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BISTHÜMER UND KLOSTER, i. seihe: bisthümer.
1
Ualeeren bei den; Zuge gegen Algier geleistet hatte, für
sich und seine Nachfolger 1548 die Reichsfürsten-
würde, mit Sitz und Stimme auf den Reichs- und Ober-
rheinischen Kreistagen. Doch wurde der Fürst von Hei-
tersheim von Oesterreich zugleich als Landsasse (des
Breisgau’s) betrachtet.
Seine beträchtlichen Besitzungen jenseits des Rheins,
welche eine Einwohnerzahl von 19,000 Seelen und
130,000 fl. Einkünfte repräsentirten, verlor das Gross-
priorat durch den Frieden von Luneville 1801, erhielt da-
gegen 1802 zur Entschädigung: die Abtei St. Blasien mit
der Grafschaft Bondorf; die Stifter St. Trudpert, Schut-
tern, St. Peter, Tennenbach im Breisgau, überhaupt alle
Klöster im Breisgau, über welche nicht besonders ver-
fügt war. Man konnte diese Erwerbungen auf 10 Qua-
dratmeilen mit über 20,000 Einwohnern und 150,000 fl.
Einkünften anschlagen, wogegen die Schulden des Bi-
schofs von Lüttich mit 840,000 fl. und des.Bischofs von
Basel mit 260,000 fl. zu übernehmen waren. Da sich
jedoch Erzherzog Ferdinand von Oesterreich als Besitzer
des Breisgau’s der Besitznahme von Seiten des Ordens
widersetzte, konnte der letztere nur zum ungehinderten
Besitz der reichsunmittelbaren Grafschaft Bondorf gelan-
gen. Indessen auch diese verlor der Orden durch den
Pressburger Frieden 26. Dec. 1805 und durch die Rhei-
nische Bundesacte 12. Juli 1806 wurde Heitersheim sammt
allen Besitzungen des Ordens im Breisgau dem Gross-
herzog von Baden übergeben. Der letzte Grossprior, Fürst
von Heitersheim, war Ignaz Balthasar Freiherr Rinck v.
Baldenstein (erwählt 12. Dec. 1796, gestorben zu Heiters-
heim am 30. Juni 1807).
Hier dürfte auch der Ort sein, über die bayerische
Zunge des Jolianniter-Ordens Einiges beizubringen.
Der Churfürst Carl Theodor von Bayern, welcher fin-
den Orden stets günstige Gesinnungen gehegt hatte, schuf
im J. 1780 ein Grosspriorat, welches den Titel Gross-
priorat von Bayern führte und mit den eingezogenen
Gütern der Jesuiten ausgestattet wurde. Den Bemühun-
gen des Bailli Frhr. v. Flachslanden gelang es in den
Jahren 1781 und 1782 das bayerische Grosspriorat mit
dem englischen zu einer Zunge, zu vereinigen, welche die
englisch-bayerische genannt wurde. Diese Zunge umfasste
das Grosspriorat von Ebersberg und die Ballei von Neu-
burg mit 24 Rittercommenden und 4 Commenden für
Conventualcapläne. Dem Orden hatte sie jährlich
5145 Malteserthaler zu entrichten. Als der Herzog von
Pfalz-Zweibrücken, Maximilian Joseph, Kurfürst von
Bayern geworden, hob er das von seinem Vorgänger ge-
stiftete Grosspriorat wieder auf und gab den Gütern des-
selben eine andere Bestimmung. Kaiser Paul von Russ-
land, welcher damals die Würde eines Grossmeisters des
Ordens bekleidete, beschwerte sich indess über dieses Ver-
fahren, und sein Bevollmächtigter, der Bailli v. Flachs-
landen, schloss zu München am 12. Juli 1799 mit dem
Minister v. Montgelas einen Vertrag, wodurch der Orden
in den Herzogtümern Bayern, Sulzbach, Pfalz-Neuburg
und der Oberpfalz auf den früheren Fuss hergestellt
wurde. Der Kurfürst erkannte zugleich den Kaiser in
seiner Eigenschaft als Grossmeister an. In Gemässlieit
einer spätem Uebereinkunft sollten das russische und das
bayerische Priorat zu einer anglo-bavaro-russischen Zunge
vereinigt und immer einem Prinzen des kurfürstlichen
Hauses, vorerst dem zweitgebornen Sohne, Prinzen Karl
Theodor, übertragen werden.
