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Repertorium für Kunstwissenschaft — 9.1886

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Litteraturbericht
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https://doi.org/10.11588/diglit.66023#0131

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Litteraturbericht.

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vor ihm Rumohr) gegen ihre übliche Attribution mit Recht erhoben hat; trotz-
dem aber ist die letztere beibehalten. Hierbei wäre betreffs der letzteren Nielle
der Irrthum, als befände sich einer ihrer beiden Schwefelabdrücke noch immer
im Cabinet Durazzo, dahin zu berichtigen, dass ihn seit 1872 Edmund v. Roth-
schild in Paris besitzt. Neu ist der Nachweis, den der Verfasser bezüglich
der bisher dem Antonio Pollajuolo zugeschriebenen emaillirten Pax mit einer
Darstellung der Pieta beibringt, dass sie nämlich nicht (wie Milanesi, Vasari III.
p. 289 Nr. 2 behauptet) eine Arbeit Bernardo’s di Guccio, sondern sehr wahr-
scheinlich Giovanni’s di Saldo ist.
Was den Verfasser veranlasst hat, die Bronzebüste Giovanni’s del Narni
(s. oben) bloss vermuthungsweise Donatello zuzuschreiben, ist uns unerklärlich;
wird sie doch von allen neueren Forschern, die sich eingehender mit dem
Meister beschäftigt haben, einmüthig als eine Arbeit seiner Hand anerkannt,
und das subjective Urtheil in diesem Falle durch den neuerlich aufgefundenen
urkundlichen Nachweis, dass der Künstler von dem Dargestellten auch den
Auftrag für das Reiterstandbild seines Vaters in Padua erhielt, wesentlich
unterstützt. Die gleiche Bemerkung gilt bezüglich der Büste der Annalena
Malatesta von Vecchietta und der kleinen Bronzegruppe Hercules und Antäus
von Pollajuolo; ferner von den Büsten Giovanni’s de Medici, Kaiser Aurelian’s
und der Tochter des Künstlers — alle drei Werke Mino’s da Fiesoie: bei allen
diesen hätte der Verfasser das zweifelnde »attribuito ad« vor den Namen der
betreffenden Meister kecklich weglassen dürfen. Andererseits geht er zu weit,
wenn er für ein männliches Reliefbildniss in Pietra serena (S. 138) und für
die weibliche Büste mit Blumen in den unter der Brust übereinander gelegten
Händen (S. 146) die hergebrachte Zuschreibung an Donatello beibehält, und
ist entschieden im Irrthum, den beiden Marmorgruppen von je zwei Genien mit
Fruchtschnüren an einem Gandelaber die Autorschaft Jacopo’s della Quercia
(wenn auch zweifelnd) beizulegen. Dass jenes Relief bestenfalls der Schule
Donatello’s, diese der Art Ben.’s da Majano angehören, gilt heute nach dem
übereinstimmenden Urtheil der competentesten Kenner wohl für ausgemacht.
Auch die Attribution der Reliefs von Galeazzo Sforza und Federigo da Monte-
feltre an Mino (S. 136) ist weder durch Stilanalogie noch andere Belege ge-
rechtfertigt.
Aus der Masse der unter »Ignoto scultore del XV. secolo« angeführten
Nummern hätten sich wenigstens einige — insbesondere auf Grundlage der
neuesten Ausführungen W. Bode’s — nach charakteristischen Merkzeichen be-
stimmter Schulen ausscheiden lassen: so die Bronzebüste eines lorbeerbekränzten
Jünglings (S. 118), die beiden Kinderköpfchen in Bronze (S. 120) und das Bronze-
relief der Kreuzigung (S. 123) als Arbeiten der Werkstatt Donatello’s; die Mäd-
chenbüste (S. 139), diejenige der Battista Sforza (S. 142) und die Kinderbüsten
(S. 141 u. 144) als Werke der Schule oder Art Desiderio’s da Settignano. Dagegen
wäre die Büste des Mädchens mit Blumen in der Hand (S. 146, s. oben) mit
viel mehr Berechtigung als das Werk Verrocchio’s, statt Donatello’s zu verzeichnen
gewesen, als die eine der beiden Jünglingsbüsten in Terracotta (S. 157), für
welche jedenfalls ein Meister von weniger eigenartig ausgeprägter Charakteristik
 
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