122
4. Münzen
Münzstätten ist bisher nur bei einer Minderheit mit einer gewissen Sicherheit
möglich. Bernd Kluge zählt lediglich fünf von 49 Münzstätten zu den gesicherten
Münzstätten. Bei 16 sei die Zuordnung wahrscheinlich, bei elf immerhin noch
möglich. In 17 Fällen sei die Zuweisung nicht mehr als ein Notbehelf.118 Bei dieser
letzten Gruppe vermutet er zudem, dass es sich bei ihnen zum großen Teil um
weitere Emissionen aus schon sicher oder wahrscheinlich bezeugten Münzstät-
ten handele, so dass die Gesamtzahl der unter Pippin bezeugten Prägestätten
wahrscheinlich eher unter 49 liege.
4.2.1 Die Rolle der Großen
Besonderes Augenmerk verdienen die Münzen, deren Legenden so schwer
deutbar sind, dass auch Personen- statt Ortsnamen diskutiert werden. Denn
wenn es sich in diesen Fällen wirklich um Personen handelte, würde dies be-
deuten, dass auch nach der Reform Pippins weiter Personen ihren Namen auf
Münzen prägen ließen — zwar in der Regel mit Verweis auf das Königtum, aber
dennoch dessen alleinigem Anspruch zuwiderlaufend. Aus der Zeit Pippins
wurden und werden Münzen mit den möglichen Namen Autramnus/ An-
tramnus, Erodbert/ Robert, Gaddo, Georg/ Gregor und Had[...] diskutiert.
Hinzu kommen Berincarius von Sens, Deodefridus von Paris, Labienus bezie-
hungsweise Lambert von Reims und Milo von Narbonne, die ohne Verweis auf
Pippins Königtum geprägt haben sollen.119 Die nähere Betrachtung und Dis-
kussion dieser Münzen wird zeigen, wie diffizil und unsicher die Lesung und
Interpretation von frühmittelalterlichen Münzen sein kann.120
Völlig umstritten ist die Deutung der Münzen, auf deren Vorderseite R(ex)
P(ippinus) und auf deren nicht eindeutig zu lesender Rückseite AVTRAMNO
oder ANTRAMNO oder eine ähnliche Legende steht.121 Mit rund 50 Exemplaren
handelt es sich um den am häufigsten überlieferten Münztyp aus der Zeit Pip-
pins. Ein weiterer Münztyp mit einer ähnlichen Rückseite ist bekannt, der auf der
Vorderseite jedoch auf Karl den Großen verweist.122 Auf der einen Seite wurde
eine Zuweisung an eine historische Person namens Autramnus vorgenom-
men.123 Der Namen lässt sich auch für das Frühmittelalter belegen.124 Eine kon-
krete Person als Urheber der Münzen konnte jedoch nicht identifiziert werden.
Auf der anderen Seite wurden verschiedenen Orte, vor allem Antrain125, Melle
118 Vgl. Kluge, Am Beginn, S. 45. Nachträge bei Coupland, Rezension Kluge.
119 Vgl. Lafaurie, Numismatique, S. 41; Genevieve — Sarah, Rodez, S. 488 f. Nr. 6; Naismith, Kings,
S. 314 f.; Kluge, Am Beginn, S. 49; Schiesser, Berincarius.
120 Grundlegend zu dem Problem vgl. Felder, Lesen.
121 Vgl. Depeyrot, Numeraire carolingien, S. 531 f. Nr. 892. Emmerig, Schrift, S. 502 f., hält zu Recht fest,
dass sich die Aufschrift einer zuverlässigen Lesung entziehe.
122 Vgl. Depeyrot, Numeraire carolingien, S. 532 Nr. 893 (zwei Exemplare).
123 Vgl. de Longperier, Cent deniers, S. 226-229; Prou, Monnaies carolingiennes, S. 1 f. Nr. 1-4;
Völckers, Münzfunde, S. 35.
