Auktionsbedingungen.
Die Versteigerung erfolgt in Kronenwährung ohne Ausnahme gegen
sofortige Bärzahlung; die Übernahme erfolgt zugleich mit dem Zuschlage.
Auf die Zuschlagpreise zahlen die Ersteher ausnahmslos zwanzig
Prozent. Gesteigert wird mindestens: über 100 K um 10 K, über 500 K
um 50 K, über 1000 K um 100 K, über 5000 K um 500 K, über 10.000 K
um 1000 K, über 50.000 K um 3000 K.
Das Recht, Nummern zu vereinigen oder zu trennen, oder auch die
Nummernfolge zu unterbrechen, behält sich der Versteigerer ausdrücklich vor.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag
nicht sofort zwischen den Beteiligten beglichen werden, so wird die strittige
Nummer nochmals ausgeboten.
Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen nach jeder Sitzung in
Empfang zu nehmen und Zahlung dafür zu leisten.
Garantie für Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise
übernommen werden.
Der Transport der erstandenen Objekte hat ausschließlich auf Kosten
und Gefahr des Käufers zu erfolgen und übernimmt die Firma keine Haftung
für eventuelle Verluste oder Beschädigung.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich
befinden. Sämtliche Objekte sind genau katalogisiert, eventuelle Mängel
angegeben. Durch die öffentliche Ausstellung ist jedermann Gelegenheit
geboten, sich von dem Zustande der zur Versteigerung gelangenden Gegen-
stände zu unterrichten; Reklamationen können daher nach erfolgtem
Zuschlage unter keinen Umständen berücksichtigt werden.
Aufträge
übernimmt außer den bekannten Kunsthandlungen des In- und Auslandes
auch der Unterzeichnete und erleilt bereitwilligst jede auf die Auktion
bezügliche Auskunft.
Dr. Ignaz Schwarz,
Telephon Nr. 11/369. ger> beeid. Experte,
Wien I., Habsburgergasse 3.
Zur gefl. Beachtung !
Die Abschlagspreise sämtlicher Aquarelle, Hand-
Zeichnungen, Kupferstiche, Lithographien usw.
-verstehen sich ohne Rahmen. Die Rahmen der so
ausgebotenen Stücke werdenjedoch dem Ersteher
auf Wunsch asum Selbstkostenpreis überlassen.
Die Versteigerung erfolgt in Kronenwährung ohne Ausnahme gegen
sofortige Bärzahlung; die Übernahme erfolgt zugleich mit dem Zuschlage.
Auf die Zuschlagpreise zahlen die Ersteher ausnahmslos zwanzig
Prozent. Gesteigert wird mindestens: über 100 K um 10 K, über 500 K
um 50 K, über 1000 K um 100 K, über 5000 K um 500 K, über 10.000 K
um 1000 K, über 50.000 K um 3000 K.
Das Recht, Nummern zu vereinigen oder zu trennen, oder auch die
Nummernfolge zu unterbrechen, behält sich der Versteigerer ausdrücklich vor.
Kann eine entstandene Meinungsverschiedenheit über den Zuschlag
nicht sofort zwischen den Beteiligten beglichen werden, so wird die strittige
Nummer nochmals ausgeboten.
Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen nach jeder Sitzung in
Empfang zu nehmen und Zahlung dafür zu leisten.
Garantie für Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise
übernommen werden.
Der Transport der erstandenen Objekte hat ausschließlich auf Kosten
und Gefahr des Käufers zu erfolgen und übernimmt die Firma keine Haftung
für eventuelle Verluste oder Beschädigung.
Die Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in dem sie sich
befinden. Sämtliche Objekte sind genau katalogisiert, eventuelle Mängel
angegeben. Durch die öffentliche Ausstellung ist jedermann Gelegenheit
geboten, sich von dem Zustande der zur Versteigerung gelangenden Gegen-
stände zu unterrichten; Reklamationen können daher nach erfolgtem
Zuschlage unter keinen Umständen berücksichtigt werden.
Aufträge
übernimmt außer den bekannten Kunsthandlungen des In- und Auslandes
auch der Unterzeichnete und erleilt bereitwilligst jede auf die Auktion
bezügliche Auskunft.
Dr. Ignaz Schwarz,
Telephon Nr. 11/369. ger> beeid. Experte,
Wien I., Habsburgergasse 3.
Zur gefl. Beachtung !
Die Abschlagspreise sämtlicher Aquarelle, Hand-
Zeichnungen, Kupferstiche, Lithographien usw.
-verstehen sich ohne Rahmen. Die Rahmen der so
ausgebotenen Stücke werdenjedoch dem Ersteher
auf Wunsch asum Selbstkostenpreis überlassen.