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Cham, Cleve
Lf.
Nr.
Beschau-
zeichen
Meister-
zeichen
Meister — Gegenstand — Eigentümer
1482
1483
,Beschauz.
Cham"
»Beschauz.
Cham"
„FS" Vergoldeter Kelch mit getriebenem Laub- und Band-
werk. Inschrift und Wappen. . H 24
Kirche in Cham. K.-Denkm. des Königreichs Bayern II IV, HofTmann
und Hager, Bez.-Amt Cham S. 30.
,LF" Vergold. Kelch mit getriebenem Laub- u. Bandwerk.
Kirche inSattelpeilnstein. K.-Denkm.Bayernll IV, a.a.O.S. 132. L[ 24
CLEVE (Rheinprovinz)
»1694 erging eine kurfürstliche Verordnung über die Goldschmiedearbeit
für das Herzogtum Cleve und die Grafschaft Mark, das Fürstentum Minden und
die Grafschaft Ravensburg.....§ 7 . . . bestimmt, daß jedes Stück von Gold,
Silber, Zinn oder Kupfer mit seinem gerechten Zeichen und zwar nebst
dem gemeinen Stadt- und Meisterzeichen, auch mit einem Zepter
oder Adler samt einverleibter und jährlich zu verändernder Jahres-
zahl gestempelt, solche Stempel sauber geschnitten und auf die Arbeit rein
ausgestempelt werden, damit ein Jedweder es wohl erkennen möge von welchem
die Arbeit herkommen.«
E. v. Czihak, Die Edelschmiedekunst in Preußen, Düsseldorf 1903 S. 26.
COBLENZ
siehe Koblenz.
COBURG
siehe Koburg.
CÖLN
siehe Köln.
COESFELD
siehe Koesfeld.
COTTBUS
siehe Kottbus.
Cham, Cleve
Lf.
Nr.
Beschau-
zeichen
Meister-
zeichen
Meister — Gegenstand — Eigentümer
1482
1483
,Beschauz.
Cham"
»Beschauz.
Cham"
„FS" Vergoldeter Kelch mit getriebenem Laub- und Band-
werk. Inschrift und Wappen. . H 24
Kirche in Cham. K.-Denkm. des Königreichs Bayern II IV, HofTmann
und Hager, Bez.-Amt Cham S. 30.
,LF" Vergold. Kelch mit getriebenem Laub- u. Bandwerk.
Kirche inSattelpeilnstein. K.-Denkm.Bayernll IV, a.a.O.S. 132. L[ 24
CLEVE (Rheinprovinz)
»1694 erging eine kurfürstliche Verordnung über die Goldschmiedearbeit
für das Herzogtum Cleve und die Grafschaft Mark, das Fürstentum Minden und
die Grafschaft Ravensburg.....§ 7 . . . bestimmt, daß jedes Stück von Gold,
Silber, Zinn oder Kupfer mit seinem gerechten Zeichen und zwar nebst
dem gemeinen Stadt- und Meisterzeichen, auch mit einem Zepter
oder Adler samt einverleibter und jährlich zu verändernder Jahres-
zahl gestempelt, solche Stempel sauber geschnitten und auf die Arbeit rein
ausgestempelt werden, damit ein Jedweder es wohl erkennen möge von welchem
die Arbeit herkommen.«
E. v. Czihak, Die Edelschmiedekunst in Preußen, Düsseldorf 1903 S. 26.
COBLENZ
siehe Koblenz.
COBURG
siehe Koburg.
CÖLN
siehe Köln.
COESFELD
siehe Koesfeld.
COTTBUS
siehe Kottbus.