Rüde, Friedrich Scheidel, Karl Trau-
ner; ML: Georg Bauer.

6. Amtszeit (9. 6. 1972-16. 9. 1975)

SPD: Karl Breiling, Günther Neunreither, Heinrich Pühler, Max Schorb, Axel Wer-

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