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Repertorium für Kunstwissenschaft — 9.1886

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Leitschuh, Franz Friedrich: Die Bambergische Halsgerichtsordnung: ein Beitrag zur Geschichte der Bücherillustration : 2
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https://doi.org/10.11588/diglit.66023#0205

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Die Bambergische Halsgerichtsordnung. 175
Titelblatte Verwendung gefunden. Mit den früheren Ausgaben stimmt diese
im Uebrigen fast ganz überein. Als einen Fortschritt in der Ausstattung des
Werkes dürfen wir vielleicht die Verwendung einiger Holzschnitte aus der
Livius-Ausgabe von 1523 als Schlussleisten bezeichnen. So Blatt XII1I: eine
Landschaft (Livius Bl. XXIII), Bl. XLII: ein Zug Gefangener, von berittenen
Landsknechten begleitet (Livius Bl. LIII), Bl. XLI1II: in einem dichten Wald
verborgene, zum Ueberfall bereite Reisige (Livius Bl. XXIII). Nach Art. 94
sind vier Schriftzettel in eine Holzschnitteinfassung gedruckt. Die Blattzahlen
beginnen nach dem Register mit I und laufen bis XLIIII, die Signaturen von
21 bis 3iij. Im Ganzen zählt das Werk 49 gedruckte Blätter8).
Die neunte Ausgabe:
232lmbergifd}0 paljggerid}ts / vub 22ec^tlid] Ordnung, inn peinlichen fachen ju
uoln= I farn allen Stetten, Kommunen, Hegimenten, 2lmptleuten, Dög= / ten,
Dermefern, Schultheiffen, Schöffen, nnnd Richtern, / dienlich, förderlich »und
behülfflich, darnach ju l?an= / dein r»nnd rechtfprechen, ganfi gleichförmig ge= j
meynen gefchribenen Rechten 2C. Darauf f auch difj büchlein gesogen nnnd i
fleiffig gemeynem nut, / ju gutt, gefammelt / und r>erord= / net ift. M.D.XLIII.
Am Ende:
3n der Söblichen rmd (£l|urfürft= / liehen Statt Zlleyntj, Oucfts 3U0
Schöf I fer za. vollendet am r.rtag 3unij, im 3ar nach / der gebürt vnfers
Heben bferren / 3efu (Eljrifti. M.D.XLIII.
Diese ist die letzte Mainzer Ausgabe. Sie ist ein in allen Theilen un-
veränderter Nachdruck der vorigen Ausgabe. Nach der Schlussschrift folgt
noch ein Blatt, auf dessen Rückseite sich das Buchdruckerzeichen Schöffer’s
befindet. Die Blattzahlen und Signaturen stimmen mit denen in der siebenten
Ausgabe überein, doch ist in dieser ein Blatt mehr9).
Die zehnte Ausgabe:
Sambergifdie / Peinliche £jal^ge= / richtffordnung. M.D.LXXX.
Am Ende:
(Sedrucft 3U Samberg, / durch 3oharm / XDagner. / M.D.LXXX.
Der in drei Zeilen roth gedruckte Titel steht in einer reich verzierten,
von zwei Genien gehaltenen Einfassung. Unter dem Titel befindet sich ein
quadrirter Wappenschild, in dessen erstem und viertem Felde das Wappen des
Fürstbisthums, der bambergische Löwe mit Schrägbalken, und im zweiten und
dritten Felde das Wappen Zobel’s, der Kopf eines gezäumten Pferdes sich be-
findet. Fürstbischof Johann Georg v. Zobel liess diese Ausgabe wohl deshalb
veranstalten, weil er der Benutzung fremder Nachdrucke der Bambergensis müde
war. Auf der rechten Seite des Wappens ist die allegorische Darstellung der
8) Erwähnt ist die Ausgabe von Strauss S. 175, Nr. 22; Clement II. S. 393;
Panzer I. 323; Bauer, Bibi. libr. rar. I. S. 47; Archiv des Criminalrechts Bd. VII,
S. 452. Hier zeigt auch Spangenberg eine Ausgabe ohne Ort und Jahr an, welche
aber jedenfalls keine andere, als die obige ist.
9) Angezeigt ist die Ausgabe in Longolius VII. S. 75; Würdtwein S. 176;
Widekind, Verzeichniss von raren Büchern S. 802; Solcher, Biblioth. I. S. 1637
Nr. 1176; Neues Archiv des Criminalrechts Bd. VII, S. 453, Bd. IX, S. 245.
 
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