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byzantinische Kaiser, Constantin XI., fand im Gefecht den Tod. Mehmed II. zog in die eroberte
Stadt ein und machte Constantinopel-Istanbul zur Hauptstadt des Osmanischen Reiches.



Abb. 24

Michael VIII. (1259-1282) behielt in Byzanz das Währungssystem von Nikaia bei und gab Gold-
Hyperpyra zu einem Sollgewicht von ca. 4,5 g mit einem leicht verringerten Goldgehalt von 12-14
Karat heraus, weiterhin Silber- und Kupfer-Trachea. Da das wirtschaftliche Leben von Byzanz in
der Hand der italienischen Stadtrepubliken war, konnte es nicht ausbleiben, daß die byzantinische
Münze in Form und Bild westlichen Vorbildern angeglichen wurde. Andronicus II. (1282-1328)
führte gegen 1302 mit dem Basilicon eine flache Silbermünze zu 2,2 g (= 1/12 Hyperpyron) ein, die
aber bereits gegen 1330 nur noch ein Gewicht von 1,25 g besaß. Um 1350 unter Johannes V. wurde
schließlich die reguläre Hyperpyron-Prägung eingestellt, da ein konkurrenzfähiger Goldstandard
gegenüber den seit dem 13. Jh. im westlichen Europa geprägten Goldmünzen nicht zu halten war.
Das Goldhyperpyron zu 24 Karat blieb jedoch bis zum Ende des byzantinischen Reiches eine
wichtige Rechnungseinheit. Für den internen Gebrauch wurden anstelle des Hyperpyrons in Con-
stantinopel eine ca. 9 g schwere Silbermünze, das Stavraton, im Wert von 1/2 Hyperpyron mit den
Unterteilungen von 1/2 (Abb. 24: Kat. Nr. 319) und 1/8 sowie Kupfermünzen (tornese und follaro)
ausgegeben. Der Münzausstoß scheint jedoch in Constantinopel in den letzten Jahrzehnten vor
dem Fall sehr gering gewesen zu sein, da offenbar der Bedarf fehlte. Von dem letzten byzantini-
schen Kaiser, Constantin XL, ist bisher nur ein einziges halbes Silber-Stavraton bekannt.

Die Verwaltung der Münze und ihr Gebrauch im täglichen Leben
Entsprechend der Gliederung des frühbyzantinischen Reiches in Praefecturen und Diözesen
war die Versorgung des Reiches mit Münzen dezentral organisiert. Zwei Kategorien von Münzäm-
tern sind zu unterscheiden. Die Gold- (und Silber-) Münzämter (monetae auri) arbeiteten nur in
den Praefectur-Hauptstädten: Constantinopel (praefectura praetorio per Orientem), Thessalonike
(praefectura praetorio per Illyricum), Carthago (praefectura praetorio Africae), Rom bzw. Ravenna
(praefectura praetorio Italiae). Die Edelmetallprägung war direkt dem comes sacrarum largitionum,
d. h. dem Finanzminister am Kaiserhof in Constantinopel, unterstellt; daher tragen diese Münzen
grundsätzlich die Sigle CONOB oder ihre Varianten.
Die Kupfer-Münzämter (monetae publicae) waren auf die Diözesan-Hauptstädte verteilt (z.T.
identisch mit den Praefecturhauptstädten) und wurden von einem procurator monetae geleitet. In
der wichtigen Praefectur Oriens waren die Kupfer-Münzämter Constantinopel, Nicomedia, Kyzi-
kos, Antiochia und Alexandria in Betrieb, die mit eigenen Abkürzungen (s. die Liste unten) sigel-

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