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VERSTEIGE RUNGS- BEDINGUNGEN

1. Die Beschreibungen im Katalog sind mit größter Sorgfalt und nach
bestem Wissen abgefaßt. Bei Büchern wird nur die Vollständigkeit
der mit Zahlen angegebenen T af ein gewährleistet, nicht der
Textseiten, wenn auch alle Bände, deren Erhaltung den Verdacht der
Unvollständigkeit hervorruft, auch daraufhin geprüft werden. Die Vor-
besichtigung gibt Gelegenheit, sich persönlich von dem Zustande der
•Bücher zu überzeugen. Auswärtigen Auftraggebern wird auf schrift-
liche Anfrage bereitwilligst Auskunft erteilt. Reklamationen, die
Qualität oder Vollständigkeit betreffen, können daher nicht berück-
sichtigt werden.
2. Der Versteigerer ist berechtigt, Nummern zusammenzulegen, zu
trennen oder zurückzuziehen. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach
dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein Überangebot abgegeben wird.
Der Versteigerer als Vertreter des Auftraggebers kann sich die
Erteilung des Zuschlages vorbehalten.
3. Es werden nur limitierte Aufträge angenommen. Bei Erteilung von
Aufträgen ist die Hinterlegung (eines Depots in Höhe des Gebotes
erwünscht.
4. Wenn mehrere Personen zugleich dasselbe Gebot abgeben und nach
dreimaligem Aufruf kein Überangebot erfolgt, entscheidet das Los.
5. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme. Mit der Erteilung des
Zuschlages gehen Besitz und Gefahr unmittelbar auf den Er-
steigerer über.
6. Die Kaufgelder zuzüglich 15o/o Aufgeld sind sofort nach erfolgtem
Zuschlag in bar an den Versteigerer zu zahlen, auch von Kom-
missionären.
7. Bei Verzögerung der Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus
entstehenden Schäden, insbesondere für Zins- und Währungsverluste.
8. Wird die Zahlung nicht sofort geleistet, so findet die Übergabe des
Gegenstandes an den Käufer nicht statt. Der Käufer geht seiner
Rechte aus dem Zuschlag verlustig und der Gegenstand wird auf
seine Kosten noch einmal versteigert. In diesem Falle haftet der
Käufer für den Ausfall, hat dagegen auf den Mehrerlös keinen An-
spruch und wird auch zu keinem weiteren Gebote zugelassen.
9. Kaufgelder, Kaufgeldrückstände sowie Nebenleistungen kann der
Versteigerer im eigenen Namen einziehen und einklagen, der Sitz des
Gewerbebetriebes des Versteigerers gilt als Erfüllungsort für alle
Verpflichtungen der Käufer.
10. Versteigerungen und freihändige Verkäufe erfolgen nicht im eigenen,
sondern im Namen der Auftraggeber.
11. Bei telegraphischen Aufträgen empfiehlt sich nachträgliche schrift-
liche Bestätigung.
12. Ersteigerte Gegenstände müssen sofort, spätestens aber drei Tage
nach Beendigung der Auktion, abgeholt werden. Versand durch die
Versteigerungsfirma erfolgt möglichst als Wertpaket, alle Sendungen
werden zu Lasten des Empfängers gegen Verlust und Beschädigung
versichert.
13. Die Abgabe eines Gebotes bedeutet die Anerkennung 'dieser 'Ver-
steigerungsbedingungen.

Berlin, den 1. November 1949.

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I BIBLIOTHEK
HEIDELBERG

Der Versteigerer Gerd Rosen
 
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