Die Schicksalsschläge, welche zu Anfang dieses Jahr-
hunderts den Orden trafen, veranlassten ihn, sich in seiner
Noth wieder an Bayern zu wenden. Am 28. Jan. 1806
schlossen v. Montgelas und Flachslanden einen neuen
Vertrag, in Gemässheit dessen der König von Bayern den
Orden mit seinen deutschen Besitzungen in Schutz nahm,
und sich für die Gewährung der Entschädigungen, die in
dem Reichsdeputationshauptschluss stipulirt worden waren,
zu verwenden versprach. Die beiden Würden des Gross-
priors von Deutschland und des Grosspriors von Bayern
sollten in der Person des Prinzen Karl Theodor vereinigt
werden; die beiden Zungen und Capitel von einander ge-
schieden bleiben. Dem Prinzen Grossprior wurde auch
im Fall seiner Verheirathung der Genuss seiner Würde
und Einkünfte reservirt. Zu Heitersheim, dem Sitze des
Meisterthums, sollte statt seiner ein Gouverneur residiren,
einer der drei Gross Würdenträger der deutschen Zunge,
welcher der Prior von Ungarn, der von Dacien und jener
der Grossballei Brandenburg waren. Doch auch diese,
allem Anschein nach günstigere, Stellung sollte nicht
lange währen. Am 12. Juni 1806 wurde die Rheinbunds-
acte zu Paris unterzeichnet; durch den XIX. Artikel die-
ser Acte kam das Fürstenthum Heitersheim unter die
volle Souveränetät des neuen Grossherzogs von Baden.
Nachdem auf solche Weise die bedeutendsten Besitzungen
der deutschen Zunge verschwunden waren, hob der König
von Bayern am 8. Sept. 1808 den Orden in seinen Staa-
ten auf, indem er dessen Güter zur Vermehrung des Ein-
kommens der Bisthümer und zur Vervollkommnung des
Unterrichtswesens verwenden zu wollen erklärte *).
W a p p e n.
Das Wappen des Ordens ist ein s. Balkenkreuz in
R. , welches die Ordensmeister mit ihrem Geschlechts Wap-
pen geviert führten. Eine zum Ordenswappen gehörige
Helmzier finde ich erst im 17. Jahrhundert. Nachfolgende
Wappen dürften die Ordensheraldik exemplificiren.
Johann Friedrich Hund v. Saulheim, Gross-
prior, Fürst v. Heitersheim (1612—85) führt folgendes
Wappen:
Gevierter Schild. 1. und 4. das Kreuz; 2. und 3.
Geschlechtswappen.
2 gekrönte Helme: 1) ein mit dem Kreuze belegtes
Schirmbrett, 2) das Kleinod des Hund’schen Geschlechts-
wappens. (Taf. 51 Nr. 3).
Friedrich, Landgraf von Hessen, geb. 1616,
wurde Johannitermeister 1647, Cardinal 1655, Bischof
von Breslau 1671, j 1682.
Quadrirt mit Herzschild. 1. und 4. in 6 (3, 2, 1,)
g. Lilien. 2. und 3. in G. der schlesische Adler (wegen
des Bisthums Breslau).
Herzschild: Quadrirt. 1. und 4. das Johanniter-
Ordens-Wappen. 2. und 3. das hessische Wappen: ein-
mal gespalten und zweimal quergetheilt mit einem Herz-
schildchen, welches den hessischen Löwen enthält, 1) in
S. ein r. Patriarchenkreuz, 2) quergetheilt von £t u. G.
oben ein g. Stern, 3) in G. ein r. Löwe, 4) in R. zwei
g. Leoparden, 5) quergetheilt von £4 u. G., oben zwei s.
Sterne, 6) in R. das Nesselblatt.
Hinter dem Schilde steht senkrecht das Kleeblatt-
kreuz; darüber schwebt der r. Cardinaishut. (Taf. 52).
Goswin Hermann Otto, Freiherr v. Merveldt,
erw. 6. Nov. 1721.
Quadrirt. 1. und 4. das Kreuz, 2. und 3. Merveld:
in B. vier g. (zum Theil nur zur Hälfte sichtbare) git-
terweise verschränkte Sparren.
3 Helme. 1) mit Kissen und Schirmbrett (Orden),
2) mit dem Fürstenhut, 3) gekrönt, mit dem Merveld’schen
Schilde.
Der Schild liegt auf dem Ordenskreuze der Johan-
niter und hat zwei Straussen als Schildhalter. (Taf. 53).
Philipp Wilhelm Graf von Nesselrode und
Reichenstein (1727 — 1753).
Gevierter Schild wie oben.
5 Helme, von denen 1. 4. und 5. zum Geschlechts-
wappen des Ordensmeisters gehören, 2. ein r. Kissen*
*) Allg. Ztg. 1875. Nr. 91.
