sondere Befehle wegen des Borgens und Leihens ans
Pfänder öffentlich bekannt gemacht, Jeder Einwchs
per eines solchen Or-es muß diese Verordnungen
Mehrmals lesen / damit er sich genau darnach Lichte«,
iv) Jeder Gerechtigkeit liebende Mensch, noch
Mehr aber ein Christ, soll sich vor unerlaubten Wu-
cher hüten, Unerlaubter Wucher ist aber z, B, wenn
Wan von den hochangelaufenen Zinsen wieder Zinsen
yehmen will; wenn man einem Maaren gibt, solch?
zu einem sehr hoben Preise anschlagt, und sie sich
Hann als Kapital verzinsen laßt; oder sich mehr Y?r?
schreiben läßt, als man ausgeliehen hat,
Vorn Tausche.
Tausch ist, wenn man eine Sache für eine anders
Sache gibt. Der Lausch gilt eben so gut als der
Kauf. Wenn jemand über die Hälfte des Werths
habey betrogen worden ist, kann der Tausch für Ws
gültig erköart werden,
XXV. Vom Kaufen und Verkaufen,
1) Verkaufen kannst du, was dein Eigenthum.
jst; ftemde Sachen aber nicht ohne Bewilligung des
Eigenthümers. Der Preis soll billig, deutlich und ge<
wiß bestimmt seyn; damit hernach kein Streit darüber
entstehe,
2) Wenn einer dem anderst etwas zn kaufen gibt,
welches nicht einmal die Hälfte so viel Werth ist, als
er dafür zahlen soll; so kann er hernach wegen dieser
Verletzung darauf dringen, daß her Verkäufer ihm
Pfänder öffentlich bekannt gemacht, Jeder Einwchs
per eines solchen Or-es muß diese Verordnungen
Mehrmals lesen / damit er sich genau darnach Lichte«,
iv) Jeder Gerechtigkeit liebende Mensch, noch
Mehr aber ein Christ, soll sich vor unerlaubten Wu-
cher hüten, Unerlaubter Wucher ist aber z, B, wenn
Wan von den hochangelaufenen Zinsen wieder Zinsen
yehmen will; wenn man einem Maaren gibt, solch?
zu einem sehr hoben Preise anschlagt, und sie sich
Hann als Kapital verzinsen laßt; oder sich mehr Y?r?
schreiben läßt, als man ausgeliehen hat,
Vorn Tausche.
Tausch ist, wenn man eine Sache für eine anders
Sache gibt. Der Lausch gilt eben so gut als der
Kauf. Wenn jemand über die Hälfte des Werths
habey betrogen worden ist, kann der Tausch für Ws
gültig erköart werden,
XXV. Vom Kaufen und Verkaufen,
1) Verkaufen kannst du, was dein Eigenthum.
jst; ftemde Sachen aber nicht ohne Bewilligung des
Eigenthümers. Der Preis soll billig, deutlich und ge<
wiß bestimmt seyn; damit hernach kein Streit darüber
entstehe,
2) Wenn einer dem anderst etwas zn kaufen gibt,
welches nicht einmal die Hälfte so viel Werth ist, als
er dafür zahlen soll; so kann er hernach wegen dieser
Verletzung darauf dringen, daß her Verkäufer ihm