Versteigerungsbedingungen.
Die Versteigerung erfolgt in Kronenwährung ohne Ausnahme gegen
sofortige Barzahlung; die Übernahme erfolgt zugleich mit dem Zuschläge.
Auf die Zuschlagspreise zahlen die Ersteher zehn Prozent.
Das niedrigste Angebot ist 1 Krone; über 100 Kronen wird um min-
destens 5 Kronen, über 1000 Kronen um mindestens 50 Kronen gesteigert.
Das Recht, Nummern zu vereinigen oder zu trennen, oder auch die
Nummernfolge zu unterbrechen, behält sich der Auktionator ausdrücklich vor.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag
nicht sofort zwischen den Beteiligten beglichen werden, so wird die streitige
Nummer nochmals ausgeboten.
Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen nach jeder Sitzung in
Empfang zu nehmen und Zahlung dafür zu leisten.
Garantie für Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise
übernommen werden.
Der Transport der erstandenen Objekte hat ausschließlich auf Kosten
und Gefahr des Käufers zu erfolgen und übernimmt die Firma keine Haftung
für eventuelle Verluste oder Beschädigung.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich
befinden. Sämtliche Objekte sind genau katalogisiert, eventuelle Mängel an-
gegeben. Durch die öffentliche Ausstellung ist jedermann Gelegenheit geboten,
sich von dem Zustande der zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu
unterrichten; Reklamationen können daher nach erfolgtem Zuschläge
unter keinen Umständen berücksichtigt werden.
Aufträge übernehmen außer den bekannten Kunst- und Buchhandlungen
des ln- und Auslandes auch der Unterzeichnete und erteilt bereitwilligst jede
auf die Versteigerung bezügliche Auskunft.
Dr. Ignaz Schwarz
gerichtlich beeideter Schatzmeister
und Sachverständiger.
Die Versteigerung erfolgt in Kronenwährung ohne Ausnahme gegen
sofortige Barzahlung; die Übernahme erfolgt zugleich mit dem Zuschläge.
Auf die Zuschlagspreise zahlen die Ersteher zehn Prozent.
Das niedrigste Angebot ist 1 Krone; über 100 Kronen wird um min-
destens 5 Kronen, über 1000 Kronen um mindestens 50 Kronen gesteigert.
Das Recht, Nummern zu vereinigen oder zu trennen, oder auch die
Nummernfolge zu unterbrechen, behält sich der Auktionator ausdrücklich vor.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag
nicht sofort zwischen den Beteiligten beglichen werden, so wird die streitige
Nummer nochmals ausgeboten.
Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen nach jeder Sitzung in
Empfang zu nehmen und Zahlung dafür zu leisten.
Garantie für Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise
übernommen werden.
Der Transport der erstandenen Objekte hat ausschließlich auf Kosten
und Gefahr des Käufers zu erfolgen und übernimmt die Firma keine Haftung
für eventuelle Verluste oder Beschädigung.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich
befinden. Sämtliche Objekte sind genau katalogisiert, eventuelle Mängel an-
gegeben. Durch die öffentliche Ausstellung ist jedermann Gelegenheit geboten,
sich von dem Zustande der zur Versteigerung gelangenden Gegenstände zu
unterrichten; Reklamationen können daher nach erfolgtem Zuschläge
unter keinen Umständen berücksichtigt werden.
Aufträge übernehmen außer den bekannten Kunst- und Buchhandlungen
des ln- und Auslandes auch der Unterzeichnete und erteilt bereitwilligst jede
auf die Versteigerung bezügliche Auskunft.
Dr. Ignaz Schwarz
gerichtlich beeideter Schatzmeister
und Sachverständiger.