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^erlessum 6s ^nuo 1781'
^tt dem allergnädigst approbirten und anher gelangten neuen Conscri-
ptions- und Werbbezirks-Systeme für dieses Herzogthum ist unter
andern enthalten, daß, wenn sich der Fall ergebete, obligate Militär-
personen den geistlichen Stand antreten wollten, so hatten die kaiserl.königll
Gencrälkommandi die Befugniß, ihnen solches gegen deme zu gestatten,
daß der Orden, in dem sie ausgenommen würden, oder die DiöceS für je-
den solchen Mann 202 fl. zur Aekrutirungskasse erlegeten.
Welches den Herren OrämIriis zu dem Ende anmit bedeutet wird,
um nach dieser allerhöchsten Anordnung das weitere an die betreffende Geist-
lichkeit zum genauesten Vollzug gelangen lassen zu können» Graz den 26°
November 1781.
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kerleilum äe 1782°
/^keine kaiserl» königl. Apostol. Majestät haben vermög höchsten Hofkanz-
leydekret 66. Iten A prrelenr2lo roten Lurreuri'8 allergnadigst zu
befehlen geruhet, daß durch die hierlandige Herren 0r6in2rü8 der scharfe-
ste Auftrag an die unterstehende Seelsorger erlassen werde, daß sie bey
allenfalls erfolgenden Verlust ihrer Lemporalien, wenn sie sich nachlästig
finden lassen, dem Volk von nun an bey allen Gelegenheiten sowohl indem
christlichen Unterricht, als auf der Kanzel wohl begreiflich machen sollen,
wienach es weit verdienstlicher bey Gott seye, in einem von der Kirche
selbst aufgehobenen Festtage mit allem Eifer zu arbeiten, als sich demMüs-
siggang unter dem Vorwand der Feyerung zu ergeben, von dieser Verfü-
gung 36 (Herum hatten die Herren Or6iu3rii zufolge der diesfalls ohnehin
bestehenden Vorschrift ohne Verschob eine Abschrift bey dieser Landesstelle
einzureichen, und letztere ihres Ortes hierauf durch ernstliche Anstalten zu
wachen: Damit aber solches bey dem Volk einen besseren Eindruk mache,
so wäre von Seite der Geistlichkeit selbst mit guten Beyspielen fürzugehen-
und daher den gesammten Pfarrern aufzutragen, daß sie an solchen Lägen
das in ihrem Brod stehende Gesind zur Arbeit mit guter Art anhalten sol-
len, worauf, und daß solches befolgt werde, die Dominien, welche aber
ebenfalls selbst ein gutes Beyspiel geben müssen, und die Kreisamter zu in-
vigiliren hatten»
Welches also zur Wissenschaft und weiteren Veranlassung mit dem
Beysatz intimiret wird, daß diese allerhöchste Gesinnung unter einem durch
die gelammte Kreisamter künd gemacht worden seye- Graz den ntm
Inner 1782»
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