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BISTHÜMER UND KLOSTER, i. seihe: bisthümer.
1
Ualeeren bei den; Zuge gegen Algier geleistet hatte, für
sich und seine Nachfolger 1548 die Reichsfürsten-
würde, mit Sitz und Stimme auf den Reichs- und Ober-
rheinischen Kreistagen. Doch wurde der Fürst von Hei-
tersheim von Oesterreich zugleich als Landsasse (des
Breisgau’s) betrachtet.
Seine beträchtlichen Besitzungen jenseits des Rheins,
welche eine Einwohnerzahl von 19,000 Seelen und
130,000 fl. Einkünfte repräsentirten, verlor das Gross-
priorat durch den Frieden von Luneville 1801, erhielt da-
gegen 1802 zur Entschädigung: die Abtei St. Blasien mit
der Grafschaft Bondorf; die Stifter St. Trudpert, Schut-
tern, St. Peter, Tennenbach im Breisgau, überhaupt alle
Klöster im Breisgau, über welche nicht besonders ver-
fügt war. Man konnte diese Erwerbungen auf 10 Qua-
dratmeilen mit über 20,000 Einwohnern und 150,000 fl.
Einkünften anschlagen, wogegen die Schulden des Bi-
schofs von Lüttich mit 840,000 fl. und des.Bischofs von
Basel mit 260,000 fl. zu übernehmen waren. Da sich
jedoch Erzherzog Ferdinand von Oesterreich als Besitzer
des Breisgau’s der Besitznahme von Seiten des Ordens
widersetzte, konnte der letztere nur zum ungehinderten
Besitz der reichsunmittelbaren Grafschaft Bondorf gelan-
gen. Indessen auch diese verlor der Orden durch den
Pressburger Frieden 26. Dec. 1805 und durch die Rhei-
nische Bundesacte 12. Juli 1806 wurde Heitersheim sammt
allen Besitzungen des Ordens im Breisgau dem Gross-
herzog von Baden übergeben. Der letzte Grossprior, Fürst
von Heitersheim, war Ignaz Balthasar Freiherr Rinck v.
Baldenstein (erwählt 12. Dec. 1796, gestorben zu Heiters-
heim am 30. Juni 1807).
Hier dürfte auch der Ort sein, über die bayerische
Zunge des Jolianniter-Ordens Einiges beizubringen.
Der Churfürst Carl Theodor von Bayern, welcher fin-
den Orden stets günstige Gesinnungen gehegt hatte, schuf
im J. 1780 ein Grosspriorat, welches den Titel Gross-
priorat von Bayern führte und mit den eingezogenen
Gütern der Jesuiten ausgestattet wurde. Den Bemühun-
gen des Bailli Frhr. v. Flachslanden gelang es in den
Jahren 1781 und 1782 das bayerische Grosspriorat mit
dem englischen zu einer Zunge, zu vereinigen, welche die
englisch-bayerische genannt wurde. Diese Zunge umfasste
das Grosspriorat von Ebersberg und die Ballei von Neu-
burg mit 24 Rittercommenden und 4 Commenden für
Conventualcapläne. Dem Orden hatte sie jährlich
5145 Malteserthaler zu entrichten. Als der Herzog von
Pfalz-Zweibrücken, Maximilian Joseph, Kurfürst von
Bayern geworden, hob er das von seinem Vorgänger ge-
stiftete Grosspriorat wieder auf und gab den Gütern des-
selben eine andere Bestimmung. Kaiser Paul von Russ-
land, welcher damals die Würde eines Grossmeisters des
Ordens bekleidete, beschwerte sich indess über dieses Ver-
fahren, und sein Bevollmächtigter, der Bailli v. Flachs-
landen, schloss zu München am 12. Juli 1799 mit dem
Minister v. Montgelas einen Vertrag, wodurch der Orden
in den Herzogtümern Bayern, Sulzbach, Pfalz-Neuburg
und der Oberpfalz auf den früheren Fuss hergestellt
wurde. Der Kurfürst erkannte zugleich den Kaiser in
seiner Eigenschaft als Grossmeister an. In Gemässlieit
einer spätem Uebereinkunft sollten das russische und das
bayerische Priorat zu einer anglo-bavaro-russischen Zunge
vereinigt und immer einem Prinzen des kurfürstlichen
Hauses, vorerst dem zweitgebornen Sohne, Prinzen Karl
Theodor, übertragen werden.
