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Scheffer-Boichorst, Paul [Editor]
Annales Patherbrunnenses: eine verlorene Quellenschrift des zwölften Jahrhunderts ; aus Bruchstücken wiederhergestellt — Innsbruck, 1870

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https://doi.org/10.11588/diglit.22433#0052
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Erstere genug andere Nachrichten paderhorner Ursprungs: nicht Alles
konnte er aufnehmen. Ihm verdanken wir einige Angaben, welche die Bei-
legung des paderborner Schisma betreffen; in erwünschter Weise bietet uns
jetzt der iburger Annalist die Anfänge desselben. Nichts von alle Dem er-
zählt der Mönch von Pöhlde; er hätte seine begrenztere Aufgabe weit über-
schritten , wenn er die paderborner Lokalnachrichten nicht über Bord ge-
worfen hätte. Ueberhaupt sehe ich nur noch eine Stelle, worin die drei
Annalen übereinstimmen.

Annal. Saxo. Anna]. Yburg. Annal. Pal id.

1082. (Herimannus) a 1082. Ordinatfo Heri- (1083.) (Herimannus)
Sigefrido Mogontino archi- manni regis Goslariao a Sigi- consecratus a Sifrido Mo-
opiscopo Goslario in regem frido Mogontino praesulo. gonciensi archiepisuopo.
consecratus est.1

Nimmt man die hildesheimer Annalen hinzu, so lassen sich natürlich
nur die Jahre 1077 bis 1085 vergleichen. Denn erst seit 1077 beginnen
jene Zusätze, die allein in Betracht kommen; mit 1085 endigt das Bruch-
stück der iburger Annalen. Aber auch in diesen wenigen Jahren, innerhalb
deren der hildesheimer Annalist nur drei2 kleine Zusätze gemacht hat,
finden sich wenigstens zwei Uebereinstimmungen.

Annal. Yburg. Annal. Hildesh.

1077. Herum discordia intor papain 1077. Discordia inter papam et regem
et regem Heinricum renovata. Hoinricum renovata pro regis inobedientia.

1082. Ordinatio Herimanni regis Gos- 1082. Herimannus a Sigefrido Mogon-
larie a Sigifrido Mogontino arcbiepiscopo. tino ordinatur.

Vielleicht aber darf man auch noch den dritten Zusatz, den der hildes-
heimer Annalist innerhalb der bezeichneten Jahre machte, in den iburger
Annalen wiederfinden. Nur berichten diese zu 1082 und 1084, ergänzt
jener zu 1083, dass Heinrich IV. den Papst aus Eom vertrieben habe; er
war überdiess durch die Passung des Vorgefundenen genöthigt, statt der akti-
ven Porm, die sich in den iburger Annalen findet, die passive zu wählen.
Annal. Yburg. Annal. Hildesh.

1084. Rex Heinricus Hildebrandum 1088. (Roma capta est) et Hilde-
papam expulit. brandus papa oxpulsus (ab Heinrico rege).

Es blieben noch die kölner Annalen; da hier aber erst seit 1106,
biswohin die iburger Bruchstücke nicht reichen, das gemeinschaftliche Werk
benutzt wurde, so entziehen sie sich der Vergleichung. Gleichsam zum Er-

1) Waitz hat in der Ausgabe diese Stelle auf Brunos Sachsenkriege zurück-
geführt. Dort (M. G. Ss. 5,384) heisst es: Uude principes Saxoniae valde laetati
regem suum Herimannum cum magno tripudio Goslariae susceperunt etc. In natali
vero sancti Stephani protomartyris a Sigefrido, Moguntinae sedis archiepiscopo, in
regem venerabiliter est unctus. Offenbar hätte der Annalist daraus seinen Satz
zusammenziehen können; da aber jetzt die pöhlder und iburger Annalen vorliegen,
— Waitz kannte sie noch nicht, — da für sie und die sächsischen Annalen eine
gemeinsame Quelle erkannt ist, so wird man wohl kein Bedenken tragen, die obige
Stelle auf dieses Werk zurückzuführen.

2) Ich müsste eigentlich sagen: »vier*; doch ist der Zusatz, dass der
Bischof Hetzel von Hildesheim 25 Jahre das Bisthum innegehabt, zu lokaler Natur,
als dass er hier in Betracht käme.
 
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