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DRITTER ABSCHNITT

JOHANN GEORG II
1656-1680
| ohann Georg II, geboren 1613, war beim Antritt der Regirung im Oktober
/ 1656 bereits 43’/2 Jahr alt,- seit 1638 war er mit Magdalene Sibylle von Baireut
vermählt,- eine Tochter war in ihrem ersten Lebensjahr verstorben, die zweite
Erdmute Sofie (geb. 1644> heiratete den Markgrafen Christian Ernst von
Baireut/ sein Sohn Johann Georg <III>, geboren 1647, stand im zehnten Lebens»
jahr. Neben dem Kurfürsten lebten seine nur um weniges jüngern Brüder
August, der Administrator von Magdeburg und Begründer der Linie Weißen»
fels, in Halle, Christian in Merseburg, Moritz in Zeiz. Von seinen Schwestern
waren Sofie Eleonore mit dem Landgrafen Georg II von Hessen »Darmstadt,
Marie Elisabet mit Herzog Friedrich von Holstein »Gottorp, Magdalene Sibylle
in zweiter Ehe mit Herzog Friedrich Wilhelm II von Altenburg vermählt. Nach
einer Regirung von mehr als 23 Jahren starb Johann Georg am 1 September
1680 im Alter von 77 Jahren in Freiberg.
Den veränderten Zeitumständen entsprechend hatte sich der Kurfürst im
Gegensatz zu seinem Vater, der es stets mit dem Kaiser gehalten, in den sech»
ziger Jahren durch seine Ratgeber verleiten lassen sich dem mit der Selbständigkeit
Ludwig XIV aufgehenden Gestirn Frankreichs anzuschließen, zu dessen Vasallen
er dauernd geworden wäre, wenn nicht zu Beginn des Holländischen Krieges
die kaiserliche Partei an seinem Hofe die Oberhand gewonnen und ihn zum Ein»
tritt in den Kampf gegen Frankreich bewogen hätte. Mehr um die Pracht der
Repräsentation und der Vergnügungen — trotz völliger Zerrüttung des Finanz»
wesens des Staates — besorgt als auf eine sichre Führung der Politik bedacht in
einer Zeit stets wechselnder Allianzen, die der sich anbahnenden Verschiebung der
Mächteverhältnisse in Europa wie in Deutschland Rechnung zu tragen suchten,
gelang es ihm bei der Unselbständigkeit seines Charakters die Führung der
deutschen Protestanten nur äußerlich in seiner Hand zu behalten, während gleich»
zeitig der brandenburgische Staat unter dem Großen Kurfürsten mächtig empor»
stieg. — Abgesehn von der Schmälerung die seine Lande infolge des Testaments

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