138
war, und apostolisch sollte auch das Leben setner Schüler und
Schülerinnen sein. So lange er in ihrer Mitte lebte, so war er
ihr Vorbild in thätiger Frömmigkeit; ihr Bildner, Lehrer und
Führer in Wort und That. Das dürfen wir wohl annehmen, daß
Fridolin noch bei seinem Leben Fürsorge getroffen und Anordnungen
gegeben habe, daß der von ihm festgesetzte Endzweck nach seincm
Tode verfolgt, daß auch die von ihm eingeführte Ordnung ge-
handhabt und das Gemcindgut erhalten und vermehrt wurde.
Beilage 3.
Uelier dns Wunder der Todtenerwecknng durch den
heiiigen Fridolin.
(Zu B. I. Kap. 1. §. 10.)
Gegen diese außerordentliche Begebenheit, nicht blvß als
Wunder, sondern auch als geschichtliche Thatsache, sind, wie zu
erwarten, viele Einwendungen gemacht worden. Von diesen hier
nur einige. Balther lebte ckOO Jahr nach Fridolin, kann also kein
glaubwürdiger Zeuge sein in eincr Thatsache, welche den gemeinen
Glauben der Menschen ohnehin schon weit übersteigt. Er selbst
habe dieses Wunder erst nachher geschriebcn, als er die Lcbens-
geschichte Fridolins schon beendiget zu haben scheint; wie denn auch
dieses angehängte „Miraculum" mit der vorangehenden Geschichte
Fridolins nicht zusammenhängt. Das Land Glarus habe damals
zu Alemannien gchört; hingegen Rankweil sei in Rhätien gelegen
und unter der Herrschaft dcr ostgotischen Kvnige von Jtalien
gestanden; es habe dahcr die streitige Frage nicht vor einem Ge-
richte in eincm sremden Lande entschieden wcrden können. Bal-
debert werde Landgraf genannt; ein zu Fridolins Zeiten und
auch noch später unbckannter Titel (Eichhorn deutsche Rechtsge-
schichte 8- 234 a. IlerAon ^en. Halis. ll. I. S. 21.) Ursus sei
nicht zu Glarus, sondern zu Säckingen begrabcn, dessen Grabstätte
noch tm sechszehnten Jahrhundcrt Bruschius in der alten Kirche
auf der rechtcn Seite gcsehen habe, gleichwie Fridolin auf dcr
linken bestattet war. Endlich seien die angebrachten Verse nicht so
war, und apostolisch sollte auch das Leben setner Schüler und
Schülerinnen sein. So lange er in ihrer Mitte lebte, so war er
ihr Vorbild in thätiger Frömmigkeit; ihr Bildner, Lehrer und
Führer in Wort und That. Das dürfen wir wohl annehmen, daß
Fridolin noch bei seinem Leben Fürsorge getroffen und Anordnungen
gegeben habe, daß der von ihm festgesetzte Endzweck nach seincm
Tode verfolgt, daß auch die von ihm eingeführte Ordnung ge-
handhabt und das Gemcindgut erhalten und vermehrt wurde.
Beilage 3.
Uelier dns Wunder der Todtenerwecknng durch den
heiiigen Fridolin.
(Zu B. I. Kap. 1. §. 10.)
Gegen diese außerordentliche Begebenheit, nicht blvß als
Wunder, sondern auch als geschichtliche Thatsache, sind, wie zu
erwarten, viele Einwendungen gemacht worden. Von diesen hier
nur einige. Balther lebte ckOO Jahr nach Fridolin, kann also kein
glaubwürdiger Zeuge sein in eincr Thatsache, welche den gemeinen
Glauben der Menschen ohnehin schon weit übersteigt. Er selbst
habe dieses Wunder erst nachher geschriebcn, als er die Lcbens-
geschichte Fridolins schon beendiget zu haben scheint; wie denn auch
dieses angehängte „Miraculum" mit der vorangehenden Geschichte
Fridolins nicht zusammenhängt. Das Land Glarus habe damals
zu Alemannien gchört; hingegen Rankweil sei in Rhätien gelegen
und unter der Herrschaft dcr ostgotischen Kvnige von Jtalien
gestanden; es habe dahcr die streitige Frage nicht vor einem Ge-
richte in eincm sremden Lande entschieden wcrden können. Bal-
debert werde Landgraf genannt; ein zu Fridolins Zeiten und
auch noch später unbckannter Titel (Eichhorn deutsche Rechtsge-
schichte 8- 234 a. IlerAon ^en. Halis. ll. I. S. 21.) Ursus sei
nicht zu Glarus, sondern zu Säckingen begrabcn, dessen Grabstätte
noch tm sechszehnten Jahrhundcrt Bruschius in der alten Kirche
auf der rechtcn Seite gcsehen habe, gleichwie Fridolin auf dcr
linken bestattet war. Endlich seien die angebrachten Verse nicht so