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290

Magdeburg

Lf.

Nr.

Beschau-
zeichen

Meister-
zeichen

Meister — Gegenstand — Eigentümer

3301 Nr. 3293

3302

3303

Nr. 3295

©

Weißsilberne achtseitige Deckelkanne mit gravierten

Fruchtbuketts. Inschrift und 1622.
Ohne den dazugehörigen Deckelaufsatz.

Patriarchen-Schatzkammer Moskau.

H 18

JOHANN FRIEDRICH CORNELIUS VON
MAGDEBURG.

a) Ungefährer Wortlaut einer Namensbezeichnung »dans la belle
coupe que le baron de Kamecke donna en 1740 ä la ville
de Neufchätel«.

Godet im Anzeiger für Schweiz. Altertumskunde 1886 S. 335.

b) Mit einer ähnlichen Bezeichnung ist die Gravierarbeit auf
einem Szepter versehen, welches 1632 (sie!) datiert und 1748

renoviert ist. Godet im Musee Neufchätelois 1889 Augustlieferung.

Ihm zugeschrieben:

c) Vexierbecher. H 16

Alle drei Stücke im Museum Neuchätel. Godet im Musee Neufchätelois
188g Augustlieferung.

<|£>

Lessing in Gesammelte Studien zur Kunstgeschichte,
Festgabe für Ant. Springer 1885 S. 137, schlägt den Na-
men P. Overdieck vor. Vgl. aber die hier angeschlossene Notiz,
a) Teilvergoldeter Weltkugelbecher auf kniendem Atlas.

In-
schrift auf dem gravierten Globus Auetore Guilielmo
Janssonio Blaeu und auf dem Deckel die Stifterinschrift
BVRGERMEISTER VND RATH DER STADT MAG-
DEBURG A. 1667. Deckelbekrönung Jupiter mit Blitz auf
einem Adler. H 104

Schloß Berlin, Rittersaal (Schloßmuseum). Lessing in Gesammelte Studien
zur Kunstgeschichte, Festgabe für Ant. Springer 1885 S.A. S. 17. — Seidel,
Silber- und Goldschatz der Hohenzollern S. 64 Nr. 37 Taf. 17.

Die folgenden sechs Stücke tragen neben der obigen Meister-
marke nicht das Magdeburger, sondern ein Hamburger Beschau-
zeichen, das in drei Fällen mit dem dort unter Nr. 2349 gegebenen
übereinstimmt. Wie sich das verhält, weiß ich nicht; der Meister
müßte zuerst an dem einen, dann an dem andern Orte gear-
beitet haben. Wenn er Overdieck heißt, würde sich die Sache
noch weiter komplizieren, denn dieser Name scheint unter den
Hamburger Goldschmieden nicht vorzukommen. Unter diesen
Umständen müßte die Angabe von Lessing, daß die Marke einem
Overdieck angehört, noch besonders nachgeprüft werden.
 
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