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Umſatz. Handelsware. Zugaben. Reklamemittel (Gutſcheine).

Gibt ein Schokoladengeſchäft, das nur mit Waren der Klaſſe A des
S 6 des Warenhausſteuergeſetzes vom 18, Juli 1900 handelt,
an ſeine Kunden mit gewiſſen Waren, ohne Einrechnung eines
Koſtenbetrags in deren Preis, zugleich „Gutſcheine“ aus,
gegen deren Vorlegung in beſtimmter Anzahl laut Aufdruck
von dem Geſchäfte geringwertige patriotiſche Bilder unter Er-
hebung lediglich der Verpackungs⸗, Verſendungs⸗ und eventuell
Einrahmungskoſten verabfolgt werden, ſo wird hierdurch
die Warenhausſteuerpflicht nicht begründet.

Weder die „Gutſcheine“ noch die „Bilder“ werden mit ver- oder
gekauft. Sie ſind „Reklamemittel“, nicht „Zugaben“, und
gehören nicht zur „Handelsware“; ein „Umſatz“ oder „Klein-
handel“ mit ihnen findet nicht ſtatt.
urteit des IIT. Senats vom 26. Septeniber 1918. IIL W. St. 8

Die Aktiengeſellſchaft A. in X£., welche neben einer Schokoladen-
fabrik in X. in zwei Geſchäften daſelbſt und in in einem dritten
den Kleinhandel mit Schokolade, Kakao und dergleichen Waren mehr
betrieb, wurde für das Steuerjahr 1916 zu 7500 M Warenhaus-
ſteuer nach einem ſelbſt angegebenen Geſamtumſatz im Geſchäfts-
und Kalenderjahr 1915 von 544547 M veranlagt, weil an-
genommen wurde, die Geſellſchaft treibe Kleinhandel nicht nur mit

Waren der Gruppe A des S 6 des Warenhausſteuergeſetzes, ſondern

auch mit „Bildern“ (Gruppe D der miniſteriellen Warenklaſſifi-

zierung vom 4 Dezember 1901). Es wurden nämlich in den Ge-
ſchäften der Geſellſchaft den Käufern gewiſſer Waren neben der -
gekauften Ware und ohne Einrechnung eines Entgelts in deren

Preis unentgeltlich Gutſcheine je nach der Höhe des Einkaufs ver-

abfolgt, die, in einer beſtimmten Anzahl vorgelegt, ldut Aufdruck

die Berechtigung auf Verabfolgung patriotiſcher Bilder oder

Bildergruppen in einfarbigem Gravüredruck oder farbiger Aus-

führung gewährten; dabei waren alsdann für das einzeln zu ver-

packende Bild nur noch 10 Pfennige für Verpackung (Rolle) und
das Überſendungsporto zu zahlen. Auf Wunſch wurden die

Bilder auch eingerahmt geliefert, wofür die der Geſellſchaft ent-

ſtehenden Selbſtkoſten für die Einrahmung, den Rahmen und das
 
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