len; Welche allerhöchste Entschliessung das Gubernium zu jedermanns Wist
senschaft sogleich im Lande kund zu machen habe.
Und es verbleiben Ihre Majestät mit kaiserl. königl. und erzherzogli-
chen Gnaden demselben wohlgewogen.
Signatum Wien unter allerhöchst wiederholt Ihrer Majestät aufge-
druckten Sekret-Jnsigel den 28. August iw Jahr 1779.
Nr. 48.
5Aon der röm. kaiserl. zu Hungarn und Böheim königl. apostol. Majestät,
-O Erzherzoginn zu Oesterreich rc. unserer allergnädigsten Frauen wegen:
dero Gubermo in den Jnnerösterreichischen Fürstenthum-und LaMen Hie-
rnit in Gnaden anzuzeigen: Allerhöchst ernanntJhro Majestätseye die An-
zeige geschehen, daß verschiedene geistliche Orden ihre vermöglichen jungen
Geistliche bey Ablegung der Ordensgelübde zu häufigen sogenannten from-
men Vermächtnissen, als auf ewige Lampen, Messen , Altäre , und der-
gleichen verleiten, und auf solcheÄrt weit mehr Geld an sich bringen, als
Die Gesetze vorschreiden.
Um diesem Unfug vorzubeugen, gehe der allerhöchste Befehl dahin,
daß alle Testamenten der Ordensgeistlichen, bevor sie unterschrieben wor-
den, der Landesstelle zur Einsicht vorgeleget werden sollen, damit nach ih-
rem Befund dergleichen unnothwendige Vermächtnisse abgestellet werden
können: Und nach dieser Anordnung seyen schon alle in diesem laufenden
Jahre gemachte geistliche Testamenta vorzulegen.
Das Gubernium habe dahero gleich bey Empfang dieses Auftrags sam-
mentliche dortländige Klöster, und Vorstehere hiernach gemessen anzuwei-
sen, sich das Recepisse des richtigen Empfangs von allen derlei Klöstern zu
verschaffen, und fördersamst anhero gelangen zu machen, und nicht nur auf
Den Erfolg genau zu wachen, sondern auch der allerhöchsten Gesinnung ge-
mäß derlei) inollis aguirenäi Einhalt zu thun, und über alle in diesem Jahr
gemachte geistliche Testamenta ein Verzeichniß nebstBeyrückung dessen, was
darüber verfüget worden, einzusenden, und damit alljährlich fortzufahren.
Und es verbleiben Ihre Majestät mit kaiserl. königl. und erzherzogli-
chen Gnaden demselben wohlgewogen.
Signatum Wien unter allerhöchst wiederholt Ihrer Majestät aufge-
druckten Sekret-Jnsigel den 28. ^-ept. im Jahr 1779.
H Im eines Theils gesichert zu seyn, daß die an die Geistlichkeit ergehenden
4-4 Verordnungen dem Volk wirklich kund gemacht würden, anderen Theils
aber, damit auch derlei denen Seelsorgern zurBeobachtung zukommende lan-
desfürstliche Befehl Ihren Nachfolgern in der Pfarr nicht unbekannt bleiben
möchten, hätten Ihre kaiserl. königl. Majestät gnädigst anbefohlen, durch die
Herrn Kreishauptleute allen Seelsorgern aufzurragen, daß sie sich jedesmal
über die wirkliche Kundmachung der dem Volk zu wissen nöthigen Verordn
nungen bei dem Kreisamt mit einer glaubwürdigen Anzeige legitimireten,
hiernächst ein jeder Pfarrer, und Seelsorger alle an ihn ergangene landes-
fürstliche Verordnungen in ein ordentliches Buch, oder Protokoll eintragen,
senschaft sogleich im Lande kund zu machen habe.
Und es verbleiben Ihre Majestät mit kaiserl. königl. und erzherzogli-
chen Gnaden demselben wohlgewogen.
Signatum Wien unter allerhöchst wiederholt Ihrer Majestät aufge-
druckten Sekret-Jnsigel den 28. August iw Jahr 1779.
Nr. 48.
5Aon der röm. kaiserl. zu Hungarn und Böheim königl. apostol. Majestät,
-O Erzherzoginn zu Oesterreich rc. unserer allergnädigsten Frauen wegen:
dero Gubermo in den Jnnerösterreichischen Fürstenthum-und LaMen Hie-
rnit in Gnaden anzuzeigen: Allerhöchst ernanntJhro Majestätseye die An-
zeige geschehen, daß verschiedene geistliche Orden ihre vermöglichen jungen
Geistliche bey Ablegung der Ordensgelübde zu häufigen sogenannten from-
men Vermächtnissen, als auf ewige Lampen, Messen , Altäre , und der-
gleichen verleiten, und auf solcheÄrt weit mehr Geld an sich bringen, als
Die Gesetze vorschreiden.
Um diesem Unfug vorzubeugen, gehe der allerhöchste Befehl dahin,
daß alle Testamenten der Ordensgeistlichen, bevor sie unterschrieben wor-
den, der Landesstelle zur Einsicht vorgeleget werden sollen, damit nach ih-
rem Befund dergleichen unnothwendige Vermächtnisse abgestellet werden
können: Und nach dieser Anordnung seyen schon alle in diesem laufenden
Jahre gemachte geistliche Testamenta vorzulegen.
Das Gubernium habe dahero gleich bey Empfang dieses Auftrags sam-
mentliche dortländige Klöster, und Vorstehere hiernach gemessen anzuwei-
sen, sich das Recepisse des richtigen Empfangs von allen derlei Klöstern zu
verschaffen, und fördersamst anhero gelangen zu machen, und nicht nur auf
Den Erfolg genau zu wachen, sondern auch der allerhöchsten Gesinnung ge-
mäß derlei) inollis aguirenäi Einhalt zu thun, und über alle in diesem Jahr
gemachte geistliche Testamenta ein Verzeichniß nebstBeyrückung dessen, was
darüber verfüget worden, einzusenden, und damit alljährlich fortzufahren.
Und es verbleiben Ihre Majestät mit kaiserl. königl. und erzherzogli-
chen Gnaden demselben wohlgewogen.
Signatum Wien unter allerhöchst wiederholt Ihrer Majestät aufge-
druckten Sekret-Jnsigel den 28. ^-ept. im Jahr 1779.
H Im eines Theils gesichert zu seyn, daß die an die Geistlichkeit ergehenden
4-4 Verordnungen dem Volk wirklich kund gemacht würden, anderen Theils
aber, damit auch derlei denen Seelsorgern zurBeobachtung zukommende lan-
desfürstliche Befehl Ihren Nachfolgern in der Pfarr nicht unbekannt bleiben
möchten, hätten Ihre kaiserl. königl. Majestät gnädigst anbefohlen, durch die
Herrn Kreishauptleute allen Seelsorgern aufzurragen, daß sie sich jedesmal
über die wirkliche Kundmachung der dem Volk zu wissen nöthigen Verordn
nungen bei dem Kreisamt mit einer glaubwürdigen Anzeige legitimireten,
hiernächst ein jeder Pfarrer, und Seelsorger alle an ihn ergangene landes-
fürstliche Verordnungen in ein ordentliches Buch, oder Protokoll eintragen,