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Repertorium für Kunstwissenschaft — 9.1886

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Litteraturbericht
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https://doi.org/10.11588/diglit.66023#0397

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Litteraturbericht.

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ein Bild von der dominirenden Machtstellung desselben innerhalb seiner Zeit
zu entwerfen. Es beruht das Werk auf den Resultaten der neuesten Special-
forschung wie auf eigenen StudienJ). Sehr angenehm ist die Beigabe von reich-
lichen Abbildungen, die den Leser anschaulich in die Epoche einführen.
Dass le Brun am 24. Februar 1619 geboren, ferner nicht sechs, sondern
nur vier Jahre in Rom gewesen ist, wird von dem Verfasser richtig nach Jal
corrigirt. Ausführlich geht derselbe dann auf die Gründung der Akademie und
den Anteil le Brun’s an derselben ein, da er gerade dies zur Erklärung für den
immensen Einfluss desselben auf seine Zeitgenossen mit Recht für wichtig hält.
Die äussere Veranlassung war die am 4. Februar 1646 von den Maitres Peintres
et Sculpteurs an das Parlament eingereichte Requete, in der sie gemäss ihrer
Privilegien verlangten, dass die Zahl der Maler des Königs sowie der Königin
auf je vier oder sechs reducirt würde, dass diese weder an Kirchen noch an
Privatpersonen irgend ein Werk verkaufen dürften, dass nach dem Tode der
Königin die Privilegien aufhören sollten, die ihnen als Maler oder Bildhauer
derselben bewilligt wären u. s. w. (s. Piganiol de la Force, Descript. de Paris
1765, T. I, p. 216 fg.). Das Parlament erkannte die Berechtigung dieser For-
derung durch einen vom August 1747 datirten Erlass an. Sofort theilten dies
die Maitres Peintres allen Malern und Bildhauern des Königs mit, mit Aus-
nahme von le Brun. Es scheint dies jedoch weniger eine Rücksicht auf den
von dem Kanzler Seguier begünstigten Maler gewesen zu sein, wie der Herr
Verfasser mit Vitet annimmt — hatte doch die Zunft gewagt, selbst dem König
Vorschriften zu machen —, sondern vielmehr seinen Grund darin zu haben, dass
le Brun nach seiner Rückkehr von Fontainebleau ein Bild (hl. Johannes im
siedenden Wasser) bei den Maitres Peintres eingereicht hatte, also Mitglied
der Zunft war* 2). Le Brun hatte jedoch keine Neigung, sich unter den »Jures«
die Zwangsjacke anlegen zu lassen; rasch entschlossen trat er an die Spitze
der Peintres du Roi — der Titel als solcher war ihm bereits vor seiner Ab-
reise nach Rom verliehen — und berieth mit diesen die Gegenmassregeln gegen
das Vorgehen der Maitrise. Es ist nun die Ansicht verbreitet, die auch von
Herrn Genevay getheilt wird, dass le Brun im Verein mit dem Staatsrath Char-
mois und mehreren anderen Künstlern dem Könige durch eine Bittschrift vom
20. Januar 1648 die Gründung einer Akademie vorgeschlagen hätte 3).
Dies ist nicht der Fall. In dem von Gharmois abgefassten Bittschreiben handelt
es sich lediglich darum, die Uebergriffe der Zunft in ihre Privilegien zu ver-
hindern und sich die freie Ausübung der Kunst zu wahren. Die Schrift be-
ginnt mit den Worten: »L’Academie des Peintres et Sculpteurs lassee
des persecutions qu’elle souffre depuis longues annees par l’ennuie des
Einzelne Abschnitte dieser Arbeit sind bereits im Journal »L’Art« 1878
u. fg. veröffentlicht.
2) Lepicie bemerkt freilich in seiner Biographie, dass le Brun dieses Bild als
»don« nicht als »titre d’association« gegeben habe. Aber dies scheint, wie auch
Herr Genevay selbst bemerkt, spätere Erfindung zu sein.
3) Dieses wichtige Schriftstück befindet sich in den Archives der Ecole des
Beaux-Arts und ist mitgetheilt von Vitet, Academie de peint. et de sc. Paris 1880.
 
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