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Repertorium für Kunstwissenschaft — 9.1886

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Leitschuh, Franz Friedrich: Die Bambergische Halsgerichtsordnung: ein Beitrag zur Geschichte der Bücherillustration
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https://doi.org/10.11588/diglit.66023#0081

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Die Bambergische Halsgerichtsordnung. 67
hier selbst die Entscheidung zu treffen, vor diese höhere Instanz gebracht
haben. Die Darstellung der beiden um Rath ersuchenden Männer ist inso-
ferne charakteristisch, als sie auf die Subalternität der »schlechten lewte, als
gewonlich an den halssgerichten sitzen«, unter die Hofräthe des Bischofs in
drastischer Weise hindeutet. Köstlich sind die verlegenen Mienen, mit welchen
die beiden den Räthen nahen 7). Hiezu passt auch sehr wohl die demüthige
Bitte auf dem Spruchzettel:
„Sieben Herren rat »ns fdjledjten
Wie fyalt wir »ns gerne]? betn redeten."
Der letzte Artikel lautet folgendermassen: „Und damit in rmfern Ijal^
gerieften bifer nufer Ordnung miffen / gehabt, aud? (fo diefelbig nolgetfer-
maffen auffgangen ift) fürfer / darnach gehandelt und gerietet morde, So Ijaben
mir die jm / drud 311 manigfeltigen, nnd fürter jn nufere ampt nnd Ijalffge* (
ridff jufdpefen nerfügt, 3edod] behalfen mir nns nnd unfern / rtac^fomen
beuor, föld^e Ordnung suerclärn, mern, nnd mindern." Die letzten Zeilen
dieses Artikels haben wir bereits oben wiedergegeben.
Die Halsgerichtsordnung hat 86 Blätter •— nicht 85, wie Panzer sagt —
in 11 Lagen, deren jede 4 Bogen oder 8 Blätter, die letzte aber nur 3 Bogen
oder 6 Blätter umfasst. Titel und Register haben keine Blattzahlen; das Blatt,
auf dessen Rückseite die Vorrede steht, trägt indess die Zahl iij. Signaturen
und Custoden fehlen. Die Zahlen der Artikel, welche mit ccclxxviij schliessen,
stehen am äusseren Rande. Die Zahl der Holzschnitte beläuft sich auf 22;
einer derselben hat zweimal Verwendung gefunden. Das Papier ist sehr weiss
und stark, der Druck sehr schwarz und kräftig. Die wenigen Druckfehler,
welche in dem Werke vorkommen, sind theilweise dadurch verbessert, dass
der fehlerhaften Stelle ein Blättchen aufgeklebt wurde, welches die richtige
trägt, wie z. B. auf dem Blatte 12, auf welchem die Seitenzahl vj statt iiij
heissen muss. An einer Stelle in der Vorrede (9. Zeile von unten) ist indess
das ausgelassene Wörtchen »ist« mit kleineren Lettern nachträglich zwischen
die Zeilen gedruckt. Auffallend ist aber, dass die Artikel 72 und 76 doppelt
und 221 gar dreimal vorkommen.
Dem tüchtigen Bamberger Buchdrucker Johann Pfeyl gebührt ob dieses
Werkes volle Anerkennung. Pfeyl arbeitete fast ständig in Diensten des fürst-
bischöflichen Hofes, und man gestattete ihm deshalb gerne, die Halsgerichts-
ordnung auf eigene Kosten zu drucken und herauszugeben. Es ist für die
damaligen Bücherpreise charakteristisch, dass 40 Exemplare des Werkes
10 Gulden kosteten.
An den Hof musste Pfeyl als Herausgeber 40 Pflichtexemplare unent-
geltlich abgeben, und ausserdem auch noch zwei auf Pergament gedruckte.
Für letztere erhielt er jedoch seine Ausgaben vergütet. Die diesbezüglichen
Stellen in der fürstbischöflichen Kammerrechnung von 1507/8 lauten folgender-
massen: »Item X Gulden geben Meister hansen Pfeyln Buchdrucker für xl Hals-
7) Herr Muther sagt: »Fünf Reiter sitzen auf einer Bank im Gerichtssaale,
davor stehen zwei Häscher.«
 
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