XXXI
mask. dual.: Endung wj, beim Participium act. imperf. wohl jwj\ beides ist indess nur mit w, j oder garnicht
geschrieben belegt (II § 842. 865).
fern, dual.: Endung tj, beim Participium act. imperf. wohl jtj zu lesen, defektiv t geschrieben und dann z. T.
mit dem Dualdeterminativ \\ versehen (II § 843. 866).
mask. plur.: Endung w (neuaeg. w), beim Participium act. imperf. jw {jw oderj/w, defektivy oder w geschrieben,,
neuaeg. _/), oft mit dem Pluraldeterminativ ||| versehen (II § 844/5. 867—870. 872. 923. 944).
fern, plur.: Endung wt, Participium act. imperf. jwt (geschrieben yt), beides stets ohne w geschrieben, vielfach
mit dem Pluraldeterminativ III versehen (II § 846. 873. 945); vom mittleren Reich ab sind die Formen bisweilen durch
die mask. Pluralform ersetzt (s. 0.).
Im Neuaegyptischen hat sich bis auf vereinzelte fern. Formen mit neutrischer Bedeutung {wnn-t „das Seiende“,
ddd-t „das Gesagte“, irr-t „das Gethane“, llr-t „was gethan wird“, II § 863. 921. 943) und vereinzelte mask. Pluralformen
(rhj „wissende“, hm-j „nicht wissende“, dj-w „gegeben werdende“, II §870. 944) nur je eine endungslose Form er-
halten, die für alle Fälle gebräuchlich ist und ohne Zweifel aus der mask. Singularform hervorgegangen ist (II § 861/2.
864. 871. 875. 918. 922. 924/5. 943/4. 946. 989,2b. 993).
Der Unterschied zwischen den perfektischen und imperfektischen Participalformen, der, wie man sieht, in den
Endungen vielfach unerkennbar ist, tritt im Aussehen des Verbalstammes der schwachen Verben deutlich zu
Tage (II § 836/7. 909. 910). Und zwar zeigt sich in diesem Punkte eine so merkwürdige Uebereinstimmung zwischen den
Participien und der ihnen entsprechenden Relativformen der Suffixkonjugation, dass möglicherweise ein Zusammenhang
zwischen ihnen bestanden haben kann (II § 955). Die perfektischen Participien der Verba ult. inf. zeigen den reinen
Stamm mit dem letzten Radikal j oder w, die aber beide vielfach unbezeichnet bleiben {msj „geboren habend“, kdw
„umgekehrt“). In den imperfektischen Participien zeigen dagegen die Verben, die überhaupt dazu fähig sind (also
alle Verba III inf.) die Gemination des vorletzten Radikals (mss-j „gebärend“, mss-w „geboren werdend“) oder stattdessen
Formen ohne die Gemination und ohne den letzten Radikal, die sich den starken Verben anschliessen (jms-j\ wohl sekundäre
Ersatzformen, wie sie im Neuaegyptischen überall für die älteren geminierenden Formen eingetreten sind. Den letzten
Radikal j oder w haben nur die der Gemination überhaupt unfähigen Verben (manche Verba IV inf.). Die Participia
haben bei den wichtigeren Verbalklassen also dieses Aussehen:
2rad.: act. imperf. z prostheticum im Alt- und Neuagyptischen (II § 878. 887).
II gern.: Gemination ursprünglich, wie es scheint, in allen Formen (II § 848. 879. 947bis).
III inf.: act. perf. msj (II § 849); imperf. mss-j oder ims-j (2rad. mit i prostheticum), neuaeg. nur noch Ims (II § 880—883);
— pass. perf. msj-j oder msw, neuaeg. msj oder ms (II § 928—931. 989, 2b); imperf. mss-w, neuaeg. Ims 2rad. (II § 948).
3rad.: überall ohne z prostheticum (II §851. 886. 934. 950. 989,2b).
IV inf: act. imperf. msdd-j, hntj-j jb'igjjj neuaeg. hms, cwij (II § 889); — pass. perf. sntj-j (II § 935); imperf. msdd-w,
smi.(J)-w (II § 951).
Caus. 2rad.: act. imperf. z prostheticum im Altaeg., nicht im Neuaeg. (II § 892).
Caus. III inf.: act. perf. stnj (II § 854); imperf. shrr-j, neuaeg. sK (II § 894).
Caus. 3rad.: die Caus. I w werden im Part. act. imperf. in älterer Zeit ohne w geschrieben wie in der Relativform des
Tempus sdm-f (II § 895).
