Alphabetisch und kronologisches
An dir lmken Spalte ist der Numerus der Verordnung.
Wien den roten
Febr. r?8Z.
detto.
Graz den lyten
Febr. 178Z.
Graz den r iten
Jenner 178Z.
Wien den r6ten
Jenner 178Z.
Wien den i7ten
März 178Z.
bhandlungspstege (die Verlassenschafts) der
adelichen präbendirten gehöret aä iorum
^lobilium . . .....
<— — der nnadelichen benefizirten hingegen zu dem
Qrtsgerichte. Nro. 15. ....
Ablaß- und Andachtszetteln. Vi6e
Advent (vor Anfang des) sollen die Prediger nicht
verwechselt werden .......
Akatholikern (bey den) erstrecket sich das Eheverbot
nicht ack terrium §ru6um. Vi6e Nro. 2z.
Akatholiker (die) werden von Beobachtung eini-
ger in dem Ehepatente enthaltenen Punkten ent-
bunden §. 49 leq- ......
Akatholiker (der) zufällige Zufammenkünften so
ohne gewisser Feierlichkeit unternommen werden,
sind zu ignoriren. Vicke Prot. ister Band Nro.
Wien den 9ten
September 178 Z
Wien den isten
Dezember 1782.
Wien den 9ten
Oktober 178Z.
detto.
Wien den loten
Februar 178z»
Wienden2iten
Februar 178z.
Wien den i7ten
März 178z.
Wien den isten
May 178Z«
29. , - - ,. . * . . . . . .
Akatholiker (die) sollen bey Vorübertragung des
allerheiligsten Sakraments all unanständig Be-
tragen unterlassen. Vicke Prediger. . .
Akatholiker mögen ihre Stollgebühren und andere
Abgaben ungehindert an ihre Pastorn abführen.
-dem Gottesdienste bey dem eigenen, oder
fremden Pastor beywohnen. ....
Akatholischen (zu den) Religionen werden die Er-
klärungen von Unterthemen und Gemeinden nicht
angenommen. erklärende Fremde,
pror. irer Band Nachtr. Nro. A7. Nach-
trag Nro. z8. .......
Akatholische Prediger können ihren Verstorbenen
unentgeltlich Leichenreden halten. Viele pror.
ister Band Nachrr. Nro. ZA. . . .
Akatholische (neu erklärte) müssen vorläufig in
den wöchentlichen Unterricht genommen werden.
Viele Gemeinden Nro. 6z. A m. .
Akatholische (die) haben den katholischen Meß-
nern, so lang sie keine eigene haben, ihre Abga-
ben zu entrichten. Vi6e pror. 1. B. Nro.
67. und Nacbrr. Nro. Z4. . . . .
Akatholisch (neuerklärte) wie zu behandeln. .
Nro. zo.
Nro. zo.
Nro. Z4.
Nro. 21.
Nro. 2z.
Nro. 44.
Nro. 98'
Nro. m.
Nro. m.
Nro. ii.
Nro. 29.
Nr.44.(**
Nro. 45.
Nro. 6 z.
An dir lmken Spalte ist der Numerus der Verordnung.
Wien den roten
Febr. r?8Z.
detto.
Graz den lyten
Febr. 178Z.
Graz den r iten
Jenner 178Z.
Wien den r6ten
Jenner 178Z.
Wien den i7ten
März 178Z.
bhandlungspstege (die Verlassenschafts) der
adelichen präbendirten gehöret aä iorum
^lobilium . . .....
<— — der nnadelichen benefizirten hingegen zu dem
Qrtsgerichte. Nro. 15. ....
Ablaß- und Andachtszetteln. Vi6e
Advent (vor Anfang des) sollen die Prediger nicht
verwechselt werden .......
Akatholikern (bey den) erstrecket sich das Eheverbot
nicht ack terrium §ru6um. Vi6e Nro. 2z.
Akatholiker (die) werden von Beobachtung eini-
ger in dem Ehepatente enthaltenen Punkten ent-
bunden §. 49 leq- ......
Akatholiker (der) zufällige Zufammenkünften so
ohne gewisser Feierlichkeit unternommen werden,
sind zu ignoriren. Vicke Prot. ister Band Nro.
Wien den 9ten
September 178 Z
Wien den isten
Dezember 1782.
Wien den 9ten
Oktober 178Z.
detto.
Wien den loten
Februar 178z»
Wienden2iten
Februar 178z.
Wien den i7ten
März 178z.
Wien den isten
May 178Z«
29. , - - ,. . * . . . . . .
Akatholiker (die) sollen bey Vorübertragung des
allerheiligsten Sakraments all unanständig Be-
tragen unterlassen. Vicke Prediger. . .
Akatholiker mögen ihre Stollgebühren und andere
Abgaben ungehindert an ihre Pastorn abführen.
-dem Gottesdienste bey dem eigenen, oder
fremden Pastor beywohnen. ....
Akatholischen (zu den) Religionen werden die Er-
klärungen von Unterthemen und Gemeinden nicht
angenommen. erklärende Fremde,
pror. irer Band Nachtr. Nro. A7. Nach-
trag Nro. z8. .......
Akatholische Prediger können ihren Verstorbenen
unentgeltlich Leichenreden halten. Viele pror.
ister Band Nachrr. Nro. ZA. . . .
Akatholische (neu erklärte) müssen vorläufig in
den wöchentlichen Unterricht genommen werden.
Viele Gemeinden Nro. 6z. A m. .
Akatholische (die) haben den katholischen Meß-
nern, so lang sie keine eigene haben, ihre Abga-
ben zu entrichten. Vi6e pror. 1. B. Nro.
67. und Nacbrr. Nro. Z4. . . . .
Akatholisch (neuerklärte) wie zu behandeln. .
Nro. zo.
Nro. zo.
Nro. Z4.
Nro. 21.
Nro. 2z.
Nro. 44.
Nro. 98'
Nro. m.
Nro. m.
Nro. ii.
Nro. 29.
Nr.44.(**
Nro. 45.
Nro. 6 z.