Überſchrift der Entſcheidungen.
Datum.
Akten-
Rep.Nr.
II. Einkommen der phyſiſchen Perſonen.
A. Allgemeine Grundſätze.
1. Das ſteuerpflichtige Einkommen.
Die allgemeine Verfügung des Finanzminiſters
vom 36. Januar 1917, II. 891 (FinMBl. S. 45),
welche unter Biff. 2 beftimmt, daß die’SS 1 und 5
des Geſetzes vom 30. Dezember 1916, betreffend
die Ergänzung des Einkommenſteuergeſetzes, auf
„private Angeſtellte in gewerblichen oder Handels-
betrieben und auf Lohnarbeiter“ keine Anwendung
zu finden haben, gibt den Steuerpflichtigen der
bezeichneten Art keinen im Rechtsmittelwege ver-
folgbaren Anſpruch. ;
Für die Anwendung des Geſetzes, betreffend die
Ergänzung des Einkommenſteuergeſetzes, vom
30. Dezember 1916 iſt es gleichgültig, ob der
Steuerpflichtige ſeinen Gewerbebetrieb freiwillig
oder unfreiwillig eingeſtellt hat.
Entſchädigung für Fortifikationsarbeiten.
Eine Entfchädigung für Fortifikationsarbeiten kann
gleichzeitig feſtgeſtellt wird, aus welcher Ein-
kommensquelle das Einkommen fließt.
Vergütung für Rechnung eines Dritten.
Handelt ein Geſchäftsführer einer Geſellſchaft mit
beſchränkter Haftung nach Vereinbarung für Rech-
nung eines Dritten, ſo ſteht die Vergütung für
die Geſchäftsführung dem Dritten zu.
Fiduziarifche Eintragung einer Hypothek.
eingetragene Gläubiger berechtigt, im Innenver-
hälknis aͤber verpflichtet, alles, mas er empfängt, an
einen Dritten herauszugeben (SS 681, 667 BGB.).
; 2. Berechnungsart.
Anwendung der Durchſchnittsrechnung.
Das nach 8& 1 Abſ. 1 Sag 1 des Geſetzes, betreffend
die Ergänzung des Einkommenſteuergeſetzes, nom
30. Dezember 1916 in Anſatz zu bringende Sin-
kommen aus der weggefallenen oder weſentlich
des 81 Abſ. 2 daO. hat nur Bedeutung für un-
verändert gebliebene Quellen, wenn gleichzeitig
S& 1 Abſ. 1 aaD. deshalb anzuwenden iſt, weil
Line andere Quelle weggefallen iſt oder ſich
weſentlich verändert hat.
Quellenänderung. Beſchlagnahme und Enteignung
von gewerblichen Rohſtoffen.
Die Beſchlagnahme und Enteignung des Metall-
lagers eines Kupferſchmieds iſt ein Vorgang im
III. 68/17.
III. 4/18.
IX. 26/48.
—
E. I
5, 6/18.
X a. 78.
VIT. b.-
37/18.
*
2
18
19
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Datum.
Akten-
Rep.Nr.
II. Einkommen der phyſiſchen Perſonen.
A. Allgemeine Grundſätze.
1. Das ſteuerpflichtige Einkommen.
Die allgemeine Verfügung des Finanzminiſters
vom 36. Januar 1917, II. 891 (FinMBl. S. 45),
welche unter Biff. 2 beftimmt, daß die’SS 1 und 5
des Geſetzes vom 30. Dezember 1916, betreffend
die Ergänzung des Einkommenſteuergeſetzes, auf
„private Angeſtellte in gewerblichen oder Handels-
betrieben und auf Lohnarbeiter“ keine Anwendung
zu finden haben, gibt den Steuerpflichtigen der
bezeichneten Art keinen im Rechtsmittelwege ver-
folgbaren Anſpruch. ;
Für die Anwendung des Geſetzes, betreffend die
Ergänzung des Einkommenſteuergeſetzes, vom
30. Dezember 1916 iſt es gleichgültig, ob der
Steuerpflichtige ſeinen Gewerbebetrieb freiwillig
oder unfreiwillig eingeſtellt hat.
Entſchädigung für Fortifikationsarbeiten.
Eine Entfchädigung für Fortifikationsarbeiten kann
gleichzeitig feſtgeſtellt wird, aus welcher Ein-
kommensquelle das Einkommen fließt.
Vergütung für Rechnung eines Dritten.
Handelt ein Geſchäftsführer einer Geſellſchaft mit
beſchränkter Haftung nach Vereinbarung für Rech-
nung eines Dritten, ſo ſteht die Vergütung für
die Geſchäftsführung dem Dritten zu.
Fiduziarifche Eintragung einer Hypothek.
eingetragene Gläubiger berechtigt, im Innenver-
hälknis aͤber verpflichtet, alles, mas er empfängt, an
einen Dritten herauszugeben (SS 681, 667 BGB.).
; 2. Berechnungsart.
Anwendung der Durchſchnittsrechnung.
Das nach 8& 1 Abſ. 1 Sag 1 des Geſetzes, betreffend
die Ergänzung des Einkommenſteuergeſetzes, nom
30. Dezember 1916 in Anſatz zu bringende Sin-
kommen aus der weggefallenen oder weſentlich
des 81 Abſ. 2 daO. hat nur Bedeutung für un-
verändert gebliebene Quellen, wenn gleichzeitig
S& 1 Abſ. 1 aaD. deshalb anzuwenden iſt, weil
Line andere Quelle weggefallen iſt oder ſich
weſentlich verändert hat.
Quellenänderung. Beſchlagnahme und Enteignung
von gewerblichen Rohſtoffen.
Die Beſchlagnahme und Enteignung des Metall-
lagers eines Kupferſchmieds iſt ein Vorgang im
III. 68/17.
III. 4/18.
IX. 26/48.
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E. I
5, 6/18.
X a. 78.
VIT. b.-
37/18.
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