Das Verbum III inf. Irj „thun“ und einige von den 2 rad. Verben, die ursprünglich Verba III inf. gewesen waren,
besitzen für das Participium perf. pass, äusser den regelmässigen oben behandelten Formen irj-t, dd-j u. s. w. noch
unregelmässige Formen mit Gemination des 2ten Radikals: Irr-t „Gethanes“, ddd-j, ddd-t „gesagt“, wdd-j, wdd-t
„befohlen“, rhh-j „gekannt“, hmm-j „nicht gekannt“ u. s. w. Diese Formen haben die Gemination im Unterschied zu den
imperfektischen Participien noch bis ins Neuaegyptische erhalten (perf. irr-t „gethan“ neben lrj{j), aber imperf. iir-t
„gethan werdend“, II § 927. 932). Sie gehören wohl einer besonderen vorgeschichtlichen, früh ausgestorbenen Passiv-
bildung an, der auch die geminierenden Formen des Passivs sdm-w-f (s. ob.) zuzuteilen sind.
Nichts mit den alten Participien haben die koptischen Formen zu thun (wie hateb „tötend“ oder „getötet“), die
den Vokal ä nach dem ersten Konsonanten haben, nur in Zusammensetzungen mit einem Nomen vorkommen und eine
charakteristische Eigenschaft bezeichnen, die in dem Ausüben oder Erleiden der betreffenden Thätigkeit in Bezug auf
das betreffende Nomen besteht (II § 956—961). Diese Art von Nominalbildungen lässt sich auch schon im Alt- und
Neuaegyptischen nicht selten nachweisen. Ihre Scheidung von den wirklichen Participien ist im Altaegyptischen bei dem
Mangel jeder Vokalbezeichnung vielfach Gefühlssache (II §962—964).
Das Adjektiv verbale,
das nur der älteren Sprache angehört, hat die Bedeutung eines imperfektischen (meist speciell futurischen) aktiven,
selten auch passiven Particips und dient demgemäss zum Ausdruck des Verbums in solchen Relativsätzen, in denen
das rückbezügliche Pronomen („der“, „welcher“) Subjekt des Verbums ist („der Mann der thun wird“, II §965. 972).
mask. dual.: Endung wj, beim Participium act. imperf. wohl jwj\ beides ist indess nur mit w, j oder garnicht
geschrieben belegt (II § 842. 865).
fern, dual.: Endung tj, beim Participium act. imperf. wohl jtj zu lesen, defektiv t geschrieben und dann z. T.
mit dem Dualdeterminativ \\ versehen (II § 843. 866).
mask. plur.: Endung w (neuaeg. w), beim Participium act. imperf. jw {jw oderj/w, defektivy oder w geschrieben,,
neuaeg. _/), oft mit dem Pluraldeterminativ ||| versehen (II § 844/5. 867—870. 872. 923. 944).
fern, plur.: Endung wt, Participium act. imperf. jwt (geschrieben yt), beides stets ohne w geschrieben, vielfach
mit dem Pluraldeterminativ III versehen (II § 846. 873. 945); vom mittleren Reich ab sind die Formen bisweilen durch
die mask. Pluralform ersetzt (s. 0.).
Im Neuaegyptischen hat sich bis auf vereinzelte fern. Formen mit neutrischer Bedeutung {wnn-t „das Seiende“,
ddd-t „das Gesagte“, irr-t „das Gethane“, llr-t „was gethan wird“, II § 863. 921. 943) und vereinzelte mask. Pluralformen
(rhj „wissende“, hm-j „nicht wissende“, dj-w „gegeben werdende“, II §870. 944) nur je eine endungslose Form er-
halten, die für alle Fälle gebräuchlich ist und ohne Zweifel aus der mask. Singularform hervorgegangen ist (II § 861/2.
864. 871. 875. 918. 922. 924/5. 943/4. 946. 989,2b. 993).
