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Abteilung I.
ſteuerſachen.
Yr. 1.
Einkommenſteuer und Ergänzungsſteuer.
Dauernder Aufenthalt gemäß S 1 Nr. 1 zu e des Einkommen-
ſteuergeſetzes in der Faſſung vom 19. Juni 1906. Erwerb
und Verluſt des Aufenthalts.
Bloße körperliche Anweſenheit reicht zur Begründung und Er-
haltung eines Aufenthalts im ſteuerrechtlichen Sinne nicht
aus, es muß noch der Aufenthaltswille dazu kommen.
Die Beendigung des Aufenthalts im Auslande kann auch gegen
den Willen einer Perſon eintreten, wenn die Möglichkeit der
Rückkehr ins Ausland auf längere Zeit unterbunden iſt.
*
Urteil des V. Senats vom 27. November 1918. E. III. 7
Der Steuerpflichtige iſt am 16. Dezember 1857 in Preußen
geboren; er iſt unverheiratet und beſitzt die preußiſche Staats-
angehörigkeit. Im September 1911 verlegte er ſeinen dauernden
Aufenthalt von Preußen nach dem Auslande. Er gab an, daß
ſeit 1912 Nizza ſein Wohnſitz ſei und daß er dort eine Wohnung
Juni 1915 nach Preußen gezogen. Er habe hier ſeinen Aufent-
Entſcheid. d. Preuß. Oberverwaltungsgerichts in Staatsſteuerſachen. 18. 1
Abteilung I.
ſteuerſachen.
Yr. 1.
Einkommenſteuer und Ergänzungsſteuer.
Dauernder Aufenthalt gemäß S 1 Nr. 1 zu e des Einkommen-
ſteuergeſetzes in der Faſſung vom 19. Juni 1906. Erwerb
und Verluſt des Aufenthalts.
Bloße körperliche Anweſenheit reicht zur Begründung und Er-
haltung eines Aufenthalts im ſteuerrechtlichen Sinne nicht
aus, es muß noch der Aufenthaltswille dazu kommen.
Die Beendigung des Aufenthalts im Auslande kann auch gegen
den Willen einer Perſon eintreten, wenn die Möglichkeit der
Rückkehr ins Ausland auf längere Zeit unterbunden iſt.
*
Urteil des V. Senats vom 27. November 1918. E. III. 7
Der Steuerpflichtige iſt am 16. Dezember 1857 in Preußen
geboren; er iſt unverheiratet und beſitzt die preußiſche Staats-
angehörigkeit. Im September 1911 verlegte er ſeinen dauernden
Aufenthalt von Preußen nach dem Auslande. Er gab an, daß
ſeit 1912 Nizza ſein Wohnſitz ſei und daß er dort eine Wohnung
Juni 1915 nach Preußen gezogen. Er habe hier ſeinen Aufent-
Entſcheid. d. Preuß. Oberverwaltungsgerichts in Staatsſteuerſachen. 18. 1