124 Vgl. beispielsweise Ebling, Prosopographie, S. 68 Nr. LV.
125 Vgl. Gariel, Monnaies royales, Bd. 1, S. 54 Nr. 1-7.
4. Münzen
Münzstätten ist bisher nur bei einer Minderheit mit einer gewissen Sicherheit
möglich. Bernd Kluge zählt lediglich fünf von 49 Münzstätten zu den gesicherten
Münzstätten. Bei 16 sei die Zuordnung wahrscheinlich, bei elf immerhin noch
möglich. In 17 Fällen sei die Zuweisung nicht mehr als ein Notbehelf.118 Bei dieser
letzten Gruppe vermutet er zudem, dass es sich bei ihnen zum großen Teil um
weitere Emissionen aus schon sicher oder wahrscheinlich bezeugten Münzstät-
ten handele, so dass die Gesamtzahl der unter Pippin bezeugten Prägestätten
wahrscheinlich eher unter 49 liege.
4.2.1 Die Rolle der Großen
Besonderes Augenmerk verdienen die Münzen, deren Legenden so schwer
deutbar sind, dass auch Personen- statt Ortsnamen diskutiert werden. Denn
wenn es sich in diesen Fällen wirklich um Personen handelte, würde dies be-
deuten, dass auch nach der Reform Pippins weiter Personen ihren Namen auf
Münzen prägen ließen — zwar in der Regel mit Verweis auf das Königtum, aber
dennoch dessen alleinigem Anspruch zuwiderlaufend. Aus der Zeit Pippins
wurden und werden Münzen mit den möglichen Namen Autramnus/ An-
tramnus, Erodbert/ Robert, Gaddo, Georg/ Gregor und Had[...] diskutiert.
Hinzu kommen Berincarius von Sens, Deodefridus von Paris, Labienus bezie-
hungsweise Lambert von Reims und Milo von Narbonne, die ohne Verweis auf
Pippins Königtum geprägt haben sollen.119 Die nähere Betrachtung und Dis-
kussion dieser Münzen wird zeigen, wie diffizil und unsicher die Lesung und
Interpretation von frühmittelalterlichen Münzen sein kann.120
Völlig umstritten ist die Deutung der Münzen, auf deren Vorderseite R(ex)
P(ippinus) und auf deren nicht eindeutig zu lesender Rückseite AVTRAMNO
oder ANTRAMNO oder eine ähnliche Legende steht.121 Mit rund 50 Exemplaren
handelt es sich um den am häufigsten überlieferten Münztyp aus der Zeit Pip-
pins. Ein weiterer Münztyp mit einer ähnlichen Rückseite ist bekannt, der auf der
Vorderseite jedoch auf Karl den Großen verweist.122 Auf der einen Seite wurde
eine Zuweisung an eine historische Person namens Autramnus vorgenom-
men.123 Der Namen lässt sich auch für das Frühmittelalter belegen.124 Eine kon-
krete Person als Urheber der Münzen konnte jedoch nicht identifiziert werden.
Auf der anderen Seite wurden verschiedenen Orte, vor allem Antrain125, Melle
118 Vgl. Kluge, Am Beginn, S. 45. Nachträge bei Coupland, Rezension Kluge.
119 Vgl. Lafaurie, Numismatique, S. 41; Genevieve — Sarah, Rodez, S. 488 f. Nr. 6; Naismith, Kings,
S. 314 f.; Kluge, Am Beginn, S. 49; Schiesser, Berincarius.
120 Grundlegend zu dem Problem vgl. Felder, Lesen.
121 Vgl. Depeyrot, Numeraire carolingien, S. 531 f. Nr. 892. Emmerig, Schrift, S. 502 f., hält zu Recht fest,
dass sich die Aufschrift einer zuverlässigen Lesung entziehe.
122 Vgl. Depeyrot, Numeraire carolingien, S. 532 Nr. 893 (zwei Exemplare).
123 Vgl. de Longperier, Cent deniers, S. 226-229; Prou, Monnaies carolingiennes, S. 1 f. Nr. 1-4;
Völckers, Münzfunde, S. 35.
124 Vgl. beispielsweise Ebling, Prosopographie, S. 68 Nr. LV.
125 Vgl. Gariel, Monnaies royales, Bd. 1, S. 54 Nr. 1-7.