76
Flensburg
FLENSBURG (Schleswig-Holstein)
Lf.
Nr.
Beschauzeichen
Die amtliche Prüfung des Feingehalts wurde durch Erlaß des
Königs Christian IL 1540 in Schleswig-Holstein eingeführt. »Die Vor-
schriften wurden jedoch durch die Flensburger Konstitution vom
16. Februar 1646 dahin eingeschränkt, daß nur die Einstempelung des
Meisterzeichens vorgeschrieben, die amtliche Prüfung der Silber- und
Goldarbeiten auf den Feingehalt aber fallen gelassen wurde. Dagegen
wurde den Goldschmieden gestattet, neben ihrem Meisterzeichen das
Stadtwappen einzuschlagen.« Daher die stark wechselnde Schildform
beim Beschauzeichen.
Posselt, Silberschatz der Stadt Schleswig S. 18.
»Von allen diesen (alten Flensburger) Schätzen sind gegenwärtig
nur noch zwei früher der Kalandsbrüderschaft in Flensburg gehörige
Trinkhörner mit silbernen Beschlägen aus dem 14. und 15. Jh. vorhanden,
die in dem Städtischen Kunstgewerbemuseum aufbewahrt werden.«
Posselt a. a. ü. S. 6.
Beschau-
zeichen
Meister-
zeichen
Meister — Gegenstand — Eigentümer
1982
1983
I984
„F"
in
hochovalcm
Schild
„F"
in ver-
schiedener
Schildform
„F"
Beschauzeichen 1673, nach einer Photographie der
Sammlung Frohne Kopenhagen.
Beschauzeichendes iS.Jhs. Gefl. Mitteilung von Herrn
Sauermann in Flensburg.
„IM"? Löffel, der Griff in eine weibliche Figur auslaufend,
mit anderem Besteck in einem mit vergoldetem
Silber beschlagenen Lederfutteral. Futteral L 22,9
Wyndham J. Cook London 1904.
Weitere Flensburger Arbeiten befinden sich im Gewerbe-
museum und bei der Schäfter-Gesellschaft Flensburg, andere sind
im Katalog der Ausstellung Schleswig-Holstein, Kiel 1902,
Nr. 93 und 128 verzeichnet. Ob die in den Kunstdenkmälern
von Sachsen in Nemt, von Bayern in Geroda und von Baden
in Warmbach nachgewiesenen, mit »F« gestempelten Arbeiten
nach Flensburg gehören, ist sehr zweifelhaft.
Flensburg
FLENSBURG (Schleswig-Holstein)
Lf.
Nr.
Beschauzeichen
Die amtliche Prüfung des Feingehalts wurde durch Erlaß des
Königs Christian IL 1540 in Schleswig-Holstein eingeführt. »Die Vor-
schriften wurden jedoch durch die Flensburger Konstitution vom
16. Februar 1646 dahin eingeschränkt, daß nur die Einstempelung des
Meisterzeichens vorgeschrieben, die amtliche Prüfung der Silber- und
Goldarbeiten auf den Feingehalt aber fallen gelassen wurde. Dagegen
wurde den Goldschmieden gestattet, neben ihrem Meisterzeichen das
Stadtwappen einzuschlagen.« Daher die stark wechselnde Schildform
beim Beschauzeichen.
Posselt, Silberschatz der Stadt Schleswig S. 18.
»Von allen diesen (alten Flensburger) Schätzen sind gegenwärtig
nur noch zwei früher der Kalandsbrüderschaft in Flensburg gehörige
Trinkhörner mit silbernen Beschlägen aus dem 14. und 15. Jh. vorhanden,
die in dem Städtischen Kunstgewerbemuseum aufbewahrt werden.«
Posselt a. a. ü. S. 6.
Beschau-
zeichen
Meister-
zeichen
Meister — Gegenstand — Eigentümer
1982
1983
I984
„F"
in
hochovalcm
Schild
„F"
in ver-
schiedener
Schildform
„F"
Beschauzeichen 1673, nach einer Photographie der
Sammlung Frohne Kopenhagen.
Beschauzeichendes iS.Jhs. Gefl. Mitteilung von Herrn
Sauermann in Flensburg.
„IM"? Löffel, der Griff in eine weibliche Figur auslaufend,
mit anderem Besteck in einem mit vergoldetem
Silber beschlagenen Lederfutteral. Futteral L 22,9
Wyndham J. Cook London 1904.
Weitere Flensburger Arbeiten befinden sich im Gewerbe-
museum und bei der Schäfter-Gesellschaft Flensburg, andere sind
im Katalog der Ausstellung Schleswig-Holstein, Kiel 1902,
Nr. 93 und 128 verzeichnet. Ob die in den Kunstdenkmälern
von Sachsen in Nemt, von Bayern in Geroda und von Baden
in Warmbach nachgewiesenen, mit »F« gestempelten Arbeiten
nach Flensburg gehören, ist sehr zweifelhaft.