Die Schicksalsschläge, welche zu Anfang dieses Jahr-
hunderts den Orden trafen, veranlassten ihn, sich in seiner
Noth wieder an Bayern zu wenden. Am 28. Jan. 1806
schlossen v. Montgelas und Flachslanden einen neuen
Vertrag, in Gemässheit dessen der König von Bayern den
Orden mit seinen deutschen Besitzungen in Schutz nahm,
und sich für die Gewährung der Entschädigungen, die in
dem Reichsdeputationshauptschluss stipulirt worden waren,
zu verwenden versprach. Die beiden Würden des Gross-
priors von Deutschland und des Grosspriors von Bayern
sollten in der Person des Prinzen Karl Theodor vereinigt
werden; die beiden Zungen und Capitel von einander ge-
schieden bleiben. Dem Prinzen Grossprior wurde auch
im Fall seiner Verheirathung der Genuss seiner Würde
und Einkünfte reservirt. Zu Heitersheim, dem Sitze des
Meisterthums, sollte statt seiner ein Gouverneur residiren,
einer der drei Gross Würdenträger der deutschen Zunge,
welcher der Prior von Ungarn, der von Dacien und jener
der Grossballei Brandenburg waren. Doch auch diese,
allem Anschein nach günstigere, Stellung sollte nicht
lange währen. Am 12. Juni 1806 wurde die Rheinbunds-
acte zu Paris unterzeichnet; durch den XIX. Artikel die-
ser Acte kam das Fürstenthum Heitersheim unter die
volle Souveränetät des neuen Grossherzogs von Baden.
Nachdem auf solche Weise die bedeutendsten Besitzungen
der deutschen Zunge verschwunden waren, hob der König
von Bayern am 8. Sept. 1808 den Orden in seinen Staa-
ten auf, indem er dessen Güter zur Vermehrung des Ein-
kommens der Bisthümer und zur Vervollkommnung des
Unterrichtswesens verwenden zu wollen erklärte *).
W a p p e n.
Das Wappen des Ordens ist ein s. Balkenkreuz in
R. , welches die Ordensmeister mit ihrem Geschlechts Wap-
pen geviert führten. Eine zum Ordenswappen gehörige
Helmzier finde ich erst im 17. Jahrhundert. Nachfolgende
Wappen dürften die Ordensheraldik exemplificiren.
Johann Friedrich Hund v. Saulheim, Gross-
prior, Fürst v. Heitersheim (1612—85) führt folgendes
Wappen:
Gevierter Schild. 1. und 4. das Kreuz; 2. und 3.
Geschlechtswappen.
2 gekrönte Helme: 1) ein mit dem Kreuze belegtes
Schirmbrett, 2) das Kleinod des Hund’schen Geschlechts-
wappens. (Taf. 51 Nr. 3).
Friedrich, Landgraf von Hessen, geb. 1616,
wurde Johannitermeister 1647, Cardinal 1655, Bischof
von Breslau 1671, j 1682.
Quadrirt mit Herzschild. 1. und 4. in 6 (3, 2, 1,)
g. Lilien. 2. und 3. in G. der schlesische Adler (wegen
des Bisthums Breslau).
Herzschild: Quadrirt. 1. und 4. das Johanniter-
Ordens-Wappen. 2. und 3. das hessische Wappen: ein-
mal gespalten und zweimal quergetheilt mit einem Herz-
schildchen, welches den hessischen Löwen enthält, 1) in
S. ein r. Patriarchenkreuz, 2) quergetheilt von £t u. G.
oben ein g. Stern, 3) in G. ein r. Löwe, 4) in R. zwei
g. Leoparden, 5) quergetheilt von £4 u. G., oben zwei s.
Sterne, 6) in R. das Nesselblatt.
Hinter dem Schilde steht senkrecht das Kleeblatt-
kreuz; darüber schwebt der r. Cardinaishut. (Taf. 52).
Goswin Hermann Otto, Freiherr v. Merveldt,
erw. 6. Nov. 1721.
Quadrirt. 1. und 4. das Kreuz, 2. und 3. Merveld:
in B. vier g. (zum Theil nur zur Hälfte sichtbare) git-
terweise verschränkte Sparren.
3 Helme. 1) mit Kissen und Schirmbrett (Orden),
2) mit dem Fürstenhut, 3) gekrönt, mit dem Merveld’schen
Schilde.
Der Schild liegt auf dem Ordenskreuze der Johan-
niter und hat zwei Straussen als Schildhalter. (Taf. 53).
Philipp Wilhelm Graf von Nesselrode und
Reichenstein (1727 — 1753).
Gevierter Schild wie oben.
5 Helme, von denen 1. 4. und 5. zum Geschlechts-
wappen des Ordensmeisters gehören, 2. ein r. Kissen*
*) Allg. Ztg. 1875. Nr. 91.