Der Unterschied zwischen den perfektischen und imperfektischen Participalformen, der, wie man sieht, in den
Endungen vielfach unerkennbar ist, tritt im Aussehen des Verbalstammes der schwachen Verben deutlich zu
Tage (II § 836/7. 909. 910). Und zwar zeigt sich in diesem Punkte eine so merkwürdige Uebereinstimmung zwischen den
Participien und der ihnen entsprechenden Relativformen der Suffixkonjugation, dass möglicherweise ein Zusammenhang
zwischen ihnen bestanden haben kann (II § 955). Die perfektischen Participien der Verba ult. inf. zeigen den reinen
Stamm mit dem letzten Radikal j oder w, die aber beide vielfach unbezeichnet bleiben {msj „geboren habend“, kdw
„umgekehrt“). In den imperfektischen Participien zeigen dagegen die Verben, die überhaupt dazu fähig sind (also
alle Verba III inf.) die Gemination des vorletzten Radikals (mss-j „gebärend“, mss-w „geboren werdend“) oder stattdessen
Formen ohne die Gemination und ohne den letzten Radikal, die sich den starken Verben anschliessen (jms-j\ wohl sekundäre
Ersatzformen, wie sie im Neuaegyptischen überall für die älteren geminierenden Formen eingetreten sind. Den letzten
Radikal j oder w haben nur die der Gemination überhaupt unfähigen Verben (manche Verba IV inf.). Die Participia
haben bei den wichtigeren Verbalklassen also dieses Aussehen:
2rad.: act. imperf. z prostheticum im Alt- und Neuagyptischen (II § 878. 887).
II gern.: Gemination ursprünglich, wie es scheint, in allen Formen (II § 848. 879. 947bis).
III inf.: act. perf. msj (II § 849); imperf. mss-j oder ims-j (2rad. mit i prostheticum), neuaeg. nur noch Ims (II § 880—883);
— pass. perf. msj-j oder msw, neuaeg. msj oder ms (II § 928—931. 989, 2b); imperf. mss-w, neuaeg. Ims 2rad. (II § 948).
3rad.: überall ohne z prostheticum (II §851. 886. 934. 950. 989,2b).
IV inf: act. imperf. msdd-j, hntj-j jb'igjjj neuaeg. hms, cwij (II § 889); — pass. perf. sntj-j (II § 935); imperf. msdd-w,
smi.(J)-w (II § 951).
Caus. 2rad.: act. imperf. z prostheticum im Altaeg., nicht im Neuaeg. (II § 892).
Caus. III inf.: act. perf. stnj (II § 854); imperf. shrr-j, neuaeg. sK (II § 894).
Caus. 3rad.: die Caus. I w werden im Part. act. imperf. in älterer Zeit ohne w geschrieben wie in der Relativform des
Tempus sdm-f (II § 895).
Das Verbum III inf. Irj „thun“ und einige von den 2 rad. Verben, die ursprünglich Verba III inf. gewesen waren,
besitzen für das Participium perf. pass, äusser den regelmässigen oben behandelten Formen irj-t, dd-j u. s. w. noch
unregelmässige Formen mit Gemination des 2ten Radikals: Irr-t „Gethanes“, ddd-j, ddd-t „gesagt“, wdd-j, wdd-t
„befohlen“, rhh-j „gekannt“, hmm-j „nicht gekannt“ u. s. w. Diese Formen haben die Gemination im Unterschied zu den
imperfektischen Participien noch bis ins Neuaegyptische erhalten (perf. irr-t „gethan“ neben lrj{j), aber imperf. iir-t
„gethan werdend“, II § 927. 932). Sie gehören wohl einer besonderen vorgeschichtlichen, früh ausgestorbenen Passiv-
bildung an, der auch die geminierenden Formen des Passivs sdm-w-f (s. ob.) zuzuteilen sind.
Nichts mit den alten Participien haben die koptischen Formen zu thun (wie hateb „tötend“ oder „getötet“), die
den Vokal ä nach dem ersten Konsonanten haben, nur in Zusammensetzungen mit einem Nomen vorkommen und eine
charakteristische Eigenschaft bezeichnen, die in dem Ausüben oder Erleiden der betreffenden Thätigkeit in Bezug auf
das betreffende Nomen besteht (II § 956—961). Diese Art von Nominalbildungen lässt sich auch schon im Alt- und
Neuaegyptischen nicht selten nachweisen. Ihre Scheidung von den wirklichen Participien ist im Altaegyptischen bei dem
Mangel jeder Vokalbezeichnung vielfach Gefühlssache (II §962—964).
Das Adjektiv verbale,
das nur der älteren Sprache angehört, hat die Bedeutung eines imperfektischen (meist speciell futurischen) aktiven,
selten auch passiven Particips und dient demgemäss zum Ausdruck des Verbums in solchen Relativsätzen, in denen
das rückbezügliche Pronomen („der“, „welcher“) Subjekt des Verbums ist („der Mann der thun wird“, II